Betriebliche Gesundheits­förderung (BGF)

Unter Betrieblicher Gesundheitsförderung (BGF) versteht man Maßnahmen zur aktiven Förderung der Mitarbeitergesundheit.  Typische Handlungsfelder des BGF sind Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Entspannung sowie Suchtprävention.
Ziel des BGF ist die Senkung betrieblicher Gesundheitsbelastungen und gleichzeitig die Stärkung von Ressourcen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Dieses gelingt durch gezielte verhaltens- und verhältnisorientierte Maßnahmen. Arbeitsbedingungen, Arbeitsorganisation und Arbeitsklima werden gesundheitsfördernd gestaltet und das individuelle Verhalten gesundheitsorientiert gestärkt. BGF ist als Bestandteil des umfassenderen Betrieblichen Gesundheitsmanagements BGM und als Führungsaufgabe zu verstehen. Entsprechend hängen BGF-Maßnahmen eng mit jeweiligen Unternehmensgrundsätzen, -kultur und -führung zusammen.
Durch das Präventionsgesetz (PrävG) wird die Betriebliche Gesundheitsförderung gestärkt. Das Gesetz sieht eine Unterstützung von Unternehmen bei Aktivitäten zur Gesundheitsförderung im Betrieb seitens der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) vor. Der Leitfaden Prävention beschreibt dabei den Handlungsrahmen der GKV.
Um Unternehmen im Land Bremen über die Möglichkeiten der Unterstützung zu informieren und um möglichst konkrete Beratungen seitens der GKV zu forcieren, wurde zum 08.05.2017 die bundesweite BGF-Koordinierungsstelle der gesetzlichen Krankenkassen geschaffen. 
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat sich mit dem Thema befasst und  "Checkheft für kleine und mittlere Unternehmen" zum Thema BGF veröffentlicht. Dieses finden Sie rechts unter "Weitere Informationen".
Hier finden Sie zudem weitere information der DIHK zum Thema.