"Fit-for-55" - Der Europäische Green Deal
Mit dem europäischen Klimagesetz wird die Verwirklichung des Klimaziels der EU, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55 % zu senken, zu einer rechtlichen Verpflichtung. Die EU-Länder arbeiten an neuen Rechtsvorschriften, um dieses Ziel zu erreichen und die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Das Paket „Fit für 55“ umfasst eine Reihe von Vorschlägen zur Überarbeitung und Aktualisierung der EU-Rechtsvorschriften. Außerdem enthält es Vorschläge für neue Initiativen, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Maßnahmen der EU im Einklang mit den Klimazielen stehen, die der Rat und das Europäische Parlament vereinbart haben.
Maßnahmen des Green Deal
Am 22. Juni 2022 hat das EU-Parlament für eine Novellierung des europäischen Emissionshandelssystems (ETS) gestimmt. Im gleichen Zuge sprach es sich für die Einführung des CBAM (CO2-Grenzausgleichmechanismus) aus. Zielsetzung ist, die Emissionen in der EU bis 2030 um mindestens 55% zu senken (“Fit-for-55”). Die Länder arbeiten hierzu an neuen Rechtsvorschriften, um das Ziel zu erreichen und die EU bis 2050 klimaneutral zu machen.
Unter dem Titel “Fit-for-55” wurde ein ganzes Paket von Maßnahmen verstanden. Der Rahmen sollte insgesamt kohärent und ausgeglichen sein und
- einen fairen und sozial gerechten Übergang gewährleisten,
- die Innovation und Wettbewerbsfähigkeit der EU-Industrie erhalten und stärken, während er gleiche Wettbewerbsbedingungen gegenüber den Wirtschaftsteilnehmern aus Drittländern sicherstellt und
- die Position der EU als Vorreiter im weltweiten Kampf gegen den Klimawandel untermauern.
Bis 2030 sollten die Emissionsreduktionen der unter das ETS fallenden Branchen 63 % gegenüber dem Niveau von 2005 betragen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte der lineare Reduktionsfaktor soll von 2,2 % bis 2024 auf 4,4 % steigen, 2026 auf 4,5 % und letztendlich bis 2029 auf insgesamt 4,6 %. Zudem sollen einmalig 70 Millionen CO2-Zertifikate aus dem Markt genommen werden, wenn das überarbeitete ETS in Kraft tritt und weitere 50 Millionen in 2026 (Rebasing).
Die freien Zertifikate, die Unternehmen als Carbon Leakage Schutzmaßnahme erhalten, sollen stufenweise von 2027 bis 2032 auslaufen, zwei Jahre später als vom Umweltausschuss zuvor präsentiert:
2027 | 2028 | 2029 | 2030 | 2031 | 2032 |
---|---|---|---|---|---|
93% | 84% | 69% | 50% | 25% | 0% |
Dafür sollte der CO2-Grenzausgleichmechanismus angewandt werden. Für Exporte sieht der beschlossene CBAM-Bericht vorerst weiterhin die kostenlose Zuteilung vor.
Neu war auch die Einführung eines Bonus-Malus-System, bei dem die effizientesten Anlagen in einem Sektor zusätzliche kostenlose Zertifikate erhalten. Unternehmen können aber auch bestraft werden, wenn sie ihre Energiesysteme nicht zertifizieren lassen, keinen Dekarbonisierungsplan erstellen oder den Empfehlungen ihres Energieaudits nicht folgen.
Außerdem sollte das ETS auf den Seeverkehr ausgedehnt werden. Zuerst 100 % der innereuropäischen Strecken bis 2024 und ab 2027 auch alle außereuropäischen Strecken. Mit in das Emissionshandelssystem aufgenommen werden soll auch die Müllverbrennung ab 2026.
Ab 2024 sollten Emissionen durch Gebäude und im Verkehr in einem zweiten, separaten System erfasst werden – allerdings nur für des Gewerbe. Private Haushalte sollen erst ab 2029 einbezogen werden. Sollte der Zertifikatspreis die Grenze von 50€ vor 2030 überschreiten, werden zusätzliche Zertifikate aus der Marktstabilitätsreserve freigegeben, um den Preis zu senken.
Die Einnahmen aus beiden Emissionshandelssystemen sollten dem Klima Sozialfonds zur Verfügung gestellt werden. So müssen die Mittel von den Mitgliedsstaaten für Klimaschutzmaßnahmen oder für die Qualifizierung und Umschulung von Arbeitnehmern, die möglicherweise vom grünen Übergang betroffen sind, ausgeben werden.
Was wurde aus den Vorschlägen der Kommission?
Alle 27 EU-Mitgliedstaaten haben sich verpflichtet, die EU bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent zu machen. Hierzu vereinbarten sie, die Emissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Die EU hat jetzt rechtsverbindliche Klimaziele, die alle zentralen Wirtschaftszweige abdecken. Das Paket umfasst:
- Emissionsreduktionsziele für ein breites Spektrum von Sektoren
- ein Ziel zur Förderung natürlicher CO2-Senken
- ein aktualisiertes Emissionshandelssystem, damit Emissionen begrenzt, Umweltverschmutzung mit einem Preisschild versehen und Investitionen in den ökologischen Wandel mobilisiert werden
- soziale Unterstützung für Bürger/innen und kleine Unternehmen
Insgesamt wurden eine Vielzahl von Reformen vorgenommen. Beispielsweise wurde das EU-Emissionshandelssystem überarbeitet, Emissionsziele für PKW und leichte Nutzfahrzeuge angepasst, ein CO2-Grenzausgleichssystem eingeführt, die Voraussetzungen für einen Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft geschaffen und die Zielkorridore für Energieeffizienz in unterschiedlichen Sektoren aktualisiert. Eine vollständige Bilanz der bisher umgesetzten Maßnahmen ist bei der Europäischen Kommission zu finden. Weiterhin gibt es eine Übersicht, welche der geplanten Maßnahmen sich in welchem Stadium der Umsetzung befindet.