Gepr. Berufsspezialist/in für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen
Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation zum Gepr. Berufsspezialisten/zur Gepr. Berufsspezialistin für Künstliche Intelligenz und Maschinelles Lernen und damit die Befähigung, mit der erforderlichen beruflichen Handlungskompetenz zielgerichtet digitalisierte, datenbasierte und interdisziplinäre Prozesse und mögliche Einsatzbereiche von Künstlicher Intelligenz (KI) erkennen, beurteilen und Analyseerkenntnisse präsentieren zu können.
Folgende miteinander in Zusammenhang stehende Aufgaben sind ebenfalls selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen:
- Erkennen von Entwicklungen und Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz und Maschinelles Lernens,
- Erkennen von Daten als Ressource sowie deren Bewertung, das Clustern und das Auswerten und Interpretieren,
- Beurteilen unternehmensindividueller (datenbasierter) Handlungsstrategien und deren ergebnisorientiertes Anwenden unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, rechtlicher, ökologischer und sozialer Aspekte,
- adressatengerechtes Kommunizieren,
- Mitwirken bei der Gestaltung und Umsetzung von (KI-)Strategien/Prozessen/Projekten und Anleiten von interdisziplinären Projektteams in den Handlungsfeldern Entwicklung, Transformation und Digitalisierung,
- selbstständiges und eigenverantwortliches Wahrnehmen von fachlichen Aufgaben im Prozess der Leistungserstellung KI-bezogener marktrelevanter Produkte und Dienstleistungen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung wird zugelassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten auf mindestens drei Jahre ausgerichteten gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten auf mindestens zwei Jahre ausgerichteten gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf und eine auf die Berufsausbildung folgende mindestens einjährige Berufspraxis oder
- den Erwerb von mindestens 60 Leistungspunkten nach dem Europäischen System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen in einem fachverwandten Hochschulstudium und zusätzlich eine mindestens sechsmonatige einschlägige Berufspraxis oder
- eine mindestens dreijährige einschlägige Berufspraxis.
Die geforderte Einschlägigkeit muss wesentliche Bezüge zu einem gewerblich-technischen oder kaufmännischen Ausbildungsberuf haben.
Abweichend von den genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) gemäß der Rechtsvorschrift erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Für den Erwerb der in § 1 Absatz 3 der Rechtsvorschrift bezeichneten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten bedarf es in der Regel eines Lernumfangs von insgesamt mindestens 400 Stunden.
Informationen zur Prüfung
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die zu prüfende Person Kenntnisse und Kompetenzen zum Einsatz und zur Koordination von KI-Prozessen anwenden und bei der Optimierung bestehender und der Gestaltung neuer datenbasierter Prozesse mitwirken kann. Ebenso ist durch die Prüfung festzustellen, ob die zu prüfende Person Fähigkeiten und Kompetenzen zur innovativen Lösungsentwicklung hat und Prozesse zur digitalen Transformation mitgestalten kann.
Die Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
Die Prüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen:
Schriftlicher Prüfungsteil
Die schriftliche Prüfung zu „Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von datenbasierten KI-Modellen“ gliedert sich in zwei Prüfungsteile:
Der erste Teil der schriftlichen Prüfung bezieht sich auf Grundlagen der KI und der zweite Teil der schriftlichen Prüfung berücksichtigt die in der angestrebten Fortbildungsstufe vermittelten Vertiefungen der KI-Inhalte.
Transferbezogener Prüfungsteil
Dieser Prüfungsteil besteht aus einer Transferarbeit in Form einer Präsentation eines selbstgewählten praxisbezogenen Themas, einer mündlichen Vorstellung und Verteidigung der Ergebnisse sowie einem transferbezogenen Fachgespräch.
Im Rahmen der Präsentation soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und datenbasierte Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden ökonomischen und rechtlichen Einflussfaktoren zu entwickeln, bewerten und vertreten zu können.
Die schriftliche Prüfung zu „Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von datenbasierten KI-Modellen“ gliedert sich in zwei Prüfungsteile:
Der erste Teil der schriftlichen Prüfung bezieht sich auf Grundlagen der KI und der zweite Teil der schriftlichen Prüfung berücksichtigt die in der angestrebten Fortbildungsstufe vermittelten Vertiefungen der KI-Inhalte.
Transferbezogener Prüfungsteil
Dieser Prüfungsteil besteht aus einer Transferarbeit in Form einer Präsentation eines selbstgewählten praxisbezogenen Themas, einer mündlichen Vorstellung und Verteidigung der Ergebnisse sowie einem transferbezogenen Fachgespräch.
Im Rahmen der Präsentation soll die Fähigkeit nachgewiesen werden, betriebspraktische Probleme zu analysieren und datenbasierte Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden ökonomischen und rechtlichen Einflussfaktoren zu entwickeln, bewerten und vertreten zu können.
Der Themenschwerpunkt der Präsentation soll auf die KI-Inhalte der Handlungsbereiche gelegt werden.
Die Präsentation ist in visualisierter Form, zum Beispiel in Form eines Foliensatzes oder Flip-Charts oder Ähnlichem, anzufertigen, der die relevanten Aspekte der Arbeit enthält.
Das Thema für die Präsentation wird von der zu prüfenden Person selbst gewählt und mit einer Kurzbeschreibung des Themas und der Gliederung mit aussagekräftigen Unterpunkten zum Termin der schriftlichen Prüfung eingereicht. Für die Einreichung des Themenvorschlags ist die Formatvorlage der Handelskammer Bremen zu verwenden.
Die Präsentation ist in visualisierter Form, zum Beispiel in Form eines Foliensatzes oder Flip-Charts oder Ähnlichem, anzufertigen, der die relevanten Aspekte der Arbeit enthält.
Das Thema für die Präsentation wird von der zu prüfenden Person selbst gewählt und mit einer Kurzbeschreibung des Themas und der Gliederung mit aussagekräftigen Unterpunkten zum Termin der schriftlichen Prüfung eingereicht. Für die Einreichung des Themenvorschlags ist die Formatvorlage der Handelskammer Bremen zu verwenden.
Der zuständige Prüfungsausschuss prüft, ob das vorgeschlagene Thema geeignet ist. Hierbei kann der Prüfungsausschuss der zu prüfenden Person auch Auflagen erteilen, die für die Präsentation zu berücksichtigen sind. Diese sind selbstständig in die Arbeit einzufügen und werden nicht mehr mit der Handelskammer Bremen besprochen bzw. abgestimmt.
Die Bearbeitungszeit der Präsentation beträgt 28 Tage. Der Bearbeitungsbeginn startet einen Tag nach Themengenehmigung durch den Prüfungsausschuss.
Die Prüfung bezieht sich auf die Handlungsbereiche:
Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von datenbasierten KI-Modellen
Mitgestalten und Umsetzen von (Veränderungs-)Prozessen und Projekten
Abwägung und ökonomische Aspekte
Zukunftskompetenzen.
Implementierung und Anwendungsmöglichkeiten von datenbasierten KI-Modellen
Mitgestalten und Umsetzen von (Veränderungs-)Prozessen und Projekten
Abwägung und ökonomische Aspekte
Zukunftskompetenzen.
Zum transferbezogenen Prüfungsteil wird zugelassen, wer den schriftlichen Prüfungsteil abgelegt hat. Auch wenn der schriftliche Prüfungsteil nicht bestanden ist, ist die Teilnahme an der mündlichen Prüfung trotzdem verpflichtend.
Die erste Prüfung findet im Frühjahr 2027 statt. Alle Informationen zu den Terminen, zur Anmeldung und zu den Gebühren werden wir denmächst veröffentlichen.
Die Rechtsvorschrift dieser Fortbildungsprüfung können Sie sich als pdf-Datei runterladen (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 574 KB).