Technischer Fachwirt/Technische Fachwirtin

Geprüfte Technische Fachwirte sind befähigt, in Betrieben Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben sowie die Schnittstellenfunktion zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen wahrzunehmen. Sie stellen sich auf sich verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung ein und gestalten den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mit. 
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Technischer Fachwirt“ oder „Geprüfte Technische Fachwirtin“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt oder zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist: 
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ und „Technische Qualifikationen“ innerhalb der letzten fünf Jahre, und
  2. in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung beschriebenen Aufgaben von Gepr. Technischen Fachwirten haben.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen 

Zulassungsantrag im IHK-Online-Portal

FAQ zum IHK-Online-Portal
 

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, „Technische Qualifikationen“ und „Handlungsspezifische Qualifikationen“:
Der Prüfungsteil „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“ gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
1.    Volks- und Betriebswirtschaft
2.    Rechnungswesen
3.    Recht und Steuern
4.    Unternehmensführung
Der Prüfungsteil "Technische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
1.    Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
2.    Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
3.    Fertigungs- und Betriebstechnik
Der Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
1.    Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
2.    Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
3.    Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
4.    Führung und Zusammenarbeit
Die Prüfungsteile sind jeweils schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen zu prüfen. Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils "Handlungsspezifische Qualifikationen" eine mündliche Prüfung in Form eines situationsbezogenen Fachgespräches mit Präsentation durchgeführt. 
Weitere Informationen zur Gliederung und Durchführung der Prüfung finden Sie in der Verordnung.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung „Gepr. Technische/-r Fachwirt/-in“ mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungstermine finden Sie unter www.dihk-bildungs-gmbh.de.

Prüfungsgebühren

Seit dem 1. April 2024 gilt ein neuer Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB).
Prüfungsgebühr
  • Die Prüfungsgebühr beträgt 660 Euro (Wirtschaftsbezogene Qualifikationen 180 Euro, Technische Qualifikationen 180 Euro, Handlungsspezifische Qualifikationen 300 Euro).
Stornogebühr
  • Bei Rücktritt von der Prüfung bis zum Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 78 Euro erhoben. 
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber oder vom Bildungsträger übernommen werden, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und den Gebührenbescheid später entsprechend weiterleiten.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter richten Sie bitte direkt an die Lehrgangsträger.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

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