Zollaussetzungen und-kontingente mit Wirkung zum 1.7. 2027
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) informiert auf seiner Website zum Antragsverfahren für autonome Zollaussetzungen bzw. Zollkontingente.
Im Rahmen der halbjährlichen Verhandlungsrunden wird hier eine unverbindliche Übersichtsliste der angefragten und derzeit in Deutschland vorzuprüfenden Anträge veröffentlicht. Dabei geht es um Maßnahmen, die zum 01.07.2027 wirksam werden sollen.
Die Liste ist im Absatz „Nationale Vorprüfung (nur deutsche Anträge)“ zu finden.
Zu beachten!
Die enthaltenen Angaben (Tarifnummer, Warenbezeichnungen) sind vorläufig und werden ggf. angepasst. Updates der Liste (s. Anlage) erscheinen unregelmäßig etwa bis zur Antragsfrist für deutsche Anträge.
Eine Kontaktaufnahme mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Referat VA3, wird empfohlen, wenn Sie – z.B. als potenzieller Hersteller – nicht ausschließen können, dass Sie durch eine allgemeinere Fassung der Warenbeschreibung negativ betroffen sein könnten.
Wirtschaftliche Einwände gegen deutsche Anträge müssten nach Möglichkeit bis 10.09.2026 beim BMWE eingereicht werden, über buero-VA3@bmwe.bund.de
Nach diesem Zeitpunkt werden die positiv vorgeprüften Anträge zur Beratung an die EU-Kommission geleitet und in der ETQG (Economic Tariff Questions Working Group/Gruppe für wirtschaftliche Tariffragen) diskutiert.
Alle Anträge der EU-Mitgliedstaaten werden bis ca. Mitte April unverbindlich auf der Homepage des BMWE veröffentlicht. Außerdem werden sie auf der Seite der EU - AUTONOME ZOLLAUSSETZUNGEN UND ZOLLKONTINGENTE online gestellt und sind dort einzeln einsehbar.
Auch im weiteren Verfahren ist es damit noch möglich einen Einwand gegen Neu-Anträge zu stellen, jedoch nur bis spätestens Anfang Dezember (kurz vor der zweiten Sitzung der ETQG).