Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen
Unbemannte Systeme bilden jedoch eine neue Kategorie der Bedrohungsdimension. Die Unternehmen sind gefordert, ihre Schutz- und Resilienzkonzepte an diese neue Bedrohungslage anzupassen. Die nachfolgende Handreichung der Initiative Wirtschaftsschutz bietet eine praxisnahe Orientierung für den Umgang mit Drohnensichtungen und -überflügen unter den derzeitigen rechtlichen Bedingungen.
Handreichung für Unternehmen bei Drohnensichtungen - unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen (Stand: 18. März 2026) - Herausgegeben von den Partnern der Initiative Wirtschaftsschutz:
Einordnung und Zielsetzung
Der massenhafte Einsatz von Drohnen im russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zeigt, wie stark Zivilbevölkerung und Kritische Infrastrukturen in den Fokus dieses neuen Angriffsvektors rücken können. Die zunehmenden Drohnenüberflüge u.a. über Industrieanlagen und Unternehmensstandorte in Deutschland und anderen europäischen Staaten können insbesondere bei ungeklärtem Ursprung zur Verunsicherung beitragen.
Beim Schutz von Kritischen Infrastrukturen und Unternehmen vor Sabotage und Ausspähung sind Rechtsrahmen, Zuständigkeiten, Meldeprozesse, die Zusammenarbeit mit den Sicherheitsbehörden und zu ergreifende Schutzmaßnahmen weitgehend geklärt.
Unbemannte Systeme bilden jedoch eine neue Kategorie der Bedrohungsdimension. Die Unternehmen sind gefordert, ihre Schutz- und Resilienzkonzepte an diese neue Bedrohungslage anzupassen. Diese Handreichung bietet eine praxisnahe Orientierung für den Umgang mit Drohnensichtungen und -
überflügen unter den derzeitigen rechtlichen Bedingungen.
überflügen unter den derzeitigen rechtlichen Bedingungen.
Im Mittelpunkt steht zum aktuellen Zeitpunkt die Feststellung und Meldung von Drohnenflügen:
Für Unternehmen bedeutet dies, Drohnenüberflüge zu erkennen, sorgfältig zu dokumentieren – wann immer möglich mittels Fotos oder Video – und über die geltenden Meldewege an die zuständigen Sicherheitsbehörden zu übermitteln.
So unterstützen Sie die Aktualität von Lagebildern zu Drohnenvorfällen, auf deren Basis Bedrohungen bewertet, Schutzmaßnahmen weiterentwickelt und – soweit möglich – Unternehmen und Branchen gezielt informiert werden. Die Partner der Initiative Wirtschaftsschutz setzen sich dafür ein, dass diese Erkenntnisse aufbereitet und der Wirtschaft in geeigneter Form zurückgespiegelt werden. Zugleich wird bei der Erstellung der Lagebilder darauf geachtet, dass sensible Unternehmensdaten geschützt bleiben.
Durch die Sichtung, Dokumentation und die anschließende Übergabe der Daten an die Sicherheitsbehörden leisten Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeitenden einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der gesamtstaatlichen Resilienz und zur nationalen Sicherheit.
Kurzhinweise
- Meldungen zu Drohnensichtungen oder -vorfällen erfolgen immer unverzüglich an die örtliche Polizeidienststelle.
- Das Bundeskriminalamt (BKA) als Zentralstelle der deutschen Kriminalpolizei wird ausschließlich im Rahmen der etablierten polizeilichen Meldewege über relevante Sachverhalte informiert.
- Meldungen dorthin werden ausschließlich über Polizeidienststellen und LKÄs gespeist; Unternehmen melden nicht direkt an das BKA.
- Bei erhöhter Gefährdungslage – etwa durch vermehrte Flüge im Nahbereich oder über dem Firmengelände – sowie auf Grundlage unternehmensinterner
Risikoanalysen und/oder Sicherheitshinweise ist frühzeitig Kontakt zur örtlichen Polizeidienststelle aufzunehmen, um Ansprechpersonen, Meldewege und
Modalitäten der Datenübermittlung zu klären.
Was Unternehmen konkret tun können und sollten
Vorsorgen
- Internen Drohnenreaktionsplan erstellen.
- Klare Meldewege festlegen: intern (Sicherheitsdienst / Leitstelle / Unternehmens- bzw. Konzernsicherheit, ggf. Krisenstab) und extern (örtliche Polizei)
- Detektionsauftrag für Werkschutz / Sicherheitsteam klar definieren und kommunizieren.
- Detektionssysteme passend zur jeweiligen Anlage installieren. Dabei sind datenschutzrechtliche Vorgaben sowie gegebenenfalls Vorgaben der Bundesnetzagentur (insbesondere bei aktiver Funksensorik) zu beachten.
- Mitarbeitende regelmäßig informieren und sensibilisieren.
Dokumentieren
- Kerndaten erfassen: Zeit, genauer Ort, Höhe/Richtung, Beschreibung des Flugobjektes (Größe, Farbe, Anzahl der Rotoren, Flächenflieger vs. Multicopter, Positionsleuchten, etc.), Verhalten (z.B. Kreisen / Zusteuern), sichtbare Nutzlast (z.B. Kamera), Zeugen.
- Beweise sichern: Video / Foto / Audio; Screenshots aus Detektionssystemen; sofern verfügbar RF- / Radar-Logs; Export aus Detektionssystemen mit Zeitstempel, Position/Entfernung, Richtung/Kurs, Höhe, Signal-/Track-ID sowie Remote-ID/Protokollinformationen.
- Daten speichern: Daten in ein zu erstellendes Kurzlage-Template eintragen; Originaldateien unbedingt unverändert speichern.
- Beschreibung von Piloten aufnehmen (falls identifizierbar); ggf. Foto-/Videoaufnahmen sowie Fahrzeuge (Kennzeichen, Fahrzeugtyp o. Ä.) dokumentieren.
- Aufgefundene, abgestürzte Drohnen nicht anfassen/ bewegen (Spurenträger).
Melden
- Intern nach Drohnenreaktionsplan informieren.
- Unverzüglich und unmissverständlich die örtliche Polizeidienststelle informieren [Betreff: „Drohnensichtung bei KRITIS / Unternehmen“].
- Dokumentation gesichert übermitteln: Kurzlage, Fotos / Videos (nicht-komprimierte Original-Datei, per Mail / kein Messenger-Dienst), System-Screenshots/Log.
- Ausdrücklich freigeben, dass die Polizei die Daten weiterverarbeiten darf.
Lagebild fortschreiben
- Ergänzende Sichtungen / Informationen fortlaufend an die Polizei übermitteln.
- Interne Lageübersicht aktuell halten.
- Möglichst einen Ansprechpartner benennen (Single Point of Contact) für Rückfragen.
Nachbereiten
- Lessons Learned in Prozesse und SOPs einarbeiten.
- Detektionssysteme regelmäßig prüfen / kalibrieren.
- Drohnenreaktionsplan sowie Kontakt- und Alarmierungsketten regelmäßig aktualisieren.
- Regelmäßige Prüfung der Anlage auf ggf. durch Drohnen platzierte Objekte.
Bitte beachten!
- Keine aktiven Gegenmaßnahmen - wie Stören/Übernehmen/Zerstören ohne ausdrückliche gesetzliche Befugnis.
- Datenschutz / Forensik beachten - Originaldateien unverändert und nicht komprimiert sichern; nur dienstliche Kanäle per Mail, keine Messenger Dienste nutzen; keine Social-Media-Veröffentlichung.
Rechtlicher Hinweis
Diese Handreichung der Initiative Wirtschaftsschutz ist keine Rechtsberatung; gesetzliche Meldepflichten und behördliche Anweisungen sind zu beachten.