Die neue EU-Entwaldungsverordnung (EUDR)

Sie handeln mit Kaffee, Kakao, Naturkautschuk, Palmöl, Rindfleisch, Leder, Soja oder Holz und deren Folgeprodukten? Dann sind Sie von der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) betroffen, die im Juni 2023 in Kraft getreten ist und ab Dezember 2024 (bzw. Juni 2025 für kleine Unternehmen) gilt. Die Verordnung sieht unternehmerische Sorgfaltspflichten für das Inverkehrbringen der genannten Produkte auf dem EU-Markt und das Exportieren dieser Rohstoffe und Produkte vor. Dies darf nur dann erfolgen, wenn sie entwaldungs- und waldschädigungsfrei und gleichzeitig im Einklang mit den Gesetzen des Ursprungslands produziert wurden.   
Sie fragen sich, wie Ihr Unternehmen diesen Sorgfaltspflichten nachkommen kann, insbesondere den Informationsanforderungen an Geolokalisierung und Erzeugungszeitpunkt? Und welche Tools Ihnen möglicherweise Unterstützung bieten können? Dann ist dieses Webinar am 10. April 2024 von 10.00 bis 11.30 Uhr für Sie genau richtig. 
Programm:
Begrüßung | Felix Jahn, Oldenburgische IHK
Anwendungsbereich der EU-Verordnung zu entwaldungsfreien Produkten (EUDR) | Franziska Rau, Initiative für nachhaltige Agrarlieferketten, Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ)
Tools zur Risikoanalyse und zum Monitoring im Überblick | Steffen Kemper, Global Nature Fund
Transparenz schaffen - Beispiele aus der Praxis  
SeedTrace | Ana-Selina Haberbosch, CEO & Cop-Founder
HUB for EUDR – Osapiens | Patrick Lanz, Head of Product EUDR 
PwC Check your value chain | Andreas Feiner, Partner bei PwC 
Da es sich um eine gemeinsame Veranstaltung mehrerer Industrie- und Handelskammern und den Business Scouts for Development der Agentur für Wirtschaft & Entwicklung handelt, erfolgt die Registrierung über die Oldenburgische IHK: https://veranstaltung.ihk-oldenburg.de/EU_Entwaldungsverordnung