EUDR-Umsetzung in konkreten Schritten auf dem Weg

Die EU-Kommission hat am 13. Juli 2026 zwei Maßnahmen zur weiteren Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) verabschiedet:
Zum einen wurde ein Delegierter Rechtsakt angenommen, der den Anhang I der EUDR und damit den Kreis der von der Verordnung erfassten Produkte aktualisiert.

Zum anderen wurde ein Durchführungsrechtsakt verabschiedet, der die technischen Regelungen für das EUDR-Informationssystem festlegt, über das Unternehmen künftig Sorgfaltserklärungen und vereinfachte Erklärungen einreichen.
Darüber hinaus wurde die bereits im Mai zunächst nur in englischer Sprache veröffentlichte aktualisierte Leitlinie zur EUDR nun in allen EU-Amtssprachen offiziell angenommen.
Wie ändert sich der Produktumfang?
Handelskammern und Verbände haben sich in den Konsultationsprozess zur Änderung des Produktumfanges eingebracht und darüber wurden nachfolgende Produkte aus dem Anwendungsbereich der Verordnung herausgenommen:
  • Rinderhäute, -felle und Leder,
  • runderneuerte Reifen,
  • Sojabohnen zur Aussaat,
  • bestimmte Artikel aus vulkanisiertem Kautschuk,
  • Förder- und Antriebsriemen,
  • Flugzeug- und Kraftfahrzeugsitze.
Neu aufgenommen, mit Wirkung ab dem 30. Dezember 2027, wurden nachfolgende Produkte:
  • löslicher Kaffee,
  • bestimmte Palmölderivate,
  • gefrorene Rinderzungen.
Zudem gibt es eine weitere Klarstellung
  • Proben sowie Produkte, die ausschließlich für Analysen, Untersuchungen oder Prüfungen verwendet werden, fallen nicht unter die EUDR.
  • Für bestimmte Produktkategorien werden zudem gezielte Ausnahmen eingeführt.
Timeline bis zur Gültigkeit
  • Der Delegierte Rechtsakt wird nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Prüfung vorgelegt.
  • Nach Ablauf der zweimonatigen Prüfungsfrist
  • In-Kraft-Treten im Dezember 2026
  • Es muss keine Zustimmung des Rates und des Parlamentes erfolgen. EP und Rat haben ein Widerspruchsrecht, wofür allerdings eine qualifizierte Mehrheit notwendig ist.
Weiterentwicklung des EUDR-Informationssystems
Mit dem ebenfalls verabschiedeten Durchführungsrechtsakt werden die technischen Rahmenbedingungen für das EUDR-Informationssystem festgelegt. Das aktualisierte System sieht unter anderem vereinfachte Erklärungen für Kleinst- und kleine Primärerzeuger sowie aktualisierte technische Spezifikationen für automatisierte Schnittstellen (APIs) vor. Weitere Funktionalitäten sollen zu einem späteren Zeitpunkt ergänzt werden. Das Informationssystem wurde Ende Juni wieder geöffnet. Die Kommission kündigt an, das System weiterzuentwickeln, die Dokumentation zu aktualisieren und ab Ende Juli 2026 Schulungen für Unternehmen anzubieten.