Batteriegesetz 2025: Alle Pflichten für Händler & neue Entsorgungskosten-Hinweise

Das Batteriegesetz (BattG) ist ein Eckpfeiler der Kreislaufwirtschaft in Deutschland und dient der umweltgerechten Sammlung, Behandlung und Verwertung von Batterien und Akkumulatoren. Es betrifft nicht nur Hersteller, sondern auch Importeure und alle Händler, die Batterien oder batteriebetriebene Produkte in Umlauf bringen. Die Anforderungen sind vielfältig und umfassen Registrierung, Systembeteiligung, Rücknahme und entsprechende Finanzierung. Eine besonders relevante Neuerung steht zum 17. August 2025 bevor.

Wer ist betroffen? Die erweiterte Herstellerverantwortung

Das BattG basiert auf dem Prinzip der erweiterten Herstellerverantwortung. Dies bedeutet, dass jeder, der gewerbsmäßig Batterien – egal ob Geräte-, Industrie- oder Fahrzeugbatterien – in Deutschland erstmals in Verkehr bringt, die Verantwortung für deren gesamten Lebenszyklus trägt. Dazu zählen:
  • Hersteller: Unternehmen, die Batterien oder Produkte mit fest verbauten Batterien produzieren und auf den Markt bringen.
  • Importeure: Unternehmen, die Batterien oder batteriebetriebene Produkte aus dem Ausland nach Deutschland einführen.
  • Händler: Auch Händler können unter die Herstellerverantwortung fallen, wenn sie Produkte unter ihrer eigenen Marke vertreiben oder Produkte aus dem Ausland importieren, ohne dass ein registrierter Hersteller in Deutschland dafür verantwortlich ist. Selbst der klassische Einzel- oder Online-Händler, der Batterien verkauft, hat Pflichten, insbesondere bezüglich der Rücknahme.

Die Kernpflichten im Überblick

  1. Registrierungspflicht: Jeder Hersteller oder Importeur muss sich bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) registrieren, bevor er Batterien in Verkehr bringt. Die Registrierung stellt sicher, dass das Unternehmen als Verantwortlicher identifiziert werden kann. Ohne gültige Registrierung dürfen Batterien nicht angeboten werden.
  2. Systembeteiligungspflicht: Nach der Registrierung ist die Teilnahme an einem oder mehreren genehmigten Rücknahmesystemen verpflichtend. Diese Systeme organisieren im Auftrag der Hersteller die Sammlung und das Recycling der Batterien. Über die Systeme werden die anfallenden Entsorgungskosten finanziert, die sich in der Regel nach Art und Menge der in Verkehr gebrachten Batterien richten. Die genaue Kalkulation dieser Kosten ist ein wichtiger Faktor für die Produktpreise.
  3. Rücknahmepflicht: Händler spielen eine zentrale Rolle bei der Rücknahme von Altbatterien von Endverbrauchern:
    • Im Handel: Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² für Batterien oder batteriehaltige Produkte (oder einer Gesamtverkaufsfläche von 800 m² für alle Produkte) müssen Altbatterien der gleichen Art, wie sie in ihrem Sortiment geführt werden oder wurden, kostenlos zurücknehmen. Dies gilt unabhängig davon, ob die Batterien im eigenen Geschäft gekauft wurden.
    • Im Online-Handel: Online-Händler müssen ebenfalls die kostenlose Rücknahme von Altbatterien gewährleisten. Dies kann durch die Bereitstellung von Versandlösungen für die Rücksendung oder die Zusammenarbeit mit Sammelstellen des Rücknahmesystems organisiert werden.
    • Kommunale Sammelstellen: Darüber hinaus bieten kommunale Wertstoffhöfe flächendeckend Sammelstellen für Altbatterien an.
  4. Informationspflichten (mit Blick auf die bevorstehende Änderung): Endverbraucher müssen umfassend über die ordnungsgemäße Entsorgung von Altbatterien informiert werden. Dazu gehören:
    • Der Hinweis auf die kostenlose Rückgabemöglichkeit.
    • Die Bedeutung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne, das kennzeichnet, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
    • Hinweise auf die schädlichen Stoffe in Batterien (z.B. Pb für Blei, Cd für Cadmium, Hg für Quecksilber), falls diese Grenzwerte überschreiten.
    Wichtiger Hinweis zur Änderung ab 17. August 2025: Mit Blick auf eine bevorstehende Änderung im Batteriegesetz, die voraussichtlich am 17. August 2025 in Kraft tritt, wird für Händler eine zusätzliche Informationspflicht relevant: Händler müssen Endverbraucher zukünftig auch explizit auf die Entsorgungskosten für Batterien hinweisen, die in den Produktpreis einkalkuliert sind. Dies soll eine höhere Transparenz für Konsumenten schaffen. Unternehmen sollten sich auf diese Neuerung vorbereiten und ihre Preisinformationen entsprechend anpassen.

Fazit und Empfehlung

Das Batteriegesetz ist ein komplexes, aber unerlässliches Instrument für den Umweltschutz. Für Händler und Hersteller ist es von größter Bedeutung, sich umfassend über ihre spezifischen Pflichten zu informieren und diese konsequent umzusetzen. Insbesondere die bevorstehende Änderung zur Transparenz der Entsorgungskosten ab dem 17. August 2025 sollte frühzeitig beachtet werden. Eine proaktive Auseinandersetzung mit den Anforderungen, die Wahl des passenden Rücknahmesystems und eine transparente Kommunikation gegenüber den Kunden sind entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren und einen Beitrag zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zu leisten.