App auf Rezept

Unternehmen der digitalen Gesundheitswirtschaft können einen Antrag auf Aufnahme in die GKV-Versorgung stellen. Es haben bereits rund 25 Startups ihre Gesundheits-Apps beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zur Prüfung angemeldet.
Weitere rund 70 haben sich bei der Behörde beraten lassen. Dieser neue Ansatz wird aktuell auch in Ländern wie den USA mit großem Interesse verfolgt. 
Mittlerweise ist die „App auf Rezept“ auch an den Start gegangen: Die ersten zwei digitalen Gesundheitswendungen sind nun zulasten der GKV erstattungsfähig. Diese Apps können Ärzte verschreiben oder werden bei entsprechender Diagnose direkt von der Krankenkasse erstattet.Hier gelangen Sie zum Verzeichnis: https://diga.bfarm.de/de/verzeichnisWeitere Informationen finden Sie unter: https://diga.bfarm.de/de