Handelsfachwirt / Handelsfachwirtin

Geprüfte Handelsfachwirte arbeiten als Beschäftigte oder Selbstständige im institutionellen und funktionellen Handel, insbesondere im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel. Sie nehmen eigenständig und verantwortlich handelsspezifische Aufgaben und Sachverhalte wahr, insbesondere Aufgaben der Planung, Steuerung, Durchführung und Kontrolle des Unternehmens beziehungsweise einzelner Organisationseinheiten unter Nutzung betriebswirtschaftlicher und personalwirtschaftlicher Steuerungsinstrumente.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Handelsfachwirt“ oder „Geprüfte Handelsfachwirtin“und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt oder zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer oder zur Verkäuferin oder in einem anerkannten kaufmännisch-verwaltenden dreijährigen Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Fachlageristen oder zur Fachlageristin und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder
  4. den Erwerb von mindestens 90 ECTS-Punkten in einem betriebswirtschaftlichen Studium und eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  5. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein und inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung beschriebenen Aufgaben von Handelsfachwirten haben.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen 

Zulassungsantrag im IHK-Online-Portal

FAQ zum IHK-Online-Portal
 

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung wird schriftlich und mündlich durchgeführt. Die erste schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche:
  • Unternehmensführung und -steuerung
  • Führung, Personalmanagement, Kommunikation und Kooperation
Die zweite schriftliche Teilprüfung gliedert sich in die Handlungsbereiche: 
  • Handelsmarketing,
  • Beschaffung und Logistik
sowie eines der folgenden Wahlfächer: 
  • Vertriebssteuerung
  • Handelslogistik
  • Einkauf 
  • Außenhandel
Die mündliche Teilprüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch.
Weitere Informationen zur Gliederung und Durchführung der Prüfung finden Sie in der Verordnung.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung „Gepr. Handelsfachwirt/-in“ mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungstermine finden Sie unter www.dihk-bildungs-gmbh.de.

Prüfungsgebühren

Seit dem 1. April 2024 gilt ein neuer Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB).
Prüfungsgebühr
  • Die Prüfungsgebühr beträgt 530 Euro. Die beiden schriftlichen Teilprüfungen kosten jeweils 200 Euro, die mündliche Prüfung 130 Euro.
Stornogebühr
  • Bei Rücktritt von der Prüfung bis zum Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 78 Euro erhoben. 
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber oder vom Bildungsträger übernommen werden, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und den Gebührenbescheid später entsprechend weiterleiten.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter richten Sie bitte direkt an die Lehrgangsträger.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

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