Musterbelehrungen

Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen (wie etwa dem Verkauf über das Internet) haben Verbraucherinnen und Verbraucher in der Regel ein Widerrufsrecht. Um den betroffenen Unternehmen die ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Belehrungspflichten über das Widerrufsrecht zu erleichtern, hat der Gesetzgeber als Anlagen zu den entsprechenden Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) gesetzliche Muster für die Widerrufsbelehrung eingeführt.
Diese finden Sie auf der Seite des Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz.