Einführung von HVO-Diesel in Deutschland
Der öffentliche Verkauf von klimaschonenden Dieselreinkraftstoffen wie dem HVO100 ist seit dem 29. Mai 2024 in Deutschland möglich. Dies wird durch eine Änderungsverordnung zur 10. BImSchV ermöglicht.
Der Verkauf von Kraftstoffen der Diesel-Norm DIN EN 15940 („XTL“-Kraftstoffe) ist damit rechtlich zulässig. Hierzu zählen nachhaltige Dieselreinkraftstoffe wie HVO100, hergestellt aus biogenen Rest- und Abfallstoffen, sowie synthetischer E-Diesel, produziert mit grünem Strom. Diese Neuerung bringt erstmals Rechtssicherheit für Hersteller, Händler und Verbraucher.
HVO100 kann die Treibhausgasemissionen über den Lebenszyklus des Kraftstoffs um bis zu 90 Prozent senken und ist vollständig kompatibel mit allen bestehenden Dieselmotoren, ohne dass Anpassungen erforderlich sind. Deutschland hinkt hier im Vergleich zu anderen EU-Staaten hinterher, wo HVO100 bereits an rund 3.000 Tankstellen verfügbar ist.
Die Zulassung von synthetischen Dieselreinkraftstoffen nach DIN EN 15940 sendet zudem ein positives Signal an Investoren und Hersteller von E-Diesel, der zukünftig ebenfalls wichtige Beiträge zur CO2-Reduktion im Straßenverkehr leisten kann. Obwohl HVO100 von der CO2-Abgabe befreit ist, gilt jedoch derselbe Energiesteuersatz wie für fossilen Diesel.
Quelle: DIHK.