Weiterbildungsförderungen

Hier erhalten Sie die Weiterbildungsförderungen auf einen Blick:

Aufstiegsfortbildungs-Prämie

Der Bremer Senat hat eine Richtlinie zur Gewährung einer Prämie bei erfolgreich abgeschlossener Aufstiegsfortbildung auf den Weg gebracht. Die Prämie von 4.000 Euro kann von Bremer Absolventinnen und Absolventen, die Ihre Fortbildung ab dem 1. Januar 2019 insgesamt abgeschlossen haben, beantragt werden.
Voraussetzungen:
  • die Prämie wird für Absolventinnen und Absolventen mit einem Abschluss einer im Sinne des AFBG förderfähigen Aufstiegsfortbildung gewährt, die ihre Prüfung erfolgreich seit dem 01.01.2019 insgesamt abgeschlossen haben (Datum des Prüfungszeugnisses)
  • Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses seit mindestens sechs Monaten im Land Bremen liegen (Nachweis durch erweiterte Meldebescheinigung oder Beschäftigungsnachweis der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers über das Bestehen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses)
  • Der Antrag muss spätestens 6 Monate nach insgesamt bestandenem Abschluss einer im Sinne des AFBG förderfähigen Aufstiegsfortbildung (Datum des Abschlusszeugnisses) gestellt werden (Ausschlussfrist)
  • Die Prämie wird nur einmal pro Person gewährt
  • Die Gewährung einer Prämie ist nicht möglich, sofern der Antragsteller für den-selben Abschluss einer Aufstiegsfortbildung bereits eine „Meisterprämie im Hand-werk“ des Landes Niedersachsen gemäß der „Richtlinie zur Gewährung einer Billigkeitsleistung für eine Prämie bei erfolgreich abgelegter Meisterprüfung im Handwerk (Meisterprämie im Handwerk)“ des Landes Niedersachsen beantragt oder gewährt bekommen hat.
Art und Umfang, Höhe der Aufstiegsfortbildungs-Prämie
  • Die Prämie beträgt 4.000,00 EUR.
  • Die Auszahlung erfolgt auf das von der Antragstellerin oder dem Antragsteller im An-tragsformular angegebene Konto.
Kontakt
Zuständig für Beratung, Antragsannahme und Bewilligung der Prämie ist die Senatorin für Wirtschaft, Arbeit und Europa, Abteilung Arbeit, Hutfilterstraße 1-5, 28195 Bremen.
Die Richtlinie und weitere Informationen finden Sie unter  www.wirtschaft.bremen.de.
Anfragen bitte an: aufstiegsfortbildungspraemie@wae.bremen.de
Die Antragunterlagen bekommen Sie hier:

Aufstiegs-BAföG: Gutes Paket mit Potenzial

Fachkräfte, die sich in der Höheren Berufsbildung etwa zum Fachberater, Meister oder Betriebswirt weiterqualifizieren möchten, erhalten durch das „Aufstiegs-BAföG“ finanzielle Unterstützung. Als Pendant zum Studierenden-BAföG beinhaltet dieses Förderinstrument Beiträge – teils als Zuschuss, teils als Darlehen – zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt. Mit dem novellierten Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) wurde die Förderung zum 1. August 2020 noch einmal kräftig aufgestockt.
So beträgt der Beitrag zu den Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nun 50 statt wie bislang 40 Prozent. Außerdem muss der Zuschuss zum Lebensunterhalt bei Fortbildungen in Vollzeit künftig nicht mehr zurückgezahlt werden. Der Erlass von Darlehen für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgründung wird ebenfalls großzügiger als bisher gehandhabt. Und auch Familien und Alleinerziehende profitieren von attraktiveren Förderkonditionen. Zu guter Letzt besteht ab sofort auf jeder Fortbildungsstufe (Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional) ein neuer AFBG-Förderanspruch. Damit können jetzt bis zu drei Fortbildungen mit dem Aufstiegs-BAföG flankiert werden.
Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Bildung in grundsätzlich allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form die Aufstiegsfortbildung durchgeführt wird (Vollzeit/Teilzeit/schulisch/ außerschulisch/mediengestützt/Fernunterricht).
Die Förderung ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Anforderungen geknüpft.
Für Bremen und Niedersachsen ist die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) für das Aufstiegs-BAföG zuständig.
Weiterführende Informationen sowie die Antragformulare finden Sie auf der Seite des Bundesministerium für Bildung und Fortschung oder auf den Seiten der NBank

Weiterbildungsstipendium (Begabtenförderung) - Durchstarten für Berufseinsteiger

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung und fördert zahlreiche fachliche Weiterbildungen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden. Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie "Stipendiatin" bzw. "Stipendiat" des Programms und können gefördert werden.
Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres. Die Mittel für das Stipendium stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) bereit.
Wer kann sich bewerben?
Junge Berufstätige unter 25 Jahren (zum Zeitpunkt der nächsten Aufnahme), die ihre IHK-Abschlussprüfung vor der Handelskammer Bremen mit mindestens 87 Punkten bestanden, besonders erfolgreich an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen oder durch begründeten Vorschlag von Arbeitgeber oder Berufsschule belegen, dass sie besondere Leistungen erbracht haben. Der begründete Vorschlag ist unbedingt erforderlich, wenn die 87 Punkte in der Handelskammerprüfung nicht erreicht wurden.
Einzureichende Nachweise:
Eine Berufstätigkeit von mindestens 15 Stunden/Woche oder eine Meldung des Arbeitsamtes über die Verfügbarkeit auf dem Arbeitsmarkt, Prüfungszeugnis der Handelskammer Bremen, 
gegebenenfalls begründeter Vorschlag von Ihrem Arbeitgeber oder der Berufsschule.
Personen, die vor dem Aufnahmetermin einen akademischen Hochschulgrad im In- oder Ausland erworben haben, können nicht in das Förderprogramm aufgenommen werden.
Fristen
Anmeldefrist ist der 30. Oktober vor dem jeweiligen Förderjahr, die Aufnahmen in das Förderprogramm finden dann zum Januar des Förderjahres statt. Bitte beachten Sie, dass die Zahl der Stipendiaten begrenzt ist und kein Rechtsanspruch auf Förderung besteht.
Zur Abklärung Ihrer persönlichen Voraussetzungen für eine mögliche Förderung und zur Übermittlung der Bewerbung ( Stipendiatenstammblatt) (PDF-Datei · 579 KB) einschließlich Anlagen wenden Sie sich bitte Heike Behrens.
Weitere Informationen sowie alle dazugehörigen Anlagen finden Sie auf der Seite des  Bundesministerium für Bildung und Forschung.