Tunesien erschwert Finanzierung bestimmter Importe
Laut Rundverfügung dürfen entsprechende Einfuhren nur noch finanziert werden, wenn die Importeure zuvor Einlagen in Höhe des gesamten Importwerts aus eigenen Mitteln leisten.
Zu den betroffenen Waren zählen unter anderem Elektro‑ und Haushaltsgeräte wie Kühlschränke oder Waschmaschinen, Unterhaltungselektronik, Kosmetik‑ und Hygieneprodukte sowie verschiedene Nahrungsmittel und Getränke. Banken müssen vor der Importabwicklung prüfen, ob die Waren unter die genannten Kategorien fallen.
Die Regelung gilt unabhängig von der gewählten Zahlungsform, etwa bei Akkreditiven. Ziel der Maßnahme ist es unter anderem, die Devisenreserven des Landes zu schützen.