Fischsommelier / Fischsommelière

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Fischsommelier/zur Fischsommelière und damit insbesondere der Warenkenntnisse unterschiedlicher Fische und Meeresfrüchte, auch Schalen- und Krustentiere sowie der damit verbundenen Sensorik und Qualität.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
  2. eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis und
  3. die Teilnahme an einem einschlägigen Vorbereitungskurs zum Fischsommelier/zur Fischsommelière nachweist.
Die Ausbildung und die Berufspraxis muss einschlägig, d.h. der Fortbildung zum Fischsommelier/zur Fischsommelière dienlich sein und wesentliche Bezüge zu dessen Aufgaben gemäß § 1 Absatz 2 haben.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen 

Zulassungsantrag im IHK-Online-Portal

FAQ zum IHK-Online-Portal
 

Informationen zur Prüfung

Die Qualifikation zum Fischsommelier/zur Fischsommelière gliedert sich in
  1. einen schriftlichen Prüfungsteil (theoretische Grundlagen),
  2. eine praktische Prüfung mit dem Inhalt einer sensorischen Qualitätsprüfung und
  3. eine Prüfung mit praktischem und mündlichem Prüfungsteil.
Weitere Informationen zur Gliederung und Durchführung der Prüfung finden Sie in der Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 556 KB).

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungstermine finden Sie im Online-Portal im Anmeldeprozess.

Prüfungsgebühren

Seit dem 1. April 2024 gilt ein neuer Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB).
Prüfungsgebühr
  • Die Prüfungsgebühr beträgt 200 Euro.
Stornogebühr
  • Bei Rücktritt von der Prüfung bis zum Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 78 Euro erhoben. 
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber oder vom Bildungsträger übernommen werden, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und den Gebührenbescheid später entsprechend weiterleiten.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter richten Sie bitte direkt an die Lehrgangsträger.
Informationen finden Sie in der Broschüre unter “Weitere Informationen”.

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