500g-Schwelle für Einwegkunststoffverpackungen

Das Umweltbundesamt führt eine 500-Gramm-Schwelle für Einwegkunststoffverpackungen ein. Tüten und Folienverpackungen sowie Lebensmittelbehälter mit einem Inhalt von mehr als 500 Gramm fallen künftig nicht mehr in den Anwendungsbereich des Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG). Das gilt ebenso entsprechend für leere Lebensmittelbehälter. Damit wird die Anwendung des Gesetzes praxistauglicher gestaltet. Die neue Mengenschwelle gilt ab sofort und wird durch eine Verwaltungsvorschrift festgelegt.
Ausführlicher wird die Einführung der Mengenschwelle im News-Beitrag des Umweltbundesamtes und auf den Webseiten DIVID, der Einwegkunststofffonds-Plattform thematisiert.
Info DIHK