Neue Bescheide ab November 2026: Was Unternehmen jetzt tun können
Das Verwaltungsgericht Bremen hat mit Urteil vom 2. Juli 2026 die Klagen der Musterkläger gegen die Bescheide 2024 abgewiesen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts war die Klage der Musterkläger unbegründet, weil die angegriffenen Bescheide rechtmäßig seien. Das Gericht sehe in Bezug auf das Gesetz zum Ausbildungsunterstützungsfonds auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Das Verwaltungsgericht sei zudem der Auffassung, dass die Handelskammer Bremen nicht klagebefugt sei. Vor diesem Hintergrund erscheint es angezeigt, die Einlegung von Rechtsmitteln zu prüfen, um eine höchstrichterliche Klärung der aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen zu ermöglichen.
November 2026 - Neue Bescheide angekündigt: Was ist jetzt zu tun? – Fristen, Zahlung, Rechtsmittel
Es wurde angekündigt, dass der Bescheidversand für das Meldejahr 2025 voraussichtlich ab November 2026 erfolgen soll. Die materielle Rechtmäßigkeit der Ausbildungsabgabe als solche ist höchstrichterlich aber unverändert nicht abschließend geklärt. Die rechtliche Auseinandersetzung verlagert sich vielmehr nur auf die neuen Bescheide, die erneut unter Beachtung der Monatsfrist angefochten werden müssen, um ihre Bestandskraft (Unanfechtbarkeit) zu verhindern. Die neuen Bescheide sind sofort vollziehbar. Das bedeutet, dass die festgesetzte Ausbildungsabgabe unabhängig von Widerspruch oder Klage innerhalb der im Bescheid genannten Frist – (im letzten Bescheid waren es 21 Tage nach Erhalt – zur Zahlung fällig ist. Widerspruch, Anfechtungsklage und Aussetzungsanträge entfalten grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, solange nicht ausdrücklich etwas anderes angeordnet wird.
Unternehmen sollten daher:
- die Zahlungsfrist strikt beachten und die im Bescheid festgesetzte Summe fristgerecht auf das angegebene Konto überweisen,
- die Zahlung ausdrücklich unter dem Vorbehalt der Rückforderung leisten (z. B. durch einen entsprechenden Hinweis im Verwendungszweck), um zu verhindern, dass die Zahlung als Anerkenntnis der materiellen Rechtmäßigkeit gewertet wird,
- die neuen Bescheide unverzüglich rechtlich prüfen lassen und für die Einlegung von Anfechtungsklage und Widerspruch die einmonatige Rechtsbehelfsfrist beachten, damit die Bescheide nicht bestandskräftig werden.
Formell sind zudem Aussetzungsanträge an die Behörde (§ 80 Abs. 4 VwGO) und anschließende Eilanträge an das Verwaltungsgericht (§ 80 Abs. 5 VwGO) möglich. Diese Möglichkeiten sollten betroffene Unternehmen mit einer Rechtsanwältin/Rechtsanwalt näher erörtern.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Für betroffene Unternehmen bedeutet die neue Bescheidpraxis, dass sie sich auf eine doppelte Anforderung einstellen müssen: Einerseits ist die Ausbildungsabgabe aufgrund der sofortigen Vollziehbarkeit der neuen Bescheide innerhalb der kurzen Frist zu entrichten, um Säumniszuschläge und Vollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden. Andererseits ist es aus rechtlicher Sicht geboten, die eigenen Positionen zu sichern, indem die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt und die vorgesehenen Rechtsmittel (Widerspruch und Klage) fristgerecht eingelegt werden.
Dieses Vorgehen ermöglicht es, den aktuellen gesetzlichen Vorgaben nachzukommen und zugleich an den laufenden rechtlichen Klärungsprozessen teilzuhaben. Sollte sich später – etwa durch gerichtliche Entscheidungen oder verfassungsgerichtliche Prüfungen – eine Änderung der Rechtslage ergeben, können auf dieser Grundlage Rückforderungsansprüche durchgesetzt werden.
Hinweis: Die Informationen und Auskünfte der Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven sind ein Service für unsere Mitgliedsunternehmen. Sie enthalten nur erste Hinweise und erheben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, kann eine Haftung für ihre inhaltliche Richtigkeit nicht übernommen werden. Sie können eine anwaltliche Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.