Informationen zu öffentlichen Aufträgen

Öffentliche Aufträge werden von Bund, Ländern, Gemeinden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts vergeben. Sie unterliegen besonderen Bestimmungen, da hierbei Steuergelder ausgegeben werden.
Über Neuigkeiten aus dem Vergaberecht und Wissenswertes aus der Praxis informieren die Auftragsberatungsstellen in einem monatlichem Newsletter.
Wir unterstützen Unternehmen im Lande Bremen dabei, für öffentliche Auftraggeber tätig zu werden. Dabei übernimmt die Handelskammer folgende Aufgaben:
  • Benennungen von Firmen gegenüber öffentlichen Auftraggebern bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben über Lieferungen und Dienstleistungen.
  • Beratung von Unternehmen zur Beteiligung an Ausschreibungen.
  • Information über Änderungen zu den Gesetzen und Verordnungen des öffentlichen Vergabewesens sowie über Quellen für öffentliche Ausschreibungen.
Anfragen richten Sie bitte an die E-Mail-Adresse:
Auftragsberatungsstelle@handelskammer-bremen.de
Eine Übersicht zu den Wertgrenzen für beschränkte Ausschreibungen / Verhandlungs- und freihändige Vergaben in Bund und Ländern haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Weitere Informationen erhalten Sie beim: