Industrie­meister / Industrie­meisterin Fachrichtung Metall

Geprüfte Industriemeister - Fachrichtung Metall sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung - Fertigung - Montage" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen (Ausbilderkompetenz).
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Industriemeister – Fachrichtung Metall“ oder „Geprüfte Industriemeisterin – Fachrichtung Metall“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, oder
  2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
  1. das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" und
  2. zu den unter Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis soll wesentliche Bezüge zu den in der Verordnung beschriebenen Aufgaben eines Industriemeisters gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Bis zum Ablegen der letzten Prüfungsleistung ist der Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbildereignungsprüfung) zu erbringen.
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der Lehrgangsdauer die erforderliche Berufspraxis erwerben.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen 

Zulassungsantrag im IHK-Online-Portal

FAQ zum IHK-Online-Portal
 

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in folgende Prüfungsteile:
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen: 
  1. Berücksichtigen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  2. Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  3. Rechtsbewusstes Handeln
  4. Betriebswirtschaftliches Handeln
  5. Zusammenarbeit im Betrieb
Handlungsspezifische Qualifikationen:
  1. Technik
  2. Organisation
  3. Führung und Personal
Die Prüfung „Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen“ wird schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen geprüft. Die Prüfung „Handlungsspezifische Qualifikationen“ wird schriftlich in Form von handlungsspezifischen, integrierten Situationsaufgaben und mündlich in Form eines situationsbezogenen Fachgesprächs geprüft. 
Weitere Informationen zur Gliederung und Durchführung der Prüfung finden Sie in der Verordnung.

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungstermine finden Sie hier.

Prüfungsgebühren

Seit dem 1. April 2024 gilt ein neuer Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 584 KB).
Prüfungsgebühr
  • Die Prüfungsgebühr beträgt 520 Euro. (Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen 200 Euro, Handlungsspezifische Qualifikationen 320 Euro).
Stornogebühr
  • Bei Rücktritt von der Prüfung bis zum Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 78 Euro erhoben. 
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber oder vom Bildungsträger übernommen werden, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und den Gebührenbescheid später entsprechend weiterleiten.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter richten Sie bitte direkt an die Lehrgangsträger.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

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