Kostenrechner: CO2-Preise

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung ist die Einführung einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe ab 2021 beschlossen und im Januar 2022 novelliert worden. Mit dem CO2-Preisrechner der IHK-Organisation können Sie die Veränderung der Kosten für Ihr Unternehmen berechnen.
Energieverbräuche von Produktionsanlagen, die bereits am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teilnehmen, werden nicht mit dem CO2-Preis belastet. Im Fall der Verwendung von Erdgas in EU-ETS-Anlagen stellt ein Nachweisverfahren sicher, dass das Erdgas CO2-preisfrei geliefert und abgerechnet wird. Andernfalls erfolgt eine nachträgliche Erstattung.
Der kostenlose CO2-Rechner der IHK-Oragnisation ist hier abrufbar.