Neue Perspektiven durch das Freihandelsabkommen EU-Indien
Das geplante Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Indien könnte für europäische Exporteure erhebliche Veränderungen mit sich bringen. Vorgesehen ist ein weitreichender Abbau von Zöllen. Nach den vorliegenden Planungen sollen 96,6 Prozent der EU-Exporte vom Zollabbau profitieren.
Neben den eigentlichen Zollsätzen sind für Unternehmen insbesondere die produktspezifischen Ursprungsregeln von Bedeutung. Denn ein niedrigerer oder entfallender Zollsatz allein bedeutet noch nicht automatisch, dass eine Ware die Voraussetzungen für eine Präferenzbehandlung erfüllt.
Exportierende Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, wie ihre Produkte tariflich eingeordnet werden, welche Ursprungsregeln künftig gelten könnten und welche Nachweise dafür innerhalb der Lieferkette benötigt werden. Ein Inkrafttreten wird derzeit für das erste Halbjahr 2027 erwartet.