Indonesien verschiebt Fristen für verpflichtende Halal-Zert.
Für importierte Lebensmittel, Getränke, Schlachtprodukte und Schlachtdienstleistungen wird die verpflichtende Halal-Zertifizierung nun erst ab 18. Oktober 2028 gelten. Auch für Naturheilmittel, Nahrungsergänzungsmittel, Kosmetika, chemische Produkte, gentechnisch veränderte Produkte, bestimmte Konsumgüter sowie Medizinprodukte der Klasse A wurde die Übergangsfrist bis 17. Oktober 2028 verlängert. Für Kleinst- und Kleinunternehmen gilt diese Verlängerung ebenfalls für Lebensmittel, Getränke, Schlachtprodukte und entsprechende Dienstleistungen.
Bereits bestehende Fristen für andere Produktgruppen bleiben unverändert, darunter rezeptfreie Medikamente bis 2029 sowie verschreibungspflichtige Medikamente (ausgenommen Psychotropika) bis 2034.
Darüber hinaus hat die indonesische Regierung angekündigt, die BPJPH-Verordnung Nr. 4/2026 zu ausländischen Halal-Produkten wieder aufzuheben. Die Regelung betrifft insbesondere ausländische Hersteller, Exporteure und Importeure, da sie Anforderungen für nach Indonesien eingeführte Produkte festlegt.
Die angekündigten Änderungen müssen zunächst noch durch entsprechende Rechtsakte formal umgesetzt werden. Unternehmen sollten daher die weiteren regulatorischen Entwicklungen beobachten und ihre Import-, Vertriebs- und Compliance-Prozesse entsprechend überprüfen.
Die Deutsch-Indonesische Industrie- und Handelskammer (EKONID) verfolgt die Entwicklungen und unterstützt Unternehmen bei Fragen zu den geltenden Halal-Anforderungen sowie deren Auswirkungen auf das Geschäft in Indonesien.