Neue Regelungen für Serviceverpackungen nach der PPWR
Mit Anwendung der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zum 12.08.2026 und dem Inkrafttreten des Verpackungsrecht-Durchführungsgesetzes (VerpackDG) ändern sich die Verantwortlichkeiten für Serviceverpackungen grundlegend. Betroffen sind sowohl Betriebe, die Serviceverpackungen nutzen, um ihre Produkte an Kunden zu übergeben, als auch Unternehmen, die leere Serviceverpackungen anbieten.