U.S. Einfuhrzoll auch auf europäische Waren - 20% Mindestzollsatz
Seit dem 2. April lassen sich die Ankündigungen des amerikanischen Präsidenten Donald Trump beziffern.
Zusätzlich zu einem Basiszoll in Höhe von 10%, der für alle Importe in die USA gelten soll, sind bestimmte Länder, zu denen auch die EU zählt, von reziproken Zöllen betroffen, die mehr als diese 10% ausmachen und zu den bisher geltenden Zöllen hinzugerechnet werden müssen – ein somit länderspezifischer Zollsatz, der für die EU 20% betragen soll. Die Zuweisung für die anderen hiervon betroffenen Staaten, die seitens der U.S.-Regierung als „unfaire Akteure“ im Handel betrachtet werden, gehen aus Anhang I der Präsidialverordnung hervor.
Darüber hinaus sind güterspezifische Zölle zu beachten, die wiederum für alle Länder gelten sollen. Hierzu zählen die bereits geltenden 25% auf Einfuhren von Stahl und Aluminium sowie Zölle in gleicher Größe auf Pkw und „wichtige“ Autoteile.
Für bestimmte ausgesuchte Güter, wie Halbleiter, Pharmaprodukte, Kupfer, Holzprodukte, einige kritische Rohstoffe, Energie und Energieprodukte sollen Ausnahmen vom Basiszoll bzw. den reziproken Zöllen definiert sein – allerdings könne es weitere produktspezifische Zölle geben, so die wiederholte Ankündigung des U.S.-Präsidenten. Die Präsidialverordnung listet in Anhang II betroffene Waren auf.
Bitte entnehmen Sie weitere Angaben auch der Veröffentlichung des Weißen Hauses vom 3. April 2025 über nachfolgenden Link:
Die bereits bestehenden Schutzzölle, die U.S.-seitig erhoben werden, lassen sich über die Datenbank Harmonized Tariff Schedule der U.S. International Trade Commission recherchieren.
Ebenso nutzbar, aber ggf. mit zeitlichem Verzug, das Portal der EU-Kommission Access2Markets, die ebenfalls anhand der sechsstelligen Zolltarifnummer den aktuellen Einfuhrzollsatz für alle Drittstaaten ausweist.