Förderinitiative KMU-innovativ

In vielen Bereichen der Spitzenforschung sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Vorreiter des technologischen Fortschritts. Mit der Förderinitiative KMU-innovativ will das BMBF - Bundesministerium für Bildung und Forschung die Beantragung und Bewilligung von Fördermitteln für KMU vereinfachen. Ein zentraler Lotsendienst hilft in allen Fragen weiter, verbindliche Bearbeitungsfristen geben Planungssicherheit.
Spitzenforschung bietet KMU die Chance, mit neuen Produkten und Prozessen erfolgreich im Markt zu bestehen. Bei der Erschließung neuer Märkte sind KMU besonders flexibel und schnell. Dies gilt gerade für neue Forschungsfelder, in denen Geschwindigkeit entscheidet. Die wichtigsten Impulse beispielsweise in den Bio- und Nanotechnologien kommen überwiegend aus mittelständischen Unternehmen. Auch in den Dienstleistungsbranchen sind es vor allem KMU, die in Forschung und Entwicklung investieren.
KMU-innovativ ist in Technologiefeldern gestartet, die für Deutschlands Zukunft besonders wichtig sind:
  • Bioökonomie
  • Elektronik und autonomes Fahren
  • Forschung für die zivile Sicherheit
  • Medizintechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Materialforschung
  • Mensch-Technik-Interaktion
  • Photonik und Quantentechnologien
  • Produktionstechnologie
  • Ressourceneffizienz und Klimaschutz
Finan­zie­rung: Bun­des­mi­nis­te­rium für Bil­dung und For­schung (BMBF)
Pro­jekt­trä­ger: For­schungs­zen­trum Jülich GmbH (PtJ), Jülich

Wer wird geför­dert?

  • Kleine und mitt­lere Unter­neh­men gemäß KMU-Definition, d. h. mit weni­ger als 250 Mit­ar­bei­tern und einem Jah­res­um­satz von maxi­mal 50 Mio. Euro oder Jah­res­bi­lanz­summe von maxi­mal 43 Mio. Euro
  • Sitz in Deutschland

Was wird geför­dert?

  • Risi­ko­rei­che Vor­ha­ben der indus­tri­el­len For­schung und expe­ri­men­tel­len Ent­wick­lung / Ein­zel­be­trieb­li­che FuE-Projekte
  • FuE-Kooperationsprojekte von Unter­neh­men oder Unter­neh­men und Hoch­schu­len / For­schungs­ein­rich­tun­gen

Wie wird geför­dert?

  • Personal- und Sach­kos­ten (keine Investitionen)
  • Pro­jekt­vo­lu­men pro Pro­jekt: individuell
  • Zuschuss­quote: 25 % bis max. 50 % (+10 % KMU-Bonus möglich)

Wie erfolgt die Antrags­stel­lung?

  • Jeder­zeit mög­lich, jedoch nur 2 Bewer­tungs­sit­zun­gen pro Jahr: 15. April und 15. Okto­ber
  • Zwei­stu­fi­ges Begut­ach­tungs­ver­fah­ren: Erst Pro­jekt­skizze, dann Pro­jek­tan­trag
  • Dauer von der Pro­jekt­skiz­zen­ein­rei­chung bis zum Zuwen­dungs­be­scheid: 6 bis 8 Monate
  • Der Antrag ist vor Beginn des Vor­ha­bens beim Pro­jekt­trä­ger Jülich zu stellen