U.S. Zölle – zwischen Ankündigung und Gültigkeit

Am 11. Juli kündigte die Trump-Administration eine pauschale Anhebung des allgemeinen Zollsatzes für EU-Waren an. Danach sollen mit Wirkung zum 1. August 2025 30% erhoben werden, sofern es keinen „Deal“ mit der EU gebe.
Die EU-Handelsminister reagierten auf die Ankündigung mit dem Beschluss etwaige Vergeltungsmaßnahmen bis zum 6. August aussetzen zu wollen, um so ausreichend Raum für Verhandlungen zu lassen.
Vorbreitet wurden diese bereits im Zuge der Anfang März dieses Jahres U.S.-seitig eingeführten Zöllen auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sowie deren Derivate. Hierauf reagierte die Europäische Union und verkündete am 14. April 2025 Gegenmaßnahmen, die aktuell bis zum vorgenannten Termin Anfang August ausgesetzt sind:
Seit dem 4. Juni 2025 betragen die Zusatzzölle für Waren aus Eisen, Stahl, Aluminium und bestimmte Waren daraus 50 Prozent statt zuvor 25 Prozent. Die Zusatzzölle in Höhe von 50 Prozent betreffen Ursprungswaren aller Länder außer Ursprungswaren aus dem Vereinigten Königreich (25 Prozent).
Der US-Zoll hat häufig gestellte Fragen zu diesen und anderen Fragestellungen veröffentlicht. Details sind im Informationssystem des US-Zolls (CSMS) veröffentlicht.
Bestimmte Stahl- und Aluminiumwaren, die unter Kapitel 73 und 76 des Harmonisierten US-Zolltarifs (HTSUS) klassifiziert sind sowie Folgeerzeugnisse in anderen Kapiteln (Derivatwaren) unterliegen einem Zollsatz von 50 Prozent (beziehungsweise 25 Prozent für Ursprungswaren aus dem Vereinigten Königreich), allerdings nur auf den enthaltenen Stahl- beziehungsweise Aluminiumwert. Stahlerzeugnisse des Kapitels 72 hingegen unterliegen weiterhin Zöllen auf den vollen Zollwert, es sei denn, der Stahl wurde in den USA geschmolzen und gegossen („melted and poured in the U.S.“).
Die US-Zollbehörde (CBP) stellt klar, dass bei unbekanntem Wertanteil des Stahl- beziehungsweise Aluminiumgehalts der volle Einfuhrwert mit nun 50 Prozent verzollt werden muss. Ab dem 28. Juni 2025 werden bei Aluminiumerzeugnissen mit unbekanntem Wertanteil 200 Prozent erhoben.
Die bereits bestehenden Schutzzölle, die U.S.-seitig erhoben werden, lassen sich über die Datenbank Harmonized Tariff Schedule der U.S. International Trade Commission recherchieren.
Ebenso nutzbar, aber ggf. mit zeitlichem Verzug, das Portal der EU-Kommission Access2Markets, die ebenfalls anhand der sechsstelligen Zolltarifnummer den aktuellen Einfuhrzollsatz für alle Drittstaaten ausweist.