FAQs über gesetzliche Anforderungen für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven

Diese FAQ-Liste bietet Ihnen eine prägnante Übersicht über die wichtigsten gesetzlichen Vorschriften und Verordnungen für Unternehmen in Bremen und Bremerhaven. Ob Datenschutz, Arbeitsschutz, Umwelt oder Handel – hier finden Sie alles, was Sie wissen müssen, kompakt und verständlich. Unser Ziel ist es, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu helfen, ihre gesetzlichen Pflichten zu verstehen und rechtliche Risiken zu minimieren. Mit klar strukturierten Antworten zu zentralen Fragen und praxisnahen Beispielen können Sie Ihre Maßnahmen effizient planen und umsetzen. Nutzen Sie diese wertvolle Ressource, um Ihre Compliance auf dem neuesten Stand zu halten und stets gut informiert zu sein.
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1. Datenschutz

1.1 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
  • Was regelt die DSGVO?
    Die DSGVO ist eine EU-Verordnung zum Schutz personenbezogener Daten.
  • Wen betrifft die DSGVO?
    Alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Datenschutzmaßnahmen prüfen und umsetzen, Mitarbeiter schulen, Datenschutzbeauftragten ab 20 Mitarbeitern ernennen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Jährliche Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen, regelmäßige Schulungen (mindestens jährlich).
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 25. Mai 2018, wenn ich personenbezogene Daten verarbeite.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Ausnahmen für kleine Unternehmen oder Vereine, die nur gelegentlich Daten verarbeiten.
  • Hinweis:
    Ein Datenschutzbeauftragter könnte nur erforderlich sein, wenn umfangreiche Datenverarbeitung stattfinden oder besondere Kategorien personenbezogener Daten verarbeitet werden. In Kleinstunternehmen reicht in der Regel eine Dokumentation der Datenschutzmaßnahmen aus.
  • Beispiel:
    Ein Online-Shop speichert die Adressen und Zahlungsdaten seiner Kunden in einer verschlüsselten Datenbank und schult seine Mitarbeiter, wie sie mit diesen Daten sicher umgehen.
1.2 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
  • Was regelt das BDSG?
    Ergänzt die DSGVO durch nationale Regelungen (z. B. Videoüberwachung, Beschäftigtendatenschutz).
  • Wen betrifft das BDSG?
    Alle Unternehmen in Deutschland, die personenbezogene Daten verarbeiten.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Datenschutzrichtlinien einhalten, z. B. bei Videoüberwachung oder Beschäftigtendatenschutz.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Regelmäßige Überprüfungen, Schulungen wie bei der DSGVO (jährlich).
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 25. Mai 2018, bei Datenverarbeitung in Deutschland.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Spezifische Regelungen für bestimmte Bereiche wie Beschäftigtendatenschutz.
  • Hinweis:
    Vereinfachte Dokumentationspflichten können greifen, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten nur in geringem Umfang erfolgt.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler installiert Kameras in seinem Laden und stellt sicher, dass die Aufnahmen nur 72 Stunden gespeichert werden, wie es die Datenschutzregeln vorschreiben.
1.3 Telemediengesetz (TMG)
  • Was regelt das TMG?
    Regelt u. a. die Impressumspflicht und Anforderungen an die Datenschutzerklärung.
  • Wen betrifft das TMG?
    Unternehmen mit Websites oder Online-Diensten.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Impressum und Datenschutzerklärung auf der Website bereitstellen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Bei Änderungen der Website prüfen.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich eine Website betreibe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Vorlagen und Mustertexte erleichtern die Einhaltung.
  • Beispiel:
    Ein Händler fügt auf seiner Website ein Impressum mit seiner Adresse und Telefonnummer sowie eine Datenschutzerklärung hinzu, die erklärt, wie er Kundendaten verwendet.

2. Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

2.1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Was regelt das ArbSchG?
    Verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten zu treffen.
  • Wen betrifft das ArbSchG?
    Alle Arbeitgeber und Beschäftigten.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Arbeitsschutzmaßnahmen umsetzen, Mitarbeiter unterweisen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, jährliche Unterweisungen.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Beschäftigte habe. Anpassungen je nach Betriebsgröße und Risiko sind möglich: Kleine Betriebe mit wenigen Mitarbeitern (z. B. 1–5) müssen weniger umfangreiche Maßnahmen umsetzen, z. B. einfache Unterweisungen, während größere Betriebe (z. B. ab 50 Mitarbeiter) detaillierte Gefährdungsbeurteilungen und regelmäßige Kontrollen durchführen müssen. Betriebe mit hohem Risiko (z. B. chemische Stoffe oder schwere Maschinen) haben strengere Anforderungen, wie zusätzliche Schutzmaßnahmen oder häufigere Prüfungen.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen, aber Anpassungen je nach Gesetzesänderung möglich.
  • Hinweis:
    In Kleinstbetrieben genügen oft einfache Unterweisungen.
  • Beispiel:
    Ein kleiner Einzelhändler mit 3 Mitarbeitern führt einmal jährlich eine Sicherheitsunterweisung durch, in der er erklärt, wie man schwere Kisten sicher hebt, um Rückenschäden zu vermeiden.
2.2 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
  • Was regelt das ASiG?
    Regelung zur Bestellung von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit.
  • Wen betrifft das ASiG?
    Alle Unternehmen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, jährliche Schulungen der Fachkräfte.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Beschäftigte habe. Anpassungen je nach Betriebsgröße und Risiko sind möglich: Kleine Betriebe (z. B. bis 10 Mitarbeiter) können auf externe Betriebsärzte und Fachkräfte zurückgreifen und müssen diese nicht fest anstellen, während größere Betriebe (z. B. ab 50 Mitarbeiter) regelmäßige Besuche und Beratungen durch diese Experten organisieren müssen. Betriebe mit hohem Risiko (z. B. Gefahrstoffe) benötigen häufigere Beratungen, z. B. monatlich.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen, aber Anpassungen je nach Gesetzesänderung möglich.
  • Hinweis:
    In kleinen Betrieben genügt meist die Beauftragung externer Fachkräfte im Rahmen gesetzlicher Mindestanforderungen.
  • Beispiel:
    Ein Händler mit 8 Mitarbeitern engagiert einen externen Betriebsarzt, der einmal im Jahr vorbeikommt, um die Arbeitsplätze zu prüfen und Tipps zur Gesundheit der Mitarbeiter zu geben.
2.3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Was regelt die BetrSichV?
    Sicherheit von Arbeitsmitteln und deren regelmäßige Prüfung.
  • Wen betrifft die BetrSichV?
    Unternehmen mit Arbeitsmitteln (z. B. Maschinen).
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Arbeitsmittel prüfen, Sicherheit gewährleisten.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, jährliche Sicherheitsunterweisungen.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Arbeitsmittel nutze. Anpassungen je nach Betriebsgröße und Risiko sind möglich: Kleine Betriebe (z. B. 1–5 Mitarbeiter) müssen einfache Arbeitsmittel wie Regale oder Kassen prüfen, während größere Betriebe (z. B. ab 20 Mitarbeiter) auch komplexe Maschinen wie Gabelstapler regelmäßig prüfen lassen müssen. Betriebe mit hohem Risiko (z. B. schwere Maschinen) müssen häufigere Prüfungen durchführen, z. B. halbjährlich.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen, aber Anpassungen je nach Gesetzesänderung möglich.
  • Hinweis:
    Prüfpflichten gelten meist nur bei regelmäßig eingesetzten technischen Anlagen.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler prüft einmal im Jahr, ob die Regale im Lager sicher stehen und keine Schrauben locker sind, um Unfälle zu vermeiden.
2.4 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Was regelt die GefStoffV?
    Umgang mit Gefahrstoffen und deren Kennzeichnung.
  • Wen betrifft die GefStoffV?
    Unternehmen, die Gefahrstoffe nutzen oder lagern.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Vorschriften einhalten, Mitarbeiter schulen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen für betroffene Mitarbeiter.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich mit Gefahrstoffen umgehe. Anpassungen je nach Betriebsgröße und Risiko sind möglich: Kleine Betriebe (z. B. 1–5 Mitarbeiter) mit wenigen Gefahrstoffen (z. B. Reinigungsmittel) müssen einfache Maßnahmen wie Kennzeichnung und Schulung umsetzen, während größere Betriebe (z. B. ab 20 Mitarbeiter) mit vielen Gefahrstoffen (z. B. Chemikalien im Lager) detaillierte Gefährdungsbeurteilungen und Schutzmaßnahmen wie Schutzkleidung einführen müssen.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen, aber Anpassungen je nach Gesetzesänderung möglich.
  • Hinweis:
    Nur relevant, wenn tatsächlich mit Gefahrstoffen gearbeitet wird. Bei gelegentlichem Einsatz (z. B. Reinigungsmittel) sind vereinfachte Maßnahmen ausreichend.
  • Beispiel:
    Ein Händler lagert Reinigungsmittel in einem verschlossenen Schrank, kennzeichnet sie mit Warnsymbolen und schult seine Mitarbeiter, wie sie diese sicher verwenden.
2.5 Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)
  • Was regeln die TRGS?
    Technische Regeln für den Umgang mit Gefahrstoffen.
  • Wen betreffen die TRGS?
    Unternehmen, die mit Gefahrstoffen umgehen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Technische Regeln einhalten, Schulungen durchführen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen je nach spezifischen TRGS.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich mit Gefahrstoffen umgehe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen, aber regelmäßige Aktualisierung der Regeln erforderlich.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler schult seine Mitarbeiter, wie sie Desinfektionsmittel sicher verwenden, und stellt sicher, dass diese in einem belüfteten Raum aufbewahrt werden, wie es die TRGS vorschreibt.
2.6 Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • Was regelt die BioStoffV?
    Schutzmaßnahmen bei biologischen Arbeitsstoffen.
  • Wen betrifft die BioStoffV?
    Unternehmen, die mit biologischen Stoffen umgehen (z. B. Labore).
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Schutzmaßnahmen umsetzen, Mitarbeiter schulen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen für betroffene Mitarbeiter.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich mit biologischen Stoffen umgehe. Anpassungen je nach Betriebsgröße und Risiko sind möglich: Kleine Betriebe (z. B. 1–5 Mitarbeiter) mit geringem Risiko (z. B. Umgang mit Lebensmitteln) müssen einfache Hygienemaßnahmen umsetzen, während größere Betriebe (z. B. ab 20 Mitarbeiter) mit hohem Risiko (z. B. Labore mit Keimen) strengere Schutzmaßnahmen wie sterile Arbeitsbereiche und Schutzkleidung einführen müssen.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen, aber Anpassungen je nach Gesetzesänderung möglich.
  • Hinweis:
    Nicht relevant für die meisten KMU – kann bei Branchen ohne biologischen Umgang ausgeklammert werden.
  • Beispiel:
    Ein Labor mit 15 Mitarbeitern stellt sicher, dass alle Mitarbeiter Schutzhandschuhe tragen und Proben in einem speziellen Sicherheitsbereich analysieren, um Keime nicht zu verbreiten.
2.7 Ersthelfer
  • Was regelt die Ersthelfer-Pflicht?
    Bereitstellung von Ersthelfern im Betrieb.
  • Wen betrifft die Ersthelfer-Pflicht?
    Alle Unternehmen, abhängig von der Größe.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Ersthelfer benennen und ausbilden (mindestens 1 pro 20 Mitarbeiter).
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Erste-Hilfe-Kurse alle 2 Jahre.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Beschäftigte habe. Anpassungen je nach Betriebsgröße und Risiko sind möglich: Kleine Betriebe (z. B. 1–10 Mitarbeiter) benötigen oft nur einen Ersthelfer, während größere Betriebe (z. B. ab 50 Mitarbeiter) mehrere Ersthelfer ausbilden müssen. Betriebe mit hohem Risiko (z. B. Gefahrstoffe oder Maschinen) müssen mehr Ersthelfer bereitstellen, z. B. 1 pro 10 Mitarbeiter.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen, aber Anpassungen je nach Betriebsgröße möglich.
  • Hinweis:
    Bereits ein Ersthelfer genügt oft in kleinen Betrieben.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler mit 15 Mitarbeitern schult zwei Mitarbeiter in Erster Hilfe, damit sie bei einem Unfall wie einem Schnitt an der Hand schnell helfen können.
2.8 Brandschutzbeauftragter
  • Was regelt die Brandschutzbeauftragten-Pflicht?
    Brandschutz im Unternehmen.
  • Wen betrifft die Brandschutzbeauftragten-Pflicht?
    Unternehmen mit erhöhtem Brandrisiko oder über 20 Mitarbeitern.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Brandschutzbeauftragten benennen und ausbilden.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Fortbildung alle 3 Jahre (mindestens 16 Unterrichtseinheiten).
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich ein erhöhtes Brandrisiko habe oder mehr als 20 Mitarbeiter. Anpassungen je nach Betriebsgröße und Risiko sind möglich: Kleine Betriebe (z. B. 1–20 Mitarbeiter) ohne erhöhtes Risiko (z. B. ein Büro) benötigen oft keinen Brandschutzbeauftragten, während größere Betriebe (z. B. ab 50 Mitarbeiter) oder solche mit hohem Risiko (z. B. Lager mit brennbaren Materialien) einen Beauftragten ernennen müssen.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen, aber Anpassungen je nach Betriebsgröße und Risiko möglich.
  • Hinweis:
    In Kleinstunternehmen meist nicht erforderlich.
  • Beispiel:
    Ein Händler mit 30 Mitarbeitern und einem Lager mit Papierwaren ernennt einen Brandschutzbeauftragten, der regelmäßig prüft, ob die Feuerlöscher funktionieren und Fluchtwege frei sind.
2.9 Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften (DGUV)
  • Was regeln die DGUV-Vorschriften?
    Unfallverhütung und Arbeitsschutz.
  • Wen betreffen die DGUV-Vorschriften?
    Alle Unternehmen, die Mitglieder einer Berufsgenossenschaft sind.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Unfallverhütungsvorschriften einhalten, Unterweisungen durchführen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Regelmäßige Sicherheitsunterweisungen (mindestens jährlich), periodische Prüfungen.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Mitglied einer Berufsgenossenschaft bin. Anpassungen je nach Betriebsgröße und Risiko sind möglich: Kleine Betriebe (z. B. 1–10 Mitarbeiter) müssen einfache Maßnahmen wie jährliche Unterweisungen umsetzen, während größere Betriebe (z. B. ab 50 Mitarbeiter) oder solche mit hohem Risiko (z. B. Maschinen) zusätzliche Prüfungen und detaillierte Sicherheitskonzepte umsetzen müssen.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen, aber Anpassungen je nach Vorgaben der Berufsgenossenschaft möglich.
  • Hinweis:
    Umfang richtet sich nach Gefährdungslage. Für einfache Tätigkeiten gelten meist Basisunterweisungen.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler mit 5 Mitarbeitern führt einmal im Jahr eine Sicherheitsunterweisung durch, in der er erklärt, wie man Stolperfallen im Laden vermeidet.
2.10 Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
  • Was regelt die ArbStättV?
    Anforderungen an sichere Arbeitsplätze und elektrische Anlagen (z. B. Beleuchtung, Belüftung, Hygiene).
  • Wen betrifft die ArbStättV?
    Alle Unternehmen mit Arbeitsstätten.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Arbeitsstätten sicher gestalten (z. B. Beleuchtung und Belüftung prüfen).
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, bei wesentlichen Änderungen und mindestens jährlich.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich eine Arbeitsstätte betreibe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen, aber Anpassungen je nach Gesetzesänderung möglich.
  • Hinweis:
    Regelmäßige Sichtprüfungen und einfache Wartungen durch Fachfirmen reichen oft aus.
  • Beispiel:
    Ein Händler stellt sicher, dass die Beleuchtung im Laden hell genug ist, damit Kunden und Mitarbeiter gut sehen können, und öffnet regelmäßig die Fenster, um für frische Luft zu sorgen.
2.11 Elektroprüfung (DGUV Vorschrift 3)
  • Was regelt die DGUV Vorschrift 3?
    Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte.
  • Wen betrifft die DGUV Vorschrift 3?
    Alle Unternehmen, die elektrische Anlagen und Geräte betreiben.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Elektrische Geräte regelmäßig prüfen lassen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Alle 1 bis 4 Jahre, abhängig von der Art der Geräte und Nutzung.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich elektrische Geräte nutze.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler lässt seine Kasse und die Beleuchtung im Laden alle 2 Jahre von einem Elektriker prüfen, um Kurzschlüsse zu vermeiden.
2.12 Mutterschutzgesetz (MuSchG)
  • Was regelt das MuSchG?
    Schutzvorschriften für schwangere und stillende Frauen.
  • Wen betrifft das MuSchG?
    Alle Unternehmen mit schwangeren oder stillenden Mitarbeiterinnen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Schutzmaßnahmen für schwangere Frauen umsetzen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich schwangere oder stillende Mitarbeiterinnen habe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Rechtssichere Umsetzung kann durch Vorlagen und Tools erleichtert werden.
  • Beispiel:
    Ein Händler stellt sicher, dass eine schwangere Mitarbeiterin keine schweren Kisten mehr hebt und ihr einen Sitzplatz an der Kasse anbietet.
2.13 Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
  • Was regelt das ArbZG?
    Regelungen zu Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten.
  • Wen betrifft das ArbZG?
    Alle Unternehmen mit Beschäftigten.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Arbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten einhalten, regelmäßig prüfen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, jährliche Unterweisungen für alle Mitarbeiter.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Beschäftigte habe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler stellt sicher, dass seine Mitarbeiter nach 6 Stunden Arbeit eine 30-minütige Pause machen und nicht länger als 8 Stunden am Tag arbeiten.
2.14 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
  • Was regelt das BUrlG?
    Mindesturlaub und Urlaubsansprüche für Arbeitnehmer.
  • Wen betrifft das BUrlG?
    Alle Unternehmen mit Beschäftigten.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Mindesturlaub gewähren, Urlaubsansprüche sicherstellen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, grundlegende Schulung bei Mitarbeiteranstellung, regelmäßige Auffrischung.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Beschäftigte habe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Beispiel:
    Ein Händler gibt seinen Mitarbeitern mindestens 24 Tage Urlaub im Jahr und plant die Urlaubszeiten so, dass der Laden weiterhin geöffnet bleiben kann.
2.15 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
  • Was regelt das JArbSchG?
    Schutzvorschriften für arbeitende Jugendliche.
  • Wen betrifft das JArbSchG?
    Alle Unternehmen mit jugendlichen Mitarbeitern.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Schutzvorschriften für Jugendliche einhalten.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen für betroffene Abteilungen.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich jugendliche Mitarbeiter habe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Nur relevant, wenn jugendliche Mitarbeiter beschäftigt werden.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler stellt sicher, dass ein 16-jähriger Auszubildender nicht nach 20 Uhr arbeitet und keine schweren Kisten trägt.
2.16 Mindestlohngesetz (MiLoG)
  • Was regelt das MiLoG?
    Verpflichtet zur Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
  • Wen betrifft das MiLoG?
    Alle Unternehmen mit Beschäftigten.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Mindestlohn zahlen, Einhaltung prüfen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen für Personalabteilungen.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 1. Januar 2015, wenn ich Beschäftigte habe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Lückenlose Dokumentation empfohlen, um Bußgelder zu vermeiden.
  • Beispiel:
    Ein Händler zahlt seinen Mitarbeitern mindestens 12,41 € pro Stunde (Stand 2025) und überprüft regelmäßig, ob die Lohnabrechnungen korrekt sind.
2.17 Entsendegesetz (AEntG)
  • Was regelt das AEntG?
    Gleiche Arbeitsbedingungen für entsandte Arbeitnehmer.
  • Wen betrifft das AEntG?
    Unternehmen, die Arbeitnehmer entsenden.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Gleiche Bedingungen wie für inländische Arbeitnehmer sicherstellen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen für Personalabteilungen.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Arbeitnehmer entsende.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Nicht relevant für die meisten KMU, da es nur Unternehmen betrifft, die Mitarbeiter ins Ausland entsenden.
  • Beispiel:
    Ein Unternehmen, das Mitarbeiter aus Polen nach Deutschland entsendet, stellt sicher, dass diese den deutschen Mindestlohn und Pausenregelungen erhalten.
2.18 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Was regelt das TzBfG?
    Rechte und Pflichten bei Teilzeitarbeit und befristeten Verträgen.
  • Wen betrifft das TzBfG?
    Alle Unternehmen mit Beschäftigten.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Regelungen zu Teilzeit- und befristeten Verträgen einhalten.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen für Personalabteilungen.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Teilzeit- oder befristete Mitarbeiter habe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Wichtig bei flexibler Arbeitszeitgestaltung; Vorlagen nutzen.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler erlaubt einer Mitarbeiterin, die ein Kind betreut, nur 20 Stunden pro Woche zu arbeiten, und stellt sicher, dass sie die gleichen Rechte wie Vollzeitkräfte hat.
2.19 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
  • Was regelt das BetrVG?
    Mitbestimmung und Betriebsrat.
  • Wen betrifft das BetrVG?
    Unternehmen mit mindestens 5 ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer sicherstellen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen für Betriebsräte.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich 5 oder mehr Mitarbeiter habe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    In Kleinstunternehmen nicht zwingend relevant.
  • Beispiel:
    Ein Händler mit 10 Mitarbeitern unterstützt die Wahl eines Betriebsrats, der bei Entscheidungen wie Schichtplänen mitbestimmt.
2.20 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
  • Was regelt das KSchG?
    Schutz vor ungerechtfertigten Kündigungen.
  • Wen betrifft das KSchG?
    Unternehmen mit mehr als 10 Arbeitnehmern.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Kündigungen rechtlich prüfen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen für Personalabteilungen.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich mehr als 10 Mitarbeiter habe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    In vielen kleineren Betrieben nicht anwendbar.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler mit 15 Mitarbeitern prüft, ob eine Kündigung wegen häufiger Krankheit rechtlich zulässig ist, und holt den Betriebsrat ein.
2.21 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
  • Was regelt das AÜG?
    Rechte und Pflichten bei Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit).
  • Wen betrifft das AÜG?
    Zeitarbeitsfirmen und entleihende Unternehmen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Regelungen zur Zeitarbeit einhalten.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen für Personalabteilungen.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Zeitarbeitnehmer beschäftige.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Nicht relevant für die meisten KMU, es sei denn, Zeitarbeitskräfte werden regelmäßig eingesetzt.
  • Beispiel:
    Ein Händler stellt für die Weihnachtszeit Zeitarbeiter ein und stellt sicher, dass diese nicht länger als 18 Monate im Einsatz sind, wie es das Gesetz vorschreibt.
2.22 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
  • Was regelt das AGG?
    Verbot der Diskriminierung am Arbeitsplatz.
  • Wen betrifft das AGG?
    Alle Unternehmen mit Beschäftigten.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Gleichbehandlung sicherstellen, Mitarbeiter schulen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen zur Sensibilisierung der Mitarbeiter.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 18. August 2006, wenn ich Beschäftigte habe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Schulungen und Sensibilisierung der Mitarbeiter empfehlenswert.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler stellt sicher, dass alle Mitarbeiter, unabhängig von Alter oder Herkunft, die gleichen Chancen auf eine Beförderung haben, und schult sein Team, wie man Vorurteile vermeidet.

3. Umwelt und Gefahrstoffe

3.1 Verpackungsgesetz (VerpackG)
  • Was regelt das VerpackG?
    Registrierung, Rücknahme und Verwertung von Verpackungen.
  • Wen betrifft das VerpackG?
    Alle Unternehmen, die Verpackungen in Verkehr bringen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Verpackungen registrieren, Rücknahme und Verwertung sicherstellen, Informationspflichten erfüllen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen für Verantwortliche in Logistik und Einkauf.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 1. Januar 2019, wenn ich Verpackungen nutze.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen, aber Anpassungen je nach Verpackungsart möglich.
  • Hinweis:
    Für kleinere Unternehmen gibt es oft praxisnahe Checklisten und Vorlagen, die den Registrierungs- und Umsetzungsprozess vereinfachen.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler meldet seine Plastiktüten und Kartons bei der Stiftung LUCID an und stellt sicher, dass diese über ein duales System recycelt werden.
3.2 Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV)
  • Was regelt die EWKVerbotsV?
    Verbot bestimmter Einwegkunststoffartikel.
  • Wen betrifft die EWKVerbotsV?
    Alle Unternehmen, die Einwegkunststoffartikel verkaufen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Verbotene Einwegkunststoffe nicht mehr verkaufen, Alternativen nutzen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Einmalige Umstellung.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 3. Juli 2021, wenn ich Einwegkunststoff verkaufe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Die Umstellung gestaltet sich oft relativ simpel – kleinere Händler können schnell auf Papier- oder Mehrwegprodukte umsteigen.
  • Beispiel:
    Ein Café ersetzt Plastikstrohhalme durch Papierstrohhalme, um das Verbot einzuhalten.
3.3 Einwegkunststoffkennzeichnungsverordnung (EWKKennzV)
  • Was regelt die EWKKennzV?
    Kennzeichnung von Einwegkunststoffartikeln mit Verbraucherinformationen.
  • Wen betrifft die EWKKennzV?
    Alle Unternehmen, die Einwegkunststoffartikel verkaufen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Einwegkunststoffartikel mit sichtbaren Hinweisen und Piktogrammen kennzeichnen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Bei jedem Produkt.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 3. Juli 2021, wenn ich Einwegkunststoff verkaufe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Übergangsfrist bis 3. Juli 2022, danach auch durch Aufkleber möglich.
  • Hinweis:
    Für den Einzelhandel lassen sich kosten- und zeiteffiziente Kennzeichnungslösungen finden, etwa über Musterprodukte.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler bringt auf seinen Coffee-to-go-Bechern ein Piktogramm an, das zeigt, dass sie aus Plastik bestehen und in den Recyclingmüll gehören.
3.4 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
  • Was regelt das LkSG?
    Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.
  • Wen betrifft das LkSG?
    Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern, indirekt auch KMU durch Anforderungen größerer Partner.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Sorgfaltspflichten erfüllen, Lieferanten prüfen, vertragliche Regelungen umsetzen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen für betroffene Mitarbeiter.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 1. Januar 2023, wenn ich mehr als 1.000 Mitarbeiter habe oder Lieferant bin.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Für die meisten KMU entfällt die gesetzliche Verpflichtung – dennoch kann eine Überprüfung der Lieferkette als Teil von Qualitäts- oder Nachhaltigkeitsprozessen sinnvoll sein.
  • Beispiel:
    Ein Händler mit 1.500 Mitarbeitern prüft, ob seine Lieferanten in Asien faire Arbeitsbedingungen bieten, und fordert Nachweise über Arbeitszeiten und Löhne ein.
3.5 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
  • Was regelt das KrWG?
    Abfallvermeidung, -verwertung und -entsorgung.
  • Wen betrifft das KrWG?
    Alle Unternehmen, die Abfälle erzeugen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Abfall vermeiden, verwerten oder entsorgen, Dokumentationen führen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Überprüfungen und Dokumentationen.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Abfälle erzeuge.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Oft sind einfache Trennsysteme (z. B. Papier, Plastik, Restmüll) ausreichend – zentrale Entsorgungsdienstleister bieten unterstützende Beratung.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler trennt Papier, Plastik und Restmüll in seinem Laden und gibt den Abfall an einen zertifizierten Entsorger weiter.
3.6 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
  • Was regelt das BImSchG?
    Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Emissionen.
  • Wen betrifft das BImSchG?
    Unternehmen mit emissionsrelevanten Anlagen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Emissionen überwachen und reduzieren.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Überprüfungen und Messungen.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Anlagen betreibe, die Emissionen verursachen.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Für typische Einzelhandelsbetriebe ist dieses Gesetz meist nicht relevant – es betrifft vor allem produzierende Unternehmen oder solche mit speziellen Anlagen.
  • Beispiel:
    Eine Fabrik mit 100 Mitarbeitern misst regelmäßig die Abgase ihrer Produktionsanlagen und installiert Filter, um die Emissionen zu reduzieren.
3.7 Chemikalienrecht (REACH-Verordnung)
  • Was regelt die REACH-Verordnung?
    Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe.
  • Wen betrifft die REACH-Verordnung?
    Unternehmen, die Chemikalien herstellen, importieren oder verwenden.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Chemikalien registrieren, sicher verwenden, Dokumentationen führen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen für Chemikalienbeauftragte.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 1. Juni 2007, wenn ich mit Chemikalien umgehe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Für kleinere Handelspartner, die chemische Produkte nur in geringen Mengen einsetzen (z. B. Reinigungsmittel), können oft vereinfachte Verfahren genutzt werden.
  • Beispiel:
    Ein Händler, der Reinigungsmittel verkauft, registriert die Inhaltsstoffe bei der ECHA und stellt sicher, dass diese sicher für Kunden sind.
3.8 Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG)
  • Was regelt das EnWG?
    Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die Versorgung mit Energie, insbesondere die sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung. Es bildet die gesetzliche Grundlage für den Energiebinnenmarkt in Deutschland.
  • Wen betrifft das EnWG?
    Grundsätzlich betrifft das EnWG alle Akteure im Energiesektor – also Energieversorger, Netzbetreiber, aber auch Unternehmen, insbesondere wenn sie viel Energie verbrauchen.
  • Welche Maßnahmen sind für Unternehmen relevant?
    Für Unternehmen ist vor allem die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach § 8 EDL-G (nicht direkt EnWG, aber im Kontext der Energiewende relevant) entscheidend. Diese Pflicht betrifft große Unternehmen im Sinne der EU-Definition.
  • Wie oft müssen diese Maßnahmen durchgeführt werden?
    Große Unternehmen müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Daneben wird empfohlen, regelmäßig Energiesparmaßnahmen und Schulungen umzusetzen, auch wenn diese gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben sind.
  • Wann ist ein Unternehmen betroffen?
    Ein Unternehmen ist betroffen, wenn es zu den großen Unternehmen zählt (mehr als 250 Beschäftigte, mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz oder mehr als 43 Mio. € Jahresbilanzsumme). Kleinere Unternehmen sind in der Regel von der Auditpflicht befreit, sollten aber freiwillig Einsparmaßnahmen prüfen.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind grundsätzlich ausgenommen von der Energieauditpflicht. Eine freiwillige Teilnahme an Energieeffizienzprogrammen ist aber möglich.
  • Hinweis:
    KMU sind von der Pflicht zur Durchführung von Energieaudits ausgenommen – dennoch lohnt es sich, eigenständig Einsparpotenziale zu prüfen (z. B. LED-Beleuchtung).
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler mit 20 Mitarbeitenden (also KMU) rüstet seine Beleuchtung auf LEDs um und lässt freiwillig ein Energieaudit durchführen, um weitere Einsparpotenziale zu erkennen – etwa das automatische Abschalten von Licht und Klimaanlage nach Geschäftsschluss.
3.9 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
  • Was regelt das EnWG?
    Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) regelt die Versorgung mit Energie, insbesondere die sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche Energieversorgung. Es bildet die gesetzliche Grundlage für den Energiebinnenmarkt in Deutschland.
  • Wen betrifft das EnWG?
    Grundsätzlich betrifft das EnWG alle Akteure im Energiesektor – also Energieversorger, Netzbetreiber, aber auch Unternehmen, insbesondere wenn sie viel Energie verbrauchen.
  • Welche Maßnahmen sind für Unternehmen relevant?
    Für Unternehmen ist vor allem die Pflicht zur Durchführung von Energieaudits nach § 8 EDL-G (nicht direkt EnWG, aber im Kontext der Energiewende relevant) entscheidend. Diese Pflicht betrifft große Unternehmen im Sinne der EU-Definition.
  • Wie oft müssen diese Maßnahmen durchgeführt werden?
    Große Unternehmen müssen alle vier Jahre ein Energieaudit durchführen. Daneben wird empfohlen, regelmäßig Energiesparmaßnahmen und Schulungen umzusetzen, auch wenn diese gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben sind.
  • Wann bin ich betroffen?
    Ein Unternehmen ist betroffen, wenn es zu den großen Unternehmen zählt (mehr als 250 Beschäftigte, mehr als 50 Mio. € Jahresumsatz oder mehr als 43 Mio. € Jahresbilanzsumme). Kleinere Unternehmen sind in der Regel von der Auditpflicht befreit, sollten aber freiwillig Einsparmaßnahmen prüfen.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind grundsätzlich ausgenommen von der Energieauditpflicht. Eine freiwillige Teilnahme an Energieeffizienzprogrammen ist aber möglich.
  • Hinweis:
    Für KMU sind verpflichtende Auditzyklen in der Regel nicht vorgeschrieben – jedoch kann die freiwillige Optimierung des Energieverbrauchs zu Kosteneinsparungen führen.
  • Beispiel:
    Ein Modehändler mit 15 Mitarbeitenden rüstet freiwillig auf LED-Beleuchtung um, installiert Zeitschaltuhren für Schaufensterlichter und Klimageräte und sensibilisiert sein Team für energiebewusstes Verhalten – etwa durch das Abschalten ungenutzter Geräte.
3.10 Green Claims
  • Was regeln die Green Claims?
    Verbot irreführender Umweltaussagen in der Werbung.
  • Wen betreffen die Green Claims?
    Unternehmen mit umweltbezogener Werbung.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Umweltaussagen wissenschaftlich belegen (z. B. „klimaneutral“), Marketing entsprechend anpassen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Vor jeder Werbekampagne.
  • Wann bin ich betroffen?
    Voraussichtlich ab 2026, wenn ich umweltbezogene Werbung nutze.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Umsetzung in nationales Recht erforderlich.
  • Hinweis:
    Auch kleinere Unternehmen sollten darauf achten, dass alle umweltbezogenen Marketingaussagen nachvollziehbar und geprüft sind.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler, der seine Produkte als „nachhaltig“ bewirbt, legt einen Bericht vor, der zeigt, dass seine Verpackungen zu 100 % aus recyceltem Material bestehen, um die Aussage zu belegen.
3.11 Extended Producer Responsibility (EPR)
  • Was regelt die EPR?
    Verantwortung der Hersteller für die Entsorgung ihrer Produkte.
  • Wen betrifft die EPR?
    Hersteller und Händler (z. B. von Verpackungen, Elektronik).
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Rücknahmesysteme einrichten, Recyclingkosten übernehmen, sich bei Behörden registrieren.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, mit jährlicher Berichterstattung.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 1. Januar 2019, wenn ich EPR-Produkte vertreibe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Teil des VerpackG und anderer EU-Verordnungen.
  • Hinweis:
    Für KMU gibt es häufig vereinfachte Registrierungsmöglichkeiten – relevant, wenn entsprechende Produkte vertrieben werden.
  • Beispiel:
    Ein Online-Händler richtet ein Rücknahmesystem für alte Elektronikgeräte ein und übernimmt die Recyclinggebühren.
3.12 Reparaturfähigkeit von Artikeln
  • Was regelt die Reparaturfähigkeit?
    Produkte müssen so gestaltet sein, dass sie reparierbar sind, und Ersatzteile sowie Reparaturanleitungen müssen verfügbar sein.
  • Wen betrifft die Reparaturfähigkeit?
    Hersteller und Händler von Elektrogeräten, Möbeln und anderen langlebigen Produkten.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Produkte reparierbar gestalten, Ersatzteile mindestens 7–10 Jahre bereitstellen, Reparaturanleitungen veröffentlichen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, bei der Produkteinführung und während der gesamten Lebensdauer des Produkts.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 2021 (je nach Produktkategorie), wenn ich Elektrogeräte oder langlebige Produkte verkaufe. Anpassungen je nach Produktkategorie: Für Elektrogeräte wie Waschmaschinen oder Kühlschränke müssen Ersatzteile 7–10 Jahre verfügbar sein, während für kleinere Geräte wie Toaster kürzere Fristen gelten können.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Ausnahmen für Produkte, bei denen Reparaturen aus Sicherheitsgründen nicht möglich sind (z. B. medizinische Geräte).
  • Hinweis:
    Für KMU, die langlebige Produkte vertreiben, kann die Bereitstellung von Ersatzteilen ein zusätzlicher Service und Marketingvorteil sein.
  • Beispiel:
    Ein Elektronikgeschäft in Bremen stellt sicher, dass für die verkauften Waschmaschinen Ersatzteile wie Dichtungen oder Motoren 10 Jahre lang verfügbar sind und bietet eine Reparaturanleitung auf seiner Website an.

4. Handel und Gewerbe

4.1 Gewerbeordnung (GewO)
  • Was regelt die GewO?
    Rechtliche Rahmenbedingungen für die Ausübung eines Gewerbes.
  • Wen betrifft die GewO?
    Alle Unternehmen, die ein Gewerbe betreiben.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Gewerbeanmeldung, Einhaltung der Vorschriften (z. B. zu Öffnungszeiten).
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Einmalige Anmeldung, laufende Einhaltung der Vorschriften.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich ein Gewerbe betreibe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Ausnahmen für freie Berufe (z. B. Ärzte, Anwälte).
  • Hinweis:
    Für Kleinstunternehmen gestaltet sich die Gewerbeanmeldung in der Regel unkompliziert – hierbei gibt es Unterstützung durch die Handelskammer Bremen oder kommunale Beratungsstellen.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler in Bremen meldet sein Geschäft an und stellt sicher, dass er die Vorschriften zu Öffnungszeiten einhält.
4.2 Ladenschlussgesetz (LadSchlG)
  • Was regelt das LadSchlG?
    Öffnungszeiten von Verkaufsstellen.
  • Wen betrifft das LadSchlG?
    Alle Einzelhändler und Verkaufsstellen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Öffnungszeiten einhalten (z. B. keine Öffnung an Sonn- und Feiertagen, außer bei Ausnahmen).
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Überprüfung der Öffnungszeiten.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich eine Verkaufsstelle betreibe. In Bremen gilt: Verkaufsstellen dürfen werktags von 6:00 bis 20:00 Uhr öffnen, an Sonn- und Feiertagen ist der Verkauf verboten, außer bei Ausnahmen wie verkaufsoffenen Sonntagen (max. 4 pro Jahr).
  • Gibt es Ausnahmen?
    Ausnahmen für Tankstellen, Bahnhöfe und verkaufsoffene Sonntage.
  • Hinweis:
    Für Einzelhändler existieren oft flexible Ausnahmeregelungen (z. B. verkaufsoffene Sonntage), die unterstützend genutzt werden können.
  • Beispiel:
    Ein Ladenbesitzer in Bremen schließt seinen Laden sonntags, öffnet aber an einem verkaufsoffenen Sonntag, um Weihnachtseinkäufe zu ermöglichen.
4.3 Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG)
  • Was regelt das ProdHaftG?
    Haftung für Schäden durch fehlerhafte Produkte.
  • Wen betrifft das ProdHaftG?
    Hersteller, Importeure und Händler.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Produkte auf Sicherheit prüfen, Haftungsvorsorge treffen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, bei jedem neuen Produkt.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Produkte herstelle oder verkaufe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Die Nutzung geprüfter Produkte und standardisierter Qualitätssicherungsverfahren kann Haftungsrisiken minimieren.
  • Beispiel:
    Ein Händler in Bremerhaven prüft, ob die verkauften Spielzeuge keine scharfen Kanten haben, um Verletzungen bei Kindern zu vermeiden.
4.4 Eichgesetz
  • Was regelt das Eichgesetz?
    Eichung von Messgeräten (z. B. Waagen, Zapfsäulen).
  • Wen betrifft das Eichgesetz?
    Unternehmen, die Messgeräte im geschäftlichen Verkehr nutzen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Messgeräte eichen lassen, Eichfristen einhalten.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Alle 2 Jahre (je nach Gerät).
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Messgeräte nutze.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Für kleine Einzelhändler genügt in der Regel die regelmäßige Beauftragung eines externen Prüfunternehmens.
  • Beispiel:
    Ein Lebensmittelhändler in Bremen lässt seine Waage alle 2 Jahre vom Eichamt prüfen, um sicherzustellen, dass Kunden die korrekte Menge Obst und Gemüse erhalten.
4.5 Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
  • Was regelt die GPSR?
    Sicherheit von Produkten, die in der EU in Verkehr gebracht werden.
  • Wen betrifft die GPSR?
    Hersteller, Importeure und Händler.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Produkte auf Sicherheit prüfen, Risiken bewerten, Dokumentationen führen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, bei jedem neuen Produkt.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 13. Dezember 2024, wenn ich Produkte verkaufe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Beispiel:
    Ein Händler in Bremen prüft, ob die verkauften Kinderstühle stabil sind und keine giftigen Materialien enthalten und führt eine Risikobewertung durch.
4.6 Wettbewerbsrecht (UWG)
  • Was regelt das UWG?
    Verbot unlauterer Wettbewerbspraktiken (z. B. irreführende Werbung).
  • Wen betrifft das UWG?
    Alle Unternehmen, die am Markt tätig sind.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Werbung und Geschäftspraktiken auf Fairness prüfen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, bei jeder Werbekampagne.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich am Markt tätig bin.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Beispiel:
    Ein Händler in Bremerhaven stellt sicher, dass seine Werbung „50 % Rabatt auf alles“ korrekt ist und keine versteckten Bedingungen enthält.
4.7 Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV)
  • Was regelt die LMHV?
    Hygienevorschriften für den Umgang mit Lebensmitteln.
  • Wen betrifft die LMHV?
    Unternehmen, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder verkaufen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Hygienestandards einhalten, Mitarbeiter schulen, HACCP-Konzept umsetzen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, regelmäßige Schulungen und Kontrollen.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Lebensmittel verkaufe oder verarbeite.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Insbesondere im Lebensmittelhandel gibt es oft branchenspezifische Musterkonzepte und Hilfestellungen (z. B. durch lokale Gesundheitsämter).
  • Beispiel:
    Ein Lebensmittelhändler in Bremen schult seine Mitarbeiter, wie sie frische Lebensmittel kühlen müssen, und führt tägliche Temperaturkontrollen im Kühlraum durch.
4.8 Markengesetz (MarkenG)
  • Was regelt das MarkenG?
    Schutz von Marken und Kennzeichen.
  • Wen betrifft das MarkenG?
    Unternehmen, die Marken nutzen oder registrieren.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Marken registrieren, Schutzrechte wahren.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Einmalige Registrierung, laufende Überwachung.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich eine Marke nutze oder registriere.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Beratung und Hilfestellungen, etwa durch die Handelskammer Bremen, erleichtern den Schutz und die Durchsetzung von Markenrechten.
  • Beispiel:
    Ein Händler in Bremen registriert sein Logo beim DPMA, um sicherzustellen, dass andere Unternehmen es nicht kopieren.
4.9 Fernabsatzrecht (BGB)
  • Was regelt das Fernabsatzrecht?
    Rechte und Pflichten beim Online- und Fernabsatzhandel.
  • Wen betrifft das Fernabsatzrecht?
    Unternehmen, die online oder per Fernabsatz verkaufen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Widerrufsrecht gewähren, Kunden informieren.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, bei jedem Verkauf.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich online oder per Fernabsatz verkaufe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Ausnahmen für personalisierte Produkte oder verderbliche Waren.
  • Hinweis:
    Viele E-Commerce-Plattformen bieten rechtssichere Vorlagen an, die den gesetzlichen Anforderungen genügen.
  • Beispiel:
    Ein Online-Shop in Bremerhaven informiert Kunden über ihr 14-tägiges Widerrufsrecht und stellt ein Rücksendeformular bereit.
4.10 Statistikmeldungen
  • Was regeln die Statistikmeldungen?
    Pflicht zur Meldung von Wirtschaftsdaten (z. B. Umsatz, Beschäftigte).
  • Wen betreffen die Statistikmeldungen?
    Unternehmen, die von den Statistischen Landesämtern ausgewählt werden.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Daten melden (z. B. monatlich oder jährlich).
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Je nach Aufforderung (monatlich, jährlich).
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich vom Statistischen Landesamt angeschrieben werde.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Oft gibt es standardisierte Vorlagen, die die Datenerfassung und -meldung vereinfachen.
  • Beispiel:
    Ein Händler in Bremen meldet nach Aufforderung seinen Jahresumsatz und die Mitarbeiterzahl an das Statistische Landesamt.
4.11 Kassengesetz
  • Was regelt das Kassengesetz?
    Anforderungen an elektronische Kassensysteme.
  • Wen betrifft das Kassengesetz?
    Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Kassensysteme manipulationssicher gestalten, Belege aufbewahren.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, bei jedem Verkauf.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 1. Januar 2020, wenn ich ein Kassensystem nutze.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Für kleine Einzelhändler stehen Komplettlösungen zur Verfügung, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler in Bremen stellt sicher, dass sein Kassensystem alle Verkäufe korrekt aufzeichnet und die Daten manipulationssicher speichert.
4.12 Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)
  • Was regelt die TSE?
    Pflicht zur Nutzung einer technischen Sicherheitseinrichtung in Kassensystemen.
  • Wen betrifft die TSE?
    Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    TSE in Kassensysteme integrieren, Daten manipulationssicher speichern.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Einmalige Installation, laufende Überprüfung.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 1. Januar 2020, wenn ich ein Kassensystem nutze.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Übergangsfrist bis 31. Dezember 2022 für bestehende Systeme.
  • Hinweis:
    Viele Anbieter integrieren bereits TSE-Lösungen in ihre Kassensysteme, sodass der Umstellungsaufwand gering ist.
  • Beispiel:
    Ein Händler in Bremerhaven rüstet sein Kassensystem mit einer TSE aus, die alle Transaktionen digital signiert und manipulationssicher speichert.
4.13 GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern)
  • Was regeln die GoBD?
    Anforderungen an die Buchführung und Aufbewahrung von Belegen.
  • Wen betreffen die GoBD?
    Alle Unternehmen, die Buchführungspflichten haben.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Belege ordnungsgemäß aufbewahren, Buchführung manipulationssicher gestalten.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Laufend, mit jährlicher Überprüfung.
  • Wann bin ich betroffen?
    Wenn ich Buchführungspflichten habe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Moderne digitale Buchführungssysteme unterstützen die Einhaltung der GoBD und minimieren den Aufwand.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler in Bremen speichert alle Rechnungen und Belege digital in einem System, das die GoBD-Anforderungen erfüllt und bewahrt sie 10 Jahre lang auf.
4.14 Belegausgabepflicht
  • Was regelt die Belegausgabepflicht?
    Pflicht zur Ausgabe eines Belegs bei jedem Verkauf.
  • Wen betrifft die Belegausgabepflicht?
    Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Belege ausgeben, Kunden anbieten, Belege mitnehmen zu können.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Bei jedem Verkauf.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 1. Januar 2020, wenn ich ein Kassensystem nutze.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Ausnahmen für Kleinbeträge (z. B. unter 250 € bei Barzahlung).
  • Hinweis:
    Viele moderne Kassensysteme integrieren bereits automatische Belegausgabefunktionen.
  • Beispiel:
    Ein Händler in Bremen druckt bei jedem Verkauf einen Beleg und fragt den Kunden, ob er ihn mitnehmen möchte.
4.15 Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)
  • Was regelt die KassenSichV?
    Technische Anforderungen an Kassensysteme zur Manipulationssicherheit.
  • Wen betrifft die KassenSichV?
    Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Kassensysteme mit TSE ausstatten, Daten manipulationssicher speichern.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Einmalige Umstellung, laufende Überprüfung.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 1. Januar 2020, wenn ich ein Kassensystem nutze.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Übergangsfrist bis 31. Dezember 2022 für bestehende Systeme.
  • Hinweis:
    Für kleine Betriebe stehen meist Komplettsysteme zur Verfügung, die alle Vorgaben bereits integrieren.
  • Beispiel:
    Ein Einzelhändler in Bremerhaven stellt sicher, dass sein Kassensystem die Anforderungen der KassenSichV erfüllt, indem er eine TSE integriert und die Daten manipulationssicher speichert.
4.16 Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform)
  • Was regelt die OS-Plattform?
    Außergerichtliche Streitbeilegung für Online-Käufe.
  • Wen betrifft die OS-Plattform?
    Online-Händler.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Link zur OS-Plattform auf der Website bereitstellen, Kunden informieren.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Einmalige Einrichtung, laufende Überprüfung.
  • Wann bin ich betroffen?
    Seit 9. Januar 2016, wenn ich online verkaufe.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Die Europäische Kommission hat beschlossen, die OS-Plattform zum 20. Juli 2025 vollständig einzustellen. Bereits ab dem 20. März 2025 dürfen keine Beschwerden mehr eingereicht werden. Ab dem 20. Juli 2025 muss jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform entfernt werden. Weitere Infos dazu gibt es bei der IHK Bremen.
  • Beispiel:
    Ein Online-Shop in Bremen fügt auf seiner Website einen Link zur OS-Plattform hinzu, damit Kunden bei Streitigkeiten eine außergerichtliche Lösung finden können.
4.17 Anzeigepflicht von Lebensmittelbedarfsgegenständen
  • Was regelt die Anzeigepflicht?
    Anzeige von Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen.
  • Wen betrifft die Anzeigepflicht?
    Alle Unternehmen, die Lebensmittelbedarfsgegenstände herstellen, behandeln (z. B. beschichten, bedrucken) oder in den Verkehr bringen, einschließlich Online-Händler. Ausgenommen sind Betriebe, die bereits nach Artikel 6 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 registriert sind.
  • Welche Maßnahmen sind erforderlich?
    Materialien anzeigen, Konformitätserklärungen ausstellen.
  • Wie oft müssen Maßnahmen durchgeführt werden?
    Einmalig bei Markteinführung, laufende Dokumentation.
  • Wann bin ich betroffen?
    Sobald Sie Lebensmittelbedarfsgegenstände als Fertigerzeugnisse herstellen, behandeln oder in Verkehr bringen.
  • Gibt es Ausnahmen?
    Keine spezifischen Ausnahmen.
  • Hinweis:
    Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können Unterstützung bei der Erstellung von Konformitätserklärungen durch zentrale Prüfstellen erhalten.
  • Beispiel:
    Ein Händler in Bremerhaven, der Plastikbehälter für Lebensmittel verkauft, meldet die Materialien beim LMTVet an und stellt eine Konformitätserklärung aus, die bestätigt, dass diese lebensmittelecht sind.
Disclaimer: Diese FAQ-Liste stellt nur einen Auszug der relevanten Vorschriften dar und erhebt keinen Anspruch auf Richtig- oder Vollständigkeit. Weitere spezifische Vorschriften und aktuelle Gesetzesänderungen können ebenfalls relevant sein. Wir empfehlen daher, bei Fragen oder Unsicherheiten Ihre Compliance-Verantwortlichen oder Rechtsberater zu Rate zu ziehen.