Elektrofachkraft in der Industrie (Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven)

Die Elektrofachkraft in der Industrie ist unter Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften befähigt, eine qualifizierte Tätigkeit als Elektrofachkraft in der Industrie auszuüben und insbesondere selbstständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt.

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer
  1. einen Abschluss in einem technischen Ausbildungsberuf und eine zweijährige Berufspraxis auf dem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik nachweisen kann oder
  2. durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft darlegen kann, dass Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) auf dem Arbeitsgebiet der Elektrotechnik erworben wurden, die eine Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Die zweijährige Berufspraxis im Sinne von Absatz 1 Ziffer 1 kann auch durch die Teilnahme an einer einjährigen Qualifizierungsmaßnahme mit entsprechenden Praxisphasen nachgewiesen werden. Der Qualifizierungsplan ist dem Antrag zur Zulassung beizufügen.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen

Zulassungsantrag im IHK-Online-Portal

FAQ zum IHK-Online-Portal

Informationen zur Prüfung

Die Prüfung besteht aus einer schriftlichen und einer fachpraktischen Prüfung. Sie wird in englischer Sprache durchgeführt.
Die Prüfung bezieht sich auf die Inhalte:
  1. Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
  2. Umweltschutz, betriebliche und technische Kommunikation,
  3. Planen und Organisieren der Arbeit, Bewerten der Arbeitsergebnisse, Qualitätsmanagement und
  4. Beurteilen der Sicherheit in elektrischen Anlagen und Geräten.
Weitere Informationen zur Gliederung und Durchführung der Prüfung finden Sie in der Rechtsvorschrift (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 555 KB).

Anmeldung zur Prüfung

Der Anmeldeschluss liegt bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Prüfungstermine finden Sie im Online-Portal.

Prüfungsgebühren

Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein neuer Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 102 KB).
Prüfungsgebühr
  • Die Prüfungsgebühr beträgt 440 Euro.
Stornogebühr
  • Bei Rücktritt von der Prüfung bis zum Anmeldeschluss werden keine Stornogebühren erhoben.
  • Bei Rücktritt von der Prüfung nach Anmeldeschluss wird eine Stornogebühr von 81 Euro erhoben.
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber oder vom Bildungsträger übernommen werden, müssen Sie dies bereits bei der Anmeldung zur Prüfung angeben und den Gebührenbescheid später entsprechend weiterleiten.

Lehrgangsanbieter

Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter richten Sie bitte direkt an die Lehrgangsträger.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS).

Weitere Informationen