Rechtsformen bei der Existenzgründung

GbR, UG, GmbH und Co: Die passende Rechtsform finden
Den Weg in die Selbstständigkeit sollten Sie sorgfältig planen, um mit Ihrem Unternehmen langfristig erfolgreich zu sein. Auch die Wahl der Rechtsform spielt dabei eine wichtige Rolle.
Jede Rechtsform bietet andere Möglichkeiten und hat unterschiedliche persönliche, finanzielle, steuerliche und rechtliche Folgen. Es gibt also keine »optimale« Rechtsform – aber ganz sicher eine, die zu Ihrem Vorhaben passt.
Bevor Sie die Rechtsform wählen, sollten Sie folgende Fragen klären:
  • Soll oder muss Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen werden?
  • Wie viel Eigenkapital können Sie aufbringen?
  • Ist Ihr Vorhaben risikoreich?
  • Soll die Haftung beschränkt werden?
  • Wie viele Personen gründen das Unternehmen?
  • Wer soll das Unternehmen leiten?
  • Soll das Unternehmen eine möglichst hohe Kreditwürdigkeit haben?
  • Sollen möglichst wenige Formalitäten bei der Gründung entstehen?
 
Eintragung ins Handelsregister – ja oder nein?
Das Handelsregister ist das öffentliche Verzeichnis aller Kaufleute. Jedermann kann es einsehen. Es informiert über die wesentlichen Rechtsverhältnisse der Einzelkaufleute sowie der Personen- und Kapitalgesellschaften. Eintragungen in das Handelsregister genießen einen umfassenden Verkehrs- und Vertrauensschutz.
Das deutsche Gesetz unterscheidet zwischen Kaufleuten und Nichtkaufleuten (Kleingewerbetreibende). Kaufleute sind verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Einzelunternehmen und Personengesellschaften können dies in der Regel freiwillig tun. Kapitalgesellschaften sind immer einzutragen. Sie sind kraft Rechtsform Kaufmann.
Durch den Eintrag ins Handelsregister wird ein Kleingewerbetreibender zum Kaufmann. Damit gilt für ihn nicht mehr nur das Bürgerliche Gesetzbuch, sondern auch das Handelsgesetzbuch. Das bringt für ihn zusätzliche Rechte und Pflichten. Das Unternehmen darf zum Beispiel Prokura erteilen und wirkt seriöser und professioneller. Aber es kann auch der Aufwand steigen, zum Beispiel durch die Pflicht zur Buchführung und Erstellung von Jahresabschlüssen.
Für Unternehmer ist die Eintragung ins Handelsregister Pflicht, wenn für das Unternehmen nach Art oder Umfang ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb erforderlich ist. Kriterien sind unter anderem ein hoher Umsatz, hohes Anlage- und Umlaufvermögen, Verbindlichkeiten und Forderungen größeren Umfangs, die Beschäftigung mehrerer Personen, Teilnahme am Wechsel- und Scheckverkehr oder Vielfalt der Geschäftsvorgänge.
Firmenführung
Nur Kaufleute dürfen eine Firma (= Name des Unternehmens) führen. Für die »Firmierung«, unter der ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt, seine Unterschriften leistet und unter der er klagen und verklagt werden kann, gelten Grundsätze wie das Irreführungsverbot oder die Unterscheidungskraft. Kleingewerbetreibende müssen dagegen grundsätzlich im Geschäftsleben mit ihrem Vor- und Zunamen auftreten.
Personen- und Kapitalgesellschaften: Die wichtigsten Unterschiede
Bei Personengesellschaften schließen sich zwei oder mehrere Personen zusammen. Diese haften unbeschränkt für die Schulden des Unternehmens. Für die Gründung muss kein Mindestkapital aufgebracht werden. Personengesellschaften sind unter anderem die Kommanditgesellschaft, die Offene Handelsgesellschaft und die GmbH & Co. KG.
Die Kapitalgesellschaft ist ein Zusammenschluss mehrerer Personen zu einer juristischen Person. Die Haftung ist beschränkt. Bei der Kapitalgesellschaft muss jeweils ein Mindestkapital eingezahlt werden. Kapitalgesellschaften sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die GmbH-Variante Unternehmergesellschaft sowie die Aktiengesellschaft.