Bilanzbuchhalter/ Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional in Bilanz­buchhaltung

Geprüfte Bilanzbuchhalter erheben betriebswirtschaftliche Kennzahlen aus der Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und beraten die Geschäftsleitung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Sie sind insbesondere befähigt, spezielle Probleme der Buchhaltungsorganisation, des Jahresabschlusses, des Steuerrechts, der Kosten- und Leistungsrechnung, der Finanzwirtschaft sowie der Auswertung und Planung zu lösen.  
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ oder „Geprüfte Bilanzbuchhalterin - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Geprüften Betriebswirt oder zur Geprüften Betriebswirtin erfüllt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
  2. einen der folgenden Abschlüsse:
    • einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    • einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    • einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Für den Erwerb der in § 2 Absatz 3 der Verordnung bezeichneten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 1.200 Stunden. Selbsterklärung Lernumfang gemäß BBiG(2) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 70 KB)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsantrag im IHK-Online-Portal
FAQ zum IHK-Online-Portal

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen
  2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten
  3. betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen
  4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen
  5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden
  6. ein internes Kontrollsystem sicherstellen
  7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer betrieblichen Situationsbeschreibung durchgeführt. Innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung wird die mündliche Prüfung durchgeführt, die aus einer Präsentation und einem Fachgespräch besteht. Ausgehend von der Präsentation soll die zu prüfende Person im Fachgespräch nachweisen, dass sie in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten.
Weitere Informationen zur Gliederung und Durchführung der Prüfung finden Sie in der Verordnung.
Hinweis der IHK: Wer die Prüfung „Gepr. Bilanzbuchhalter/-in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ mit Erfolg abgelegt hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der nach dem Berufsbildungsgesetz erlassenen Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) befreit.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungstermine finden Sie unter www.dihk-bildungs-gmbh.de.

Prüfungsgebühren

Seit dem 1. April 2024 gilt ein neuer Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB).
Prüfungsgebühr
  • Die Prüfungsgebühr beträgt 580 Euro (420 Euro für den schriftlichen Prüfungsteil und 160 Euro für den mündlichen Prüfungsteil).
Stornogebühr
  • Bei Rücktritt von der Prüfung bis zum Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 78 Euro erhoben. 
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber oder vom Bildungsträger übernommen werden, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und den Gebührenbescheid später entsprechend weiterleiten.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter richten Sie bitte direkt an die Lehrgangsträger.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

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