Gesetzentwurf - Senkung von Treibhausgasemissionen
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der die Treibhausgasemissionen von Kraftstoffen weiter senken soll. Ziel ist es, die Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen und EU-Vorgaben umzusetzen.
- Treibhausgasminderungsquote: Kraftstoffanbieter müssen die CO₂-Emissionen ihrer Produkte schrittweise reduzieren.
- Aktuell: 10,6 %
- Bis 2040: 59 %
- Maßnahmen zur Erfüllung der Quote:
- Beimischung nachhaltiger Biokraftstoffe
- Einsatz von „grünem Wasserstoff“ in Raffinerien
- Bereitstellung von Strom für Elektrofahrzeuge
- Grüner Wasserstoff: Mineralölunternehmen werden erstmals verpflichtet, Wasserstoff aus Erneuerbaren einzusetzen.
- Biokraftstoffe:
- Herkömmliche Biokraftstoffe aus Futter- und Lebensmitteln bleiben gedeckelt, um negative Folgen für Welternährung und Regenwälder zu vermeiden ("Teller Tank" Diskussion)
- Förderung fortschrittlicher Biokraftstoffe aus Reststoffen (z. B. Stroh, Gülle, Algen).
- Palmöl-Reststoffe werden ab 2027 nicht mehr angerechnet.
- Elektromobilität: Strom für Elektroautos kann weiterhin auf die THG-Quote angerechnet werden, sofern er nachweislich im Verkehr genutzt wird.
Nach der Billigung durch das Bundeskabinett muss der Entwurf noch vom Bundesrat und Bundestag verabschiedet werden. Eigentlich ist die Bundesregierung europarechtlich verpflichtet, noch in diesem Jahr den Gesetzesentwurf vorzulegen. Sollte die Gesetzesnovelle erst nach dem 1. Januar 2026 beschlossen werden, könnte sie ihre Wirkung dennoch rückwirkend zu Beginn des gleichen Jahres entfalten. Denn die THG-Quote bezieht sich auf die Emissionen, die durch den Jahresverbrauch fossiler Kraftstoffe der quotenverpflichteten Unternehmen entstehen.
Info DIHK