Konzept der Datenschutzaufsichten zu Bußgeldern

Die Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder haben ein Konzept vorgelegt, mit dem sie Kriterien für die Bußgeldbemessung bei Datenverstößen festlegen. Damit soll ein möglichst bundesweit einheitlicher Rahmen für die Festsetzung gesteckt werden. Anknüpfungspunkt ist der Umsatz des Unternehmens.  
Die Datenschutzkonferenz (DSK) hat nun kürzlich fünf Schritte für die Festlegung definiert:
  1. Größe des Unternehmens (4 Größenklassen)
  2. mittlerer Jahresumsatz der jeweiligen Größengruppe
  3. wirtschaftlicher Grundwert
  4. Schwere der Tatumstände
  5. zusätzliche Aspekte (z. B. Kooperation des Unternehmens)
Das vollständige Konzept findet sich auf der der Website der Datenschutzkonferenz.