Einfuhrumsatzsteuer

Bei der Einfuhrumsatzsteuer handelt es sich neben den Zöllen und den besonderen Verbrauchsteuern (z.B. auf Mineralölerzeugnisse, Alkohol und alkoholhaltige Getränke sowie Tabakwaren) um eine weitere Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Dritt-ländern in die Bundesrepublik Deutschland erhoben wird.

Funktion der Einfuhrumsatzsteuer

Als Verkehrsteuer ist die Umsatzsteuer darauf angelegt, dass sie wirtschaftlich vom Endverbraucher getragen wird. Technisch wäre es jedoch außerordentlich kostspielig und umständlich, die Umsatzsteuer beim Endverbraucher zu erheben. Zahlungs-pflichtig gegenüber der Steuerverwaltung ist deshalb der Unternehmer, der Waren an einen Kunden verkauft. Ihm obliegt es, die Umsatzsteuer auf den Käufer als Bestand-teil des Preises abzuwälzen. Für die Verwaltung der Umsatz-steuer sind in der Bundesrepublik Deutschland die Steuerverwaltungen der Bundesländer, also die Finanzämter, zuständig. Das Aufkommen aus dieser Steuer steht sowohl dem Bund als auch den Ländern gemeinsam zu.

Erhebung der Umsatzsteuer bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern

Auch die Einfuhr von Waren aus einem Drittland in die Bundesrepublik Deutschland unterliegt der Umsatzsteuer, jetzt allerdings bezeichnet als Einfuhrumsatzsteuer. Im Gegensatz zur Umsatzsteuer handelt es sich hierbei um eine Verbrauchsteuer und um eine Einfuhrabgabe im Sinne des Zollrechts. Die von der Umsatzsteuer des Ausfuhrlandes entlastete Ware wird im Gegenzug mit der Einfuhrumsatzsteuer des Einfuhrlandes belastet. Durch diese Einfuhrbesteuerung wird verhindert, dass die eingeführten Waren ohne Umsatzsteuer an den Endverbraucher gelangen. Dadurch, dass sie bei der Einfuhr entsteht wird sie im Gegensatz zur Umsatzsteuer von der Bundes-zollverwaltung erhoben. Hierbei ist es unerheblich, ob die Einfuhr durch ein Unternehmen oder durch eine Privatperson erfolgt.
Der Regelsteuersatz entspricht dem der Mehrwertsteuer. Er beträgt 19% des sog. Einfuhrumsatzsteuerwertes und ermäßigt sich bei bestimmen Waren (insbesondere Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, Kunst-gegenstände, Sammlungsstücke sowie orthopädische Apparate und Vorrichtungen) auf 7 %. Erfolgt die Wareneinfuhr aus gewerblichen Gründen, kann der einführende Unternehmer die von ihm gezahlte Einfuhrumsatzsteuer bei einem Wiederverkauf gegenüber dem Finanzamt als sog. "Vorsteuer" absetzen. Durch das System des Vorsteuerabzugs (siehe linke Spalte: Internetseite des Zolls) wird sichergestellt, dass bei jeder Weiterveräußerung nur der "Mehrwert" der Waren versteuert wird. Die Einfuhrumsatzsteuer hat dadurch für das einführende Unternehmen grundsätzlich nur die Bedeutung eines durchlaufenden Postens. Die Belastung trägt auch hier letztendlich der Verbraucher.

Umsatzsteuer im Warenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes

Obwohl es sich bei der Einfuhrumsatzsteuer um eine nationale Abgabe handelt, unterliegt sie ständigen Harmonisierungsbemühungen innerhalb der Europäischen Union. Seit der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes zum 01.01.1993 wird im kommerziellen innergemeinschaftlichen Warenverkehr keine Einfuhrumsatzsteuer mehr von der Bundeszollverwaltung erhoben. Die Erhebung der Umsatzsteuer auf Waren des innergemeinschaftlichen Erwerbs erfolgt nunmehr durch die Finanzämter (Stichwort: Umsatzsteuer-Identifikationsnummern). Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatz-besteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge.

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

Um auf der einen Seite die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung zu gewähren und auf der anderen Seite die Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs zu gewährleisten, bedarf es eines effektiven Informationsaustauschs zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten der EU. Hier kommt der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eine Schlüsselfunktion zu. Sie ermöglicht die Zuordnung einer bestimmten Lieferung zu der dazugehörigen Erwerbsbesteuerung über die Grenzen der einzelnen Mitgliedstaaten hinweg.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat hierzu eine Länderübersicht veröffentlicht, die sowohl den jeweiligen Aufbau als auch die nationale Bezeichnung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer aufführt. Sie findet sich als Anlage in der rechten Seitenleiste zu diesem Merkblatt abrufbar.