Betriebliche Absicherung

Nicht alles, was versichert werden kann, muss oder sollte auch versichert werden. Versicherungsprämien sind auch ein Kostenfaktor. Es gilt, den Aufwand an Versicherungsprämien auf der einen Seite und Eintrittswahrscheinlichkeit und Ausmaß eines eventuellen Schadens auf der anderen Seite abzuwägen.
Versichern sollten Existenzgründer solche Fälle:
  • bei denen die Eintrittswahrscheinlichkeit hoch und damit die Höhe der Prämienzahlung geringer ist als die erwarteten Schadenskosten;
  • die trotz eventuell geringer Eintrittswahrscheinlichkeit in ihrer Konsequenz schwerwiegend oder sogar existenzbedrohend sein könnten.
Die betrieblichen Versicherungen sollen Nachteile verhindern, die Unternehmern durch Schädigung seitens anderer Personen, aus ihrer Tätigkeit oder durch unvorhersehbare Ereignisse entstehen können. An zu versicherten Risiken kommen in Frage:
  • Schäden, die Dritten durch die gewerbliche Tätigkeit des Unternehmers entstehen,
  • Schäden am Sachvermögen des Betriebes oder
  • Schäden am Unternehmens- oder Privatvermögen, die durch Dritte verursacht werden.
Personen- und Sachschäden, die aus Geschäftsbeziehungen mit Dritten resultieren, werden mit der Betriebs- bzw. Produkthaftpflichtversicherung abgedeckt. Unternehmens- und Privatvermögen können durch Sach- bzw. Vermögensversicherungen geschützt werden. Folgende Vorüberlegungen sind im Rahmen eines Risikomanagements anzustellen:
Risiko- und Bedarfsanalyse:
  • Welche Risiken hat der Betrieb?
  • Welche Vorsorgemaßnahmen können ergriffen, welche Risiken vermieden werden?
  • Welche Risiken lassen sich versichern?
  • Was muss unbedingt und sofort versichert werden, was kann zukünftig wichtig sein?
Kosten-Nutzen-Analyse:
  • Wie groß sind die Risiken in den einzelnen Bereichen (Wahrscheinlichkeit des Eintretens eines möglichen Schadens)?
  • Wie ist die Kosten-Nutzen-Relation (Kosten des Versicherungsschutzes im Verhältnis zu den Kosten der Schadensdeckung)?
  • Welche Schäden kann der Betrieb ggf. selbst tragen, d. h. welche Selbstbeteiligungen können vereinbart werden?
Wenn eine Auswahl bzgl. der zu versichernden Risiken getroffen wurde, gilt es, eine Rangordnung aufzustellen. Dabei hängt die Risikoeinstufung von Branche und Betriebsgröße ab.
Vermögensversicherungen
Die wichtigste Vermögensversicherung ist die Haftpflichtversicherung. Für einige Berufsgruppen, z. B. die Wirtschaftsprüfer, Notare, Rechtsanwälte und Steuerberater, ist eine (Berufs-) Haftpflichtversicherung sogar vorgeschrieben. Auch wenn man nicht gesetzlich dazu verpflichtet ist: Die Haftpflichtversicherung gehört zu den Versicherungen, auf die kein Unternehmer verzichten sollte! Versichert sind alle Ansprüche aus Personen- oder Sachschäden sowie entsprechende Folgeschäden, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gegen den Betrieb geltend gemacht werden, z. B. Wertminderung, Arbeitsunfähigkeit, Arzt- oder Rechtskosten. Auch die gesetzlichen Vertreter des Unternehmers und sämtliche Betriebsangehörige können mitversichert werden.
Schadensersatzansprüche können beispielsweise entstehen:
  • durch Betriebsangehörige, die Ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen,
  • durch Unfälle von Kunden und Besuchern Ihres Unternehmens,
  • beim Einsatz von Maschinen,
  • bei der Durchführung von Arbeiten auf fremden Grundstücken,
  • aus der Verwendung oder Lagerung von gefährlichen Stoffen,
  • aus Regressansprüchen der Berufsgenossenschaft/der Krankenkasse nach Betriebsunfällen.
Ausgeschlossen von der Versicherung sind:
  • Ansprüche der mitversicherten Personen untereinander,
  • Schäden an geliehenen oder gemieteten Sachgütern,
  • Schäden durch dauerhafte Emissionseinwirkung,
  • Schäden durch berufliche Tätigkeiten an fremden Sachgütern.
Berufshaftpflichtversicherung
Selbstständige laufen Gefahr, aufgrund beispielsweise falscher Beratung von ihren Klienten oder Kunden in Regress genommen zu werden. Aus diesem Grunde bietet sich der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung an, die für finanzielle Verluste eintritt, welche an den Versicherten gestellt werden. Solche Verluste drohen z. B. dann, wenn ein Rechtsanwalt die Einspruchsfrist gegen ein Urteil versäumt, woraus dem Mandanten ein Schaden entsteht. Oder auch, wenn einem Kunden durch falsche Vertragsgestaltung eines Beraters Gewinn entgeht. Die Berufshaftpflichtversicherung deckt aber nicht nur reine Vermögensschäden, sondern auch ungerechtfertigte Ansprüche ab. Die Versicherungsgesellschaft berät ihre Kunden juristisch, unterstützt sie ggf. vor Gericht und übernimmt die Kosten
Betriebshaftpflichtversicherung
Der Unternehmer haftet unbegrenzt für verschuldete Schäden. Diese Haftpflicht lässt sich dem Grundsatz nach weder einschränken noch ihrer Höhe nach begrenzen. Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt Schäden, die der Unternehmer, seine gesetzlichen Vertreter oder Betriebsangehörige im Rahmen des Geschäftsbetriebes anderen zufügen. Einige Beispiele:
  • Nach einer Reparatur an einem Kundenfahrzeug löst sich beim Fahren ein in der Kfz-Werkstatt montiertes Rad, es kommt zu einem Totalschaden an zwei Personenwagen.
  • In einem Geschenkartikelladen fällt ein Regal von der Wand und verletzt eine Kundin. Schmerzensgeld, Arztkosten und Verdienstausfall sind zu begleichen.
  • Ein Mitarbeiter eines Malerbetriebes stößt versehentlich einen Farbeimer um, der sich auf den neuen Teppich des Kunden ergießt.
Gegenstand der Versicherung ist die gesetzliche Haftpflicht aus Eigenschaften, Rechtsverhältnissen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb stehen. Versichert sind das Betriebsstättenrisiko mit den Bereichen Grundstücke, Gebäude, Betriebsmittel und Personal. Nur teilweise über die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind das Produktrisiko (für die Bereiche Beschaffung, Fertigung und Vertrieb) und das Umweltschutzrisiko. Gleiches gilt für das Unfallrisiko: Nur wenn grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, greift die Betriebshaftpflicht. Ansonsten sind Arbeitsunfälle bereits durch die für den Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft abgesichert. Vorsicht: Dies trifft nicht in jedem Fall für den Arbeitgeber zu.
Da nicht alle Betriebe den gleichen Versicherungsschutz benötigen, bieten viele Versicherer spezielle Lösungen für einzelne Branchen an, so z. B. für das Hotelgewerbe, das Bauhandwerk oder für Kfz-Reparaturwerkstätten. Um sicherzugehen, dass auch wirklich alle für die Branche relevanten Risiken abgesichert sind, sollten alle betrieblichen Risiken zunächst erfasst und ausführlich beschrieben werden. Diese Liste dient dann als Grundlage für die Vertragsverhandlungen mit dem Versicherungsunternehmen. Neu hinzukommende Risiken sind bis zur nächsten Prämienzahlung im Rahmen der sog. Vorsorgeversicherung gedeckt, wobei für diese Risiken die Deckungssummen auf ca. € 250.000 bei Personen- und ca. € 75.000 bei Sachschäden beschränkt ist. Deswegen: Jede Veränderung, die Ihren Versicherungsschutz betreffen könnte, sofort melden!
Produkthaftpflicht
Das Produkthaftungsgesetz bestimmt, dass Hersteller, unter Umständen auch Importeure oder Händler, für solche Personen- und Sachschäden verschuldensunabhängig haften, die durch einen Fehler ihres Produktes oder der Gebrauchsanleitung verursacht werden. Nur wenn zur Zeit der Auslieferung nach dem Stand von Wissenschaft und Technik ein Fehler nicht und für niemanden erkennbar sein konnte, scheidet diese Haftung aus. Vertraglich kann die Haftung nicht eingeschränkt werden. Zwar sind im Rahmen der Betriebshaftpflichtversicherung Personen- und Sachschäden, die durch fehlerhafte Produkte entstehen, bei vielen Versicherungsgesellschaften gedeckt (konventionelle Produkthaftpflicht), allerdings schließt diese keine dadurch entstandenen Vermögensschäden ein.
Abhängig von der Produktpalette ist das Risiko jedes Herstellers unterschiedlich. Die Versicherungsgesellschaften bieten deshalb diverse Deckungsbausteine an, mit denen der Versicherungsschutz individuell erweitert werden kann. Zusätzlich versicherbare Risiken können hervorgerufen werden durch:
  • Fehlende zugesicherte Eigenschaften des Produkts
  • Vermischungsschäden
  • Ver- und Weiterbearbeitungsschäden
  • Austauschkosten
  • Produktschäden durch Maschinen
Der Händler haftet immer dann, wenn das Produkt in einem Land außerhalb der EU hergestellt wurde, wenn er den Hersteller des von ihm verkauften Produktes nicht nennen kann oder wenn fremde Produkte mit eigenem Waren- oder Erkennungszeichen vertrieben werden.
Zu beachten ist, dass die rechtlichen Bestimmungen im Ausland (auch innerhalb der EU) von den deutschen Bestimmungen gravierend abweichen können.
Exporteure sollten sich daher auf jeden Fall frühzeitig mit ihrem Versicherer in Verbindung setzen, um das richtige Versicherungskonzept zu erstellen.
Umwelthaftpflicht
Als Inhaber bestimmter, im Umwelthaftpflichtgesetz genannter Anlagen haftet man verschuldensabhängig für Schäden durch Umwelteinwirkungen, die von diesem Anlagen ausgehen. Die Umwelthaftpflichtversicherung gibt Versicherungsschutz für Ansprüche aus Schäden durch Umwelteinwirkungen, die durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht werden und sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Die Umwelt-Basisversicherung erfasst das allgemeine Umweltrisiko und wird zumeist gegen einen Aufschlag von 10 – 20 % auf die Betriebshaftpflicht vom Versicherer angeboten. Damit ist das Haftungsrisiko für Umweltschäden jedoch nur teilweise abgedeckt. Ähnlich wie in der Produkthaftung stellen die Versicherungsunternehmen den Betrieben branchen- und gefahrenspezifische Deckungskonzepte zur Verfügung. Basis für die vertraglichen Vereinbarungen ist auch hier das Haftungsrisiko. Fertigen Sie deshalb eine Einzelaufstellung aller Lager und Anlagen mit gefährlichen Stoffen an.
Kraftfahrzeugversicherungen
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für Privatperson und auch für Unternehmer gesetzlich vorgeschrieben. Ohne bestätigten Versicherungsschutz (Vorlage der Doppelkarte beim Straßenverkehrsamt) wird ein Fahrzeug nicht zugelassen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen- und Sachschäden, die der Fahrzeughalter Dritten zufügt, aber keine Schäden am eigenen Fahrzeug. Hierfür gibt es die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung schließt Diebstahl-, Brand- und Glasbruchrisiko ein, die Vollkaskoversicherung zahlt bei Schäden am eigenen Fahrzeug, auch bei Eigenverschulden der bzw. des Versicherten.
Betriebsunterbrechungsversicherung
Falls durch Sachschäden der Betriebsablauf im Unternehmen unterbrochen werden muss, entsteht durch Einnahmeausfälle und fortlaufende Betriebskosten ein Vermögensschaden. Versichert sind bis zur vollen Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebes die laufenden Geschäftskosten, der durch Umsatzausfall entgangene Gewinn, Löhne, Gehälter, Pacht und Zinsen. Das Unternehmen wird finanziell so gestellt, als wäre die Betriebsunterbrechung nicht eingetreten. Üblicherweise wird die Betriebsunterbrechungsversicherung (BU) mit den entsprechenden Sachversicherungen (Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser-, Sturmversicherung) gekoppelt.
Betriebskostenversicherung
Wenn Inhaber eines Betriebes aufgrund von Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden sollten, laufen die Betriebskosten weiter. Mit einer Betriebskostenversicherung lassen sich die Ausgaben für Mieten, Zinsen, Löhne etc. auffangen. Die Betriebsunterbrechungsversicherung als reine Sachversicherung zahlt nur für Ausfälle infolge von Feuer, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Sturm.
Rechtschutzversicherungen
Ein Prozess, insbesondere bei Wirtschafts- und Handelsangelegenheiten, stellt immer ein außergewöhnliches finanzielles Risiko dar. Eine Berufs- oder Firmen-Rechtschutzversicherung schützt bei arbeitsrechtlichen und sozialgerichtlichen Streitigkeiten (Arbeits-Rechtschutz, Sozialgerichts-Rechtschutz), bei Nichtbeachtung des Umweltschutzgesetzes oder bei fahrlässiger Körperverletzung (Strafrechtschutz) und bei Schadensersatzansprüchen gegen Dritte (Strafrechtschutz). Die Versicherung zahlt die Kosten der eigenen Anwältin oder es eigenen Anwaltes und, wenn erforderlich, auch die Kosten der Gegenseite sowie die Gerichtskosten.
Die Grundstücks- und Miet-Rechtschutzversicherung schützt im Bereich von Eigentums-, Miet- oder Pachtfragen. Abgedeckt sind Kosten, die bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten entstehen, bei Streitigkeiten über Miet- oder Pachtverträge im betrieblichen oder privaten Bereich, bei Einspruch gegen eine Kündigung sowie bei Streitigkeiten mit den Verwaltungsbehörden.
Der Verkehrs- und Fahrzeug-Rechtschutz bietet Absicherung bei Bußgeldbescheiden und Strafverfahren, Führerscheinentzug, Schadensersatzansprüchen gegen Dritte, Streitigkeiten aus Kfz-bezogenen Verträgen und Kfz-bezogenen Steuersachen.
Versicherungen von Forderungsausfällen
Die sog. Delkredere-Versicherung schützt vor Forderungsausfällen aus Lieferungen und Leistungen. Für das Inland gibt es die Warenkreditversicherung, für Auslandsgeschäfte die Exportkreditversicherung. Tritt ein Forderungsausfall ein, zahlt die Versicherung abzüglich einer Selbstbeteiligung des Versicherten, der i.d.R. im Rahmen der Warenkreditversicherung 30%, bei der Exportversicherung 25% beträgt.
Neben den privaten gibt es noch Ausfuhrkreditversicherungen des Bundes, die sog. Hermes- Bürgschaften und -garantien der Hermes Kreditversicherungs-AG zusammen mit der C & L Deutsche Revision bei der Hermes Kreditversicherungs AG, Friedensallee 254, 22763 Hamburg, Telefon: 040/8834-0.
Sachversicherungen
Durch Sachversicherungen lassen sich nur die entstandenen Sachschäden absichern (z. B. durch Brand zerstörte Lagerhalle). Für die Folgeschäden wie Produktionsausfall, Verdienstausfall oder sogar Betriebsstilllegung muss eine Vermögensversicherung, in diesem Fall eine Betriebsunterbrechungsversicherung (s.o.) abgeschlossen werden.
Feuerversicherung
Versichert sind Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion und die damit verbundenen Aufräumungs-, oder Feuerlöschkosten. Versicherbar sind Gebäude, Vorräte, kaufmännische und technische Betriebseinrichtungen, Aktien, Pläne, Muster, Bargeld und Wertpapiere. Je besser die Brandschutzmaßnahmen, desto günstiger die Prämie. Daher bei Neu- und Umbauten den Versicherer fragen
Leitungswasserversicherung
Versichert sind Schäden durch bestimmungswidrig austretendes Leitungswasser aus Wasserleitungs-, Warmwasserversorgungs- oder Zentralheizungsanlagen sowie Rohrbruch und Frost. Nicht versichert sind Hochwasserschäden und Schäden durch Reinigungs- oder Grundwasser. Der Schutz lässt sich gegen Aufpreis auch auf Schäden durch Wasseraustritt aus z. B. Sprinkleranlagen ausweiten. Versicherbar sind Gebäude und Betriebseinrichtungen.
Sturm- und Hagelversicherung
Die Versicherung deckt Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung von Sturm und Hagel entstehen. Auch deckt sie Schäden, die dadurch entstehen, dass durch Sturm umgestürzte Bäume oder Teile von Dächern versicherte Gegenstände beschädigen. Nicht versichert sind Schäden, die durch Sturmflut, Eindringen von Schmutz oder Nässe durch nicht von Sturm oder Hagel zerstörte Türen oder Fenster entstanden sind. Nach den Versicherungsbedingungen liegt Sturm nur dann vor, wenn mindestens Windstärke acht herrscht.
Sachversicherungen
Wenn im Anlage- und Umlaufvermögen des Unternehmens erhebliche Werte stecken, sollten diese unbedingt abgesichert werden. Höchstgrenze der Zahlungen ist die vereinbarte Versicherungssumme. Meist werden die im Folgenden aufgeführten Versicherungen in Pauschalverträgen angeboten. Oft existieren speziellen Angebote für Existenzgründer.
Maschinenversicherung
Versicherbar sind Beschädigung oder Zerstörung des Maschinenparks z. B. durch fehlerhafte Bedienung, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit, Konstruktions-, Material-, Ausführungsfehler, technische Gefahren, Sturm, Frost oder Eis. Der Versicherungsnehmer beteiligt sich an jedem Schaden mit einer im Maschinenverzeichnis angegebenen Selbstbeteiligung. Einer besonderen Versicherung bedürfen fahrbare Geräte.
Transportversicherung
Der Gütertransport birgt Risiken unterschiedlichster Art: zum einen für die Ware selbst, die aufwendig zu transportieren, besonders empfindlich, leicht verderblich, zerbrechlich oder sogar explosiv sein kann, zum anderen für die Transportmittel, welche Schäden durch Transportunfall, Brand, Explosion höherer Gewalt, Elementarereignisse, Diebstahl, Unterschlagung, Raub oder Beschädigung erleiden können.
Der Versicherungsschutz umfasst Verluste und Beschädigungen von Transportgütern. Entschädigt werden nicht nur die Güterwerte, sondern auch die Kosten zur Feststellung des Schadens durch Dritte sowie Aufwendungen zur Minderung und Abwendung von Schäden. Differenziert wird zwischen Güter-, Waren-, Speditions-, Wertsachenversicherung.
Elektronik-/Datenträgerversicherung
Durch eine Allgefahrenversicherung werden alle Risiken abgedeckt, die durch menschliches Versagen, Böswilligkeit Dritter, Diebstahl oder Blitzschlage entstehen. Versichert sind alle Schäden durch Kurzschluss, Überspannung, unsachgemäße Bedienung (auch durch Dritte) an allen elektronischen Geräten wie Kopierer, Telefax oder Computer. Nicht versichert sind Schäden an Datenträgern und Datenmaterial. Hierfür ist gesondert eine Datenträgerversicherung abzuschließen. Ersetzt werden die Kosten für die Wiedereingabe der Stamm- und Bewegungsdaten und der individuell erstellten Software sowie die Wiederbeschaffung von System- und Standardsoftware sowie der Datenträger.
Einbruchdiebstahl-/Raubversicherung
Die Versicherung leistet Ersatz bei Einbruchdiebstahl, Vandalismus oder Raub innerhalb des Firmengeländes oder beim Transport. Versichert ist nur das Eigentum der Unternehmerin oder des Unternehmers bzw. des Unternehmens. Versicherbar sind Sachgegenstände, Geld, Wertgegenstände und Betriebseinrichtungen, die bei dieser Gelegenheit gestohlen, beschädigt oder zerstört werden. Die Höhe der Versicherungsprämie ist von zahlreichen Faktoren abhängig, u. a. vom Standort des Unternehmens, der Branche und den Sicherheitsvorkehrungen.