Validierung beruflicher Handlungsfähigkeit

Aufgabenwahrnehmung der beruflichen Feststellungsverfahren durch die Oldenburgische IHK nach § 71 Absatz 9 BBiG
Die Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven (abgebende IHK) und die Oldenburgische IHK (aufnehmende IHK) haben gemäß § 71 Absatz 9 Berufsbildungsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, vereinbart, dass die „Feststellung und Bescheinigung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit am Maßstab eines anerkannten Ausbildungsberufs“ (Validierung) nach §§ 50b ff. BBiG durch die aufnehmende Oldenburgische IHK für die abgebende Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven wahrgenommen werden. Die örtliche Zuständigkeit ist wie folgt geregelt:
  1. Die abgebende Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven überträgt die Aufgabenwahrnehmung für die Durchführung der beruflichen Feststellungsverfahren vorbehaltlich Satz 3 für sämtliche Antragstellende auf die aufnehmende Oldenburgische IHK.
  2. Die örtliche Zuständigkeit der aufnehmenden Oldenburgischen IHK im Sinne von Satz 1 richtet sich grundsätzlich danach, wo die oder der Antragstellende den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat; gegebenenfalls danach, wo das Unternehmen, in welchem die oder der Antragstellende ihre oder seine berufliche Tätigkeit ausübt oder konkret auszuüben beabsichtigt, seinen Sitz hat.
  3. In begründeten Fällen können Antragstellende abweichend von Satz 1 im Wege der Amtshilfe an eine andere IHK verwiesen werden, insbesondere wenn diese IHK für den jeweiligen Referenzberuf über Kompetenzen und/oder Erfahrungen verfügt, die bei der aufnehmenden Oldenburgischen IHK nicht vorhanden sind.
Die Genehmigung dieser Vereinbarung ist durch das Niedersächsische Kultusministerium am 07.02.2025 und durch die Senatorin für Kinder und Bildung der Freien Hansestadt Bremen am 26.02.2025 erteilt worden.
Bremen, 6. März 2025
Handelskammer Bremen - IHK für Bremen und Bremerhaven
gez.
André Grobien (Präses)
Dr. Matthias Fonger (Hauptgeschäftsführer und I. Syndicus)