Verhandlungssache USA: Was ist? Was kommt?
Am 21. August 2025 haben die Europäische Union und die Vereinigten Staaten von Amerika eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, die Details zum geschlossenen Rahmenvertrag (Agreement on Reciprocal, Fair, and Balanced Trade) benennt und damit ein vorläufiges Ende im bis dato von Drohungen und Verunsicherung geprägten Handelskonflikt setzen will.
Was ist?
- Seit dem 7. August 2025 findet ein einheitlicher Zollsatz in Höhe von 15 Prozent für den Großteil der Waren aus der EU-Anwendung.
Die Obergrenze von 15% (inklusive MFN-Zollsatz) gilt für nahezu alle EU-Exporte, die derzeit unter reziproke Zölle fallen. Ausgenommen sind Fälle, in denen der MFN-Zollsatz der USA über 15% liegt - in solchen Fällen wird ausschließlich der MFN-Zoll erhoben, ohne zusätzliche Aufschläge. Für Produkte aus Eisen, Stahl und Aluminium, gilt weiterhin ein Zollsatz von 50%. - Ab dem 1. September 2025 erfolgt die Belegung ausschließlich mit MFN-Zöllen für eine Reihe strategischer Produkte wie Flugzeug- und Flugzeugteile, Generika und nicht verfügbare natürliche Ressourcen (einschließlich Kork).
Sowohl die USA als auch die Europäische Union prüfen weitere strategisch relevante Produkte für eine mögliche MFN-Begünstigung und somit Erweiterung dieser Liste. - Die Obergrenze von 15% wird ebenfalls auf potenziell zukünftige Zölle für Pharmazeutika, Halbleiter und Bauholz Anwendung finden, sobald die US-Untersuchungen abgeschlossen sind. Bis dahin gelten die MFN-Zölle der USA.
- Die Europäische Union will im Gegenzug vollständig auf Einfuhrzölle für Industriewaren verzichten und zusätzlich einen vergünstigten Marktzugang für Fischerei- und Agrarprodukte, darunter Nüsse, Milchprodukte, frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, verarbeitete Lebensmittel, Saatgut, Sojaöl sowie Schweine- und Bisonfleisch mit Ursprung in den USA gewähren. Hierzu bedarf es noch der Annahme Entwurfes durch das EU-Parlament.
Bis zur tatsächlichen Umsetzung der Eliminierung der EU-Zölle auf Industriewaren und den oben aufgeführten Bereichen werden die Zölle für Autos und Automobilteile bei 25 Prozent bleiben.
Die geplante Zollsenkung in diesem Bereich soll ab dem ersten Tag desselben Monats wirksam werden, in dem der Gesetzvorschlag der EU zur Aufhebung der Industriezölle auf Waren mit Ursprung in den USA eingebracht wird.
Was kommt?
- Im Weiteren erklären die Verhandlungspartner USA und Europäische Union ihr Bestreben, nichttariffäre Handelshemmnisse abbauen zu wollen.
- So sollen Normen für Kraftfahrzeuge gegenseitige Anerkennung finden und die technische Zusammenarbeit zwischen Normungsorganisationen stärken. Ziel ist die Entwicklung gemeinsamer Standards in Schlüsselbranchen sowie die Erleichterung von Konformitätsbewertungen in weiteren Industriesektoren. Ferner sollen regulatorische Hürden beim Handel mit Lebensmitteln und Agrarprodukten abgebaut werden.
- Die EU erkennt an, dass bestimmte US-Rohstoffe kein relevantes Entwaldungsrisiko darstellen, und will daher Handelshemmnisse durch die EU-Entwaldungsverordnung vermeiden. Sie nimmt zudem die US-Bedenken zum CO₂-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM) ernst und strebt weitere Flexibilitäten für KMU an. Auch bei den Richtlinien zur unternehmerischen Nachhaltigkeit (CSDDD und CSRD) verpflichtet sich die EU, Belastungen für den transatlantischen Handel zu minimieren und Drittstaaten mit hohen Standards angemessen zu berücksichtigen. Wie diese spezifischen Ankündigungen in der Unternehmenspraxis ihre Anwendung finden sollen bleibt allerdings noch unklar.
- Eine weitere, ebenfalls noch wenig greifbare Absichtserklärung ist die avisierte Stärkung der Ursprungsregeln - Die USA und die EU beabsichtigen, klare Ursprungsregeln festzulegen, um sicherzustellen, dass die Vorteile des Abkommens ausschließlich beiden Vertragsparteien zugutekommen.
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