Übersicht der Zollseminare 1. Halbjahr 2024

Early Bird - Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über unsere kommenden Zollseminare. Melden Sie sich frühzeitig an, die Plätze sind begrenzt.

Zollseminare im 1. Halbjahr 2024

23. Januar 2024, 9.00 bis 17.00 Uhr
Aktuelle Änderungen und Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
(Standort Bremerhaven)
In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings (sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen sichern.
Das Seminar gliedert sich in fünf Fachbereiche in denen die aktuellen Neuerungen zu den einzelnen Fachthemen strukturiert und geordnet besprochen werden:
Zollrecht inklusive Zollverfahren beim Import und Export, Zolltarif und Zollwert, Exportkontrolle, Warenursprung und Präferenzen, Umsatzsteuer, weitere aktuelle Themen, u.a. Incoterms, Brexit, Statistik, Compliance.
Jährlich wechselnd können sich in Abhängigkeit der aktuellen Rechtsänderungen unterschiedliche, inhaltliche und damit auch zeitliche Schwerpunkte ergeben.
Referent: Mirko Dörry, Diplom Finanzwirt
Ort der Veranstaltung: Standort Bremerhaven: Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven
24. Januar 2024, 9.00 bis 17.00 Uhr
Aktuelle Änderungen und Neuerungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
(Standort Bremen)
In diesem Seminar informieren wir über aktuelle und kommende Änderungen im europäischen Zollrecht. Damit erhalten Sie als Fach- und/oder Führungskraft im Zollbereich ein umfassendes Instrumentarium für alle Bereiche des Zoll- und Außenwirtschaftsrechts, die im laufenden Jahr erfolgten und solche, die für das nächste Jahr zu erwarten sind. Komplexe Änderungen werden mit Beispielfällen und Übungen in die Praxis transferiert.
Sie werden in die Lage versetzt, die für Ihre Unternehmensbereiche notwendigen Anpassungen in der Zollabwicklung vorzubereiten und umzusetzen. Der jährliche Besuch eines FIT FÜR 2024-Trainings (sorgt für einen aktuellen Wissensstand und ist daher auch gegenüber den Zollbehörden ein geeigneter Nachweis für das Vorliegen von sehr guter Zollkompetenz im Unternehmen sichern.
Das Seminar gliedert sich in fünf Fachbereiche in denen die aktuellen Neuerungen zu den einzelnen Fachthemen strukturiert und geordnet besprochen werden:
Zollrecht inklusive Zollverfahren beim Import und Export, Zolltarif und Zollwert, Exportkontrolle, Warenursprung und Präferenzen, Umsatzsteuer, weitere aktuelle Themen, u.a. Incoterms, Brexit, Statistik, Compliance.
Jährlich wechselnd können sich in Abhängigkeit der aktuellen Rechtsänderungen unterschiedliche, inhaltliche und damit auch zeitliche Schwerpunkte ergeben.
Referent: Mirko Dörry, Diplom Finanzwirt
Ort der Veranstaltung: Standort Bremen: Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, Haus Schütting
30. Januar 2024, 9.00 bis 17.00 Uhr
Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht zum Jahreswechsel 2023/2024
Weitere Sanktionsmaßnahmen gegenüber Russland und Belarus, die angekündigte Neufassung des Unionszollkodex und Neuerungen bei den Präferenzabkommen werden Themen für das neue Jahr sein. Zudem führen Entscheidungen des Gesetzgebers und der Gerichte sowie Änderungen in der Verwaltungspraxis zu einer stetigen Weiterentwicklung des Zollrechts. Anhand von Beispielen erfolgt ein praxisnaher Überblick über die Änderungen.
Neues aus dem Bereich Zoll:
  • Zolltarif, Entwicklungen im Zollwertrecht, Handelspolitische Entwicklungen, Aktuelle Rechtsprechungen im Zollrecht, Warenursprung und Präferenzen: Besonderheiten, Neuerungen, Entwicklungen bei Freihandelsabkommen
Neues zum Thema Exportkontrolle:
  • Entwicklungen bei Embargos, insbes. Russland-Embargo, Praxisfragen, Maßnahmen zur Durchsetzung von Sanktionen, Entwicklungen im US-Recht
Neues zur grenzüberschreitenden Umsatzsteuer, insb. Einfuhrumsatzsteuer:
  • Umsetzung im Unternehmen
  • Umsetzung zoll- und außenwirtschaftsrechtlicher Themen (Compliance), Nachhaltigkeitsforderungen an Unternehmen
Referent: Dr. Ulrich Möllenhoff, Rechtsanwalt
Ort der Veranstaltung: Standort Bremen: Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, Haus Schütting
22. Februar 2024, 9.00 bis 17.00 Uhr
Aktuelle Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht 2022/2023 inkl. Grundlagen
Das Seminar informiert über die Neuerungen für das Jahr 2024 in den Bereichen Exportkontrolle, Zollrecht, Präferenzrecht, Wareneinreihung sowie zu den aktuellen Aspekten des Umsatzsteuerrechts für Auslandsgeschäfte. Speziell wird auf die weitere Umsetzung des Unionszollkodex eingegangen bzw. auf die angekündigte Neufassung, auf aktuelle Regelungen der Exportkontrolle sowie auf die Anwendung der Präferenzabkommen. Der Referent wird dabei stets die rechtlichen Grundlagen und Hintergründe für die Neuerungen in den Themenbereichen erläutern.
Referent: Dr. Wolfgang Barthel, Poly International: Außenwirtschaftsberatung + Training
Ort der Veranstaltung: Standort Bremen: Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, Haus Schütting
26. Februar 2024, 9.00 bis 17.00 Uhr
Lieferantenerklärung – ein vereinfachter Ursprungsnachweis
Die Lieferantenerklärung (LE) als Nachweis über den präferenzrechtlichen Ursprung einer Ware hat wichtige Aufgaben und Einsatzbereiche. Die rechtmäßige Ausstellung von LEs durch den Hersteller oder den Zwischenhändler ist an wesentliche Voraussetzungen gebunden. Zulieferfirmen für den Exportbereich müssen bei der Ausstellung die Präferenzursprungsvorschriften beherrschen – andernfalls drohen Schadensersatzansprüche. Es werden die Regelungen für die Erstellung von „Lieferantenerklärungen für Waren mit bzw. ohne Präferenzursprungseigenschaft“ nach dem UZK vorgestellt. Dabei werden auch auf die Grundlagen bzw. Regelungen des Präferenzrechts erläutert.
Referentin: Gesa Schumann, Dipl.-Finanzwirtin, Berlin
Ort der Veranstaltung: Standort Bremen: Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, Haus Schütting
7. Mai 2024, 9.00 bis 17.00 Uhr
Export- und Zollabwicklung – EU-Binnenmarkt und Drittländer
Gerade für Anfänger im internationalen Geschäft ist die Vielzahl von unterschiedlichen Vorschriften und Dokumenten oft verwirrend. Im Seminar werden die wichtigsten Regelungen vorgestellt und die Teilnehmer lernen anhand von konkreten Praxisfällen, wie die dazugehörigen Dokumente ordnungsgemäß ausgefüllt werden. Die umfangreiche Seminar-Dokumentation enthält zahlreiche Checklisten, Ausfüllanleitungen und Beispielformulare mit vielen nützlichen Hinweisen aus der Praxis. Dabei werden insbesondere die Regelungen des Unionszollkodex behandelt.
Zielsetzung:
Die Teilnehmer/ -innen lernen die verschiedenen Exportpapiere kennen.
Anhand konkreter Aufgabenstellungen aus der Praxis lernen die Teilnehmer, die Formulare ordnungsgemäß auszufüllen. Grundkenntnisse werden vorausgesetzt.
Zielgruppe
Mitarbeiter/ -innen mit Vorkenntnissen im Exportgeschäft sowie Sachbearbeiter in den Abteilungen Vertriebsinnendienst, Export- und Versandabwicklung/ Logistik, die in der Exportabwicklung noch sicherer werden wollen.
Inhalte
EU Binnenmarkt
  • Europäische Union/ Drittländer
  • Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung
  • Prüfung USt.-Id.-Nr.
  • Intrahandelsstatistik
  • Verbringungsnachweise: Gelangensbestätigung und Co.
  • Beispielfälle
Zoll-Grundlagen
  • EFTA/ EWR/ Zollunion mit der Türkei/ BREXIT
  • Verzollung/ Gemeinschaftsware/ Drittlandsware
  • Einreihung von Waren in den Zolltarif, Klassifizierung von Gütern in
Güterlisten
Ausfuhrverfahren ATLAS
  • Einstufige und zweistufige Ausfuhranmeldung
  • Ausführer, Empfänger und Anmelder nach UZK; kritische Empfänger,
Finanz-Sanktionslisten
  • ATLAS-Codierungen: Geschäftsarten, Zollverfahren,
Genehmigungscodierungen (Y901 etc.), Verkehrszweige, statistischer Warenwert und weitere
  • Übungsbeispiel: Ausfuhr in Drittländer im Notverfahren EPAS
  • Ausfuhrbegleitdokument, Ausgangsvermerk und „Alternativ-AGV“
Warenursprung im Außenhandel
  • Nichtpräferenzieller Ursprung: Ursprungszeugnis – Ursprungsregeln und
Ausfüllhinweise
  • Präferenzieller Ursprung: Lieferantenerklärung, EUR.1 und Ursprungserklärung – Ursprungsregeln und Ausfüllhinweise
Referent: Stefan Schuchardt, Contradius Export- und Zollberatung
Ort der Veranstaltung: Standort Bremen: Handelskammer Bremen – IHK für Bremen und Bremerhaven, Haus Schütting