Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was Unternehmen wissen müssen
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wurde am 22. Juli 2021 verabschiedet und ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten. Das Gesetz folgt der europäischen Richtlinie 2019/882 und hat das Ziel, Barrierefreiheit in vielen Bereichen des öffentlichen und digitalen Lebens verbindlich zu machen. Menschen mit Behinderungen sowie Personen mit temporären Einschränkungen und ältere Menschen sollen einen gleichberechtigten Zugang zu Produkten und Dienstleistungen erhalten. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick darüber, was das BFSG für Unternehmen und Verbraucher bedeutet und wie sie sich darauf vorbereiten können.
Die Grundlagen des BFSG
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in deutsches Recht um und verfolgt das Ziel, Barrierefreiheit in vielen Bereichen des öffentlichen und digitalen Lebens verbindlich zu machen. Dies betrifft nicht nur die rund 10 Millionen Menschen mit anerkannten Behinderungen in Deutschland, sondern auch ältere Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen. Damit wird Barrierefreiheit als ein grundlegendes Menschenrecht und nicht nur als Komfortmerkmal betrachtet.
Betroffene Bereiche
Das Gesetz erstreckt sich auf ein breites Spektrum:
- Digitale Plattformen und Webseiten
- Öffentliche Verkehrsmittel
- Bankdienstleistungen
- Telekommunikation
- Einzelhandel
Kleinstunternehmen und Produkte im B2B-Bereich sind teilweise von den Regelungen ausgenommen.
Konkrete Anforderungen
Für Produkte:
- Geldautomaten, Zahlungsterminals, Computer und Smartphones müssen barrierefrei bedienbar sein.
- Die Nutzung muss für Menschen mit Seh-, Hör- oder Mobilitätseinschränkungen möglich sein.
Für Dienstleistungen:
- Online-Shopping-Plattformen, Bankangebote und öffentliche Verkehrsmittel müssen barrierefrei zugänglich sein.
- Sowohl physische als auch digitale Barrierefreiheit ist gefordert.
Für digitale Inhalte:
- Webseiten und Apps müssen der Norm EN 301 549 entsprechen, die auf den WCAG 2.1 basiert. Dies beinhaltet:
- Wahrnehmbarkeit (z. B. Alternativtexte für Bilder)
- Bedienbarkeit (Navigation per Tastatur oder Sprachsteuerung)
- Verständlichkeit (klare Texte, intuitive Bedienung)
- Robustheit (Kompatibilität mit Assistenztechnologien)
Die Pflicht zur barrierefreien Gestaltung erstreckt sich auch auf alle integrierten Inhalte, wie PDF-Dateien, Videos und Grafiken.
Pflichten für Unternehmen
Barrierefreiheitserklärung: Unternehmen müssen den Stand der Barrierefreiheit ihrer Angebote offenlegen und diese auf Websites und Apps veröffentlichen. Diese Erklärung besteht aus der Barrierefreiheitserklärung selbst, einem Feedback-Mechanismus und einem Hinweis auf die Schlichtungsstelle BGG und muss auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Leichter Sprache zur Verfügung stehen.
Nachweispflicht: Hersteller und Dienstleister müssen gegenüber Marktüberwachungsbehörden nachweisen können, dass ihre Produkte und Dienstleistungen den Anforderungen entsprechen.
Marktüberwachung: Beschwerden über Verstöße können eingereicht werden; bei Nichteinhaltung drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
Chancen erkennen
Die Umsetzung des BFSG bietet Unternehmen neben rechtlicher Sicherheit auch zahlreiche Chancen:
- Erschließung neuer Zielgruppen
- Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit
- Stärkung der Kundenbindung
- Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 in Kraft tritt, stellt somit einen wichtigen Schritt zur Förderung der Inklusion in Deutschland dar. Es verpflichtet Unternehmen, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu ermöglichen. Dies betrifft digitale Plattformen, Webseiten, öffentliche Verkehrsmittel, Banken, Telekommunikation und Einzelhandel. Unternehmen müssen Barrierefreiheitserklärungen veröffentlichen und ihre Einhaltung nachweisen. Auch digitale Inhalte sind betroffen und müssen den Normen EN 301 549 und WCAG 2.1 entsprechen. Weitere hilfreiche Informationen und Antworten auf häufige Fragen finden sich im FAQ-Katalog der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit.
Die DIHK bietet in Kooperation mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine digitale Informationsveranstaltung am 20. März von 10 bis 12 Uhr an: Informationsveranstaltung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz - BMAS
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