Verzögerte Registrierung auf der Einwegkunststoffplattform DIVID
Bis zum 31. Dezember 2024 sind Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte verpflichtet, die Registrierung auf DIVID, der Einwegkunststoffplattform des Umweltbundesamtes, vorzunehmen. Dabei ist die gesamte Produktpalette an Einwegkunststoffprodukten, die der Hersteller in Verkehr bringt, anzugeben. Die Funktion der Produktverwaltung, d. h. Markennamen/Produkte nachträglich hinzuzufügen oder zu entfernen, steht jedoch auf DIVID erst vollumfänglich ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung, sodass nachträgliche Anpassungen der Registrierung bis zum Jahresende noch nicht möglich sind. Dies kann dazu führen, dass betroffene Hersteller nicht mit allen Marken von Einwegkunststoffprodukten, die sie erstmals auf dem Markt bereitstellen oder verkaufen, im Herstellerregister der DIVID-Plattform gelistet sind.
Diese Verzögerung bewirkt, dass Betreiber von Onlineplattformen nicht im vollen Umfang schon ab dem 1. Januar 2025 ihrer Prüfpflicht anhand des öffentlichen Registers nachkommen können. Den Herstellern muss nach der Freischaltung der neuen Funktion ein angemessener Zeitraum zugestanden werden, ihre Produktpalette zu vervollständigen. Das Umweltbundesamt erachtet es daher als hinnehmbar, wenn den Herstellern ab Bereitstellung der Produktverwaltung zwei Monate für die Vervollständigung bzw. Anpassung der Registrierung eingeräumt werden. In diesem Übergangszeitraum haben Hersteller sowie weitere Akteure der Lieferkette, die einer Prüfpflicht unterliegen, keine Sanktionierung zu befürchten. Im Anschluss daran, also ab März, wird das Umweltbundesamt den Ordnungswidrigkeitenvollzug nach dem Einwegkunststofffondsgesetz aufnehmen.
Quelle: DIHK.