Kennzeichnung von Waren

Die CE-Kennzeichnung soll für den europäischen Binnenmarkt einen Mindest-Sicherheitsstandard für technische Produkte festlegen und damit einen Beitrag zu einem freien Warenverkehr in Europa leisten.
Was bedeutet das CE-Kennzeichen?
CE = Communautes Europeénnes = Europäische Gemeinschaften
Die meisten Produkte, die auf dem europäischen Markt in Verkehr gebracht werden, unterliegen der CE-Kennzeichnungspflicht. Das CE-Kennzeichen steht dafür, dass das Produkt den Sicherheitsanforderungen der betreffenden Richtlinien genügt. Durch diese Vereinheitlichung sollen Handelshemmnisse abgebaut werden. Im Idealfall wird die Umsetzung der Richtlinien bereits während des Konzeptionsprozesses berücksichtigt, um Kostenerhöhungen und Zeitverluste durch teure Nacharbeiten und Konstruktionsänderungen am - fast - fertigen Produkt zu vermeiden.
Merkmale der CE-Kennzeichnung
  • Die CE-Kennzeichnung bezieht sich nur auf technische Produkte.
  • Die CE-Kennzeichnung behandelt nur Mindest-Sicherheitsanforderungen.
  • Die CE-Kennzeichnung ist gesetzlich vorgeschrieben.
  • Die CE-Kennzeichnung ist kein Qualitätszeichen, kein Herkunftszeichen, sondern ein Verwaltungszeichen.
  • Die CE-Kennzeichnung ist der "Reisepass" innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraum.
Prinzipien der CE-Kennzeichnung
  • Die CE-Kennzeichnung wird durch europäische Richtlinien – kurz: CE-Richtlinien – geregelt.
  • CE-Richtlinien werden vom Rat der EU in Brüssel erlassen.
  • Die CE-Richtlinien werden dann in allen Ländern der europäischen Union jeweils in ein nationales Gesetz umgewandelt.
  • CE-Richtlinien nennen grundlegende Anforderungen für die Sicherheit technischer Produkte.
  • Die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der CE-Richtlinien werden durch harmonisierte Normen weiter konkretisiert.
  • Die Anwendung harmonisierter Normen bleibt aber freiwillig.
Wann muss eine CE-Kennzeichnung angebracht werden?
Grundsätzlich ist die CE-Kennzeichnung vor dem ersten Inverkehrbringen des Produktes im Binnenmarkt auf dem Produkt und/oder der Verpackung und nach einzelnen Richtlinien auch auf den Begleitpapieren dauerhaft anzubringen. Ein Produkt in den Markt zu bringen und sich erste dann im laufe der Zeit ums das Konformitätsbewertungsverfahren und die CE-Kennzeichnung des Produktes zu kümmern, ist nicht gestattet.
Kann die CE-Kennzeichnung in beliebiger Größe abgebildet werden?
Es ist eine Mindestgröße von 5mm vorgeschrieben, nach oben hin ist eine Vergrößerung unbegrenzt möglich. Hinsichtlich der farblichen Gestaltung gibt es keine Einschränkung.
Welche CE-Richtlinien gibt es für welche Produkte?
Wird ein CE-Kennzeichnung durch eine Stelle vergeben?
Es gibt keine Stelle, die eine CE-Kennzeichnung vergeben darf oder kann. Die CE-Kennzeichnung, so sagen es die Gesetzgeber ausdrücklich, ist in Eigenverantwortung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten anzubringen.
Wer führt Kontrollen durch?
Nationale Aufsichtsbehörden wie z.B. die Bundesnetzagentur sollen darüber wachen, dass die in den Verkehr gebrachten Produkte die Bestimmungen der anwendbaren einzelstaatlichen Rechtsvorschriften erfüllen und anschließend gegebenenfalls Maßnahmen zur Herstellung der Konformität ergreifen. Ferner werden Kontrollen durch Unfallversicherungsträger, durch den Markt (Mitbewerber), Kunden und Verbraucherverbände durchgeführt.
Rechtliche Konsequenzen
Die rechtlichen Konsequenzen, die sich aus einer mangelhaften Umsetzung der CE-Kennzeichnung ergeben können, lassen sich in zwei Bereiche gliedern: Ordnungswidrigkeit und Haftung durch schuldhaftes Verhalten.
Allgemeines Handlungsmuster für die Umsetzung der CE-Kennzeichnung, Informations- und Kommunikationsplattform zur CE-Kennzeichnung:
Quelle: Europäische Kommission
Ein Newsletter informiert monatlich über die neusten Entwicklungen zur CE-Kennzeichnung.
Schritt
Aufgabe
1
Machen Sie sich im ersten Schritt mit den allgemeinen Grundlagen zur CE-Kennzeichnung vertraut.
2
Als Hersteller eines technischen Produktes prüfen Sie jetzt in eigener Verantwortung, welche CE-Richtlinien Sie anwenden müssen.
3
Führen Sie geeignete Maßnahmen durch, um die Sicherheitsanforderungen der anzuwendenden CE-Richtlinien zu erfüllen.
4
Als Hersteller müssen Sie jetzt in eigener Verantwortung bewerten, ob Sie die Sicherheitsanforderungen der angewendeten CE-Richtlinien erfüllt haben. Dies bescheinigen Sie in einer Konformitätserklärung und bringen zudem ein CE-Zeichen an dem Produkt an. Anmerkung: Gegebenenfalls müssen Sie für die Konformitätsbewertung eine neutrale Prüfstelle einschalten.
5
Ergänzend sollten Sie noch Maßnahmen durchführen, mit denen Sie in Ihrem Unternehmen die CE-Kennzeichnung wirtschaftlich umsetzen können denn: Die CE-Kennzeichnung ist eine bleibende Angelegenheit – auch in Zukunft!
Neueste Richtlinien, Normen
Amtsblatt der EU und Bundesgesetzblatt: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft
Europäische harmonisierte Standards: Generaldirektion Unternehmen der EU
Bundesgesetzblatt: Bundesgesetzblatt online
Harmonisierte Normen: Harmonised Standards