Technischer Betriebswirt/Technische Betriebswirtin

Geprüfte Technische Betriebswirte sind befähigt, unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen technischer sowie kaufmännischer Problemstellungen im betrieblichen Führungs- und Leistungsprozess zu erarbeiten. Technische Betriebswirte gestalten und führen betriebliche Prozesse unter Kosten-, Nutzen-, Qualitäts- und Terminaspekten, sie leiten und unterstützen Projekte, sie koordinieren technisch-wirtschaftliche Prozessschnittstellen und sie führen Mitarbeiter und Prozessbeteiligte.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Technischer Betriebswirt” oder “Geprüfte Technische Betriebswirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 7 (Master-Niveau) zugeordnet.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Industriemeister oder eine vergleichbare technische Meisterprüfung oder eine mit Erfolg abgelegte staatlich anerkannte Prüfung zum Techniker oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Technischen Fachwirt (IHK) oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte, staatlich anerkannte Prüfung zum Ingenieur mit wenigstens zweijähriger einschlägiger beruflicher Praxis
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen 

Zulassungsantrag im IHK-Online-Portal

FAQ zum IHK-Online-Portal
 

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
  1. Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess,
  2. Management und Führung,
  3. Fachübergreifender technikbezogener Prüfungsteil.
Die erste Teilprüfung „Wirtschaftliches Handeln und betrieblicher Leistungsprozess“ ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen zu prüfen. 
Nach dem Ablegen der ersten Teilprüfung ist die zweite Teilprüfung „Management und Führung“ sowohl schriftlich als auch mündlich in Form von handlungsorientierten, integrierten Situationsaufgaben zu prüfen. 
Nach erfolgreichem Abschluss der beiden ersten Prüfungsteile ist der fachübergreifende technikbezogene Prüfungsteil in Form einer praxisorientierten Projektarbeit mit sowohl technischem als auch kaufmännischem Hintergrund und einem Fachgespräch zu prüfen. Mit dem letzten Prüfungsteil soll spätestens ein Jahr nach dem erfolgreichen Abschluss der beiden ersten Prüfungsteile begonnen werden. 
Weitere Informationen zur Gliederung und Durchführung der Prüfung finden Sie in der Verordnung.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungstermine finden Sie unter hier.

Prüfungsgebühren

Seit dem 1. April 2024 gilt ein neuer Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB).
Prüfungsgebühren
  • Die Prüfungsgebühr beträgt 765 Euro: jeweils 300 Euro für die ersten beiden Prüfungsteile und 165 Euro für die Projektarbeit.
Stornogebühr
  • Bei Rücktritt von der Prüfung bis zum Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 78 Euro erhoben. 
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber oder vom Bildungsträger übernommen werden, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und den Gebührenbescheid später entsprechend weiterleiten.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter richten Sie bitte direkt an die Lehrgangsträger.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

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