Ausbildungsfonds - Antragstellung auf Gewährung von Ausgleichs­zuweisungen bis 31. März möglich

Im Zusammenhang mit der Änderung des Ausbildungsunterstützungsfondsgesetzes im Dezember 2025 ist eine Unstimmigkeit zwischen den Melde- und Antragsfristen entstanden, die für Unternehmen relevant sein kann. Seit der Änderung des Gesetzes müssen die Meldungen zur Ausbildungsabgabe bis zum 31. März des jeweiligen Festsetzungsjahres erfolgen. Allerdings wurde dabei übersehen, dass gemäß § 5 Abs. 3 des Gesetzes die Anträge auf Gewährung von Ausgleichszuweisungen bereits bis zum 28. Februar des laufenden Festsetzungsjahres an die für die Zahlungsabwicklung zuständige Stelle zu stellen sind. Die Antragstellung zur Gewährung der Ausgleichszuweisung erfolgt regelmäßig im Meldeportal zusammen mit der Meldung zur Ausbildungsabgabe.
Sollten die Meldungen zur Ausbildungsabgabe nach dem 28. Februar erfolgen, besteht nach aktueller Gesetzeslage aber keine Möglichkeit mehr, einen Antrag auf Gewährung von Ausgleichszuweisungen zu stellen.
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hat diese für Unternehmen nachteilige Diskrepanz der gesetzlichen Regelung erkannt und weist auf der Seite zum Ausbildungsfonds Bremen darauf hin, dass die Anträge auf Gewährung der Ausgleichszuweisungen ebenfalls – unabhängig von der gesetzlichen Regelung – bis zum 31. März des jeweiligen Festsetzungsjahres gestellt werden können. Den Unternehmen sollen dadurch keine Nachteile entstehen.
Wichtiger Hinweis:
Die von der Senatorin beschriebene behördeninterne Handhabung der Verfahrenspraxis weicht von der gesetzlichen Regelung ab. Unternehmen, die einen Antrag auf Gewährung von Ausgleichszuweisungen stellen wollen, wird daher empfohlen, zu prüfen, ob der Antrag vorsorglich bis zum 28. Februar gestellt werden kann, um Rechtsnachteile zu vermeiden.
Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellten Informationen lediglich der Orientierung dienen und keine rechtliche Beratung ersetzen. Im Zweifelsfall empfehlen wir, sich direkt bei der zuständigen Behörde oder rechtlich durch die Rechtsanwaltschaft beraten zu lassen.