Review zur EUDR – Anpassung des Anwendungsbereichs und erneute Konsultation
Die EU-Kommission hat am 4. Mai ihren Bericht an den Rat und das Europäische Parlament zu den bislang umgesetzten Vereinfachungsmaßnahmen veröffentlicht.
Im Paket enthalten sind
Im Paket enthalten sind
- einen Bericht zu den bislang umgesetzten Vereinfachungsmaßnahmen,
- einen überarbeiteten Durchführungsrechtsakt mit Unterstützungsmaßnahmen für die IT‑Plattform zur Umsetzung der EUDR,
- zusätzliche Leitlinien (Version 3) sowie aktualisierte Frequently Asked Questions (FAQ) (Version 5) zur Anwendung der Verordnung, gemäß VO-Stand Dezember 2025,
- sowie einen Entwurf zum delegierten Rechtsakts zur Änderung von Anhang I der EUDR, der bis 1. Juni konsultiert worden ist.
Im Entwurf des delegierten Rechtsakts zu Anhang I findet sich eine Anpassung des Anwendungsbereichs, die aktuell insbesondere nachfolgende Rohstoffe und Erzeugnisse benennt:
- Erweiterung des Anwendungsbereichs: Einbeziehung ausgewählter nachgelagerter Produkte, etwa löslicher Kaffee und bestimmte Derivate von Palmöl
- Einschränkung des Anwendungsbereichs: Herausnahme einzelner Produktgruppen wie Leder und wiederaufbereitete Reifen
- Ausnahmeregelungen: u. a. für Produktmuster, bestimmte Verpackungen, gebrauchte bzw. Second-Hand-Waren sowie Abfälle
Aller Voraussicht nach, wird die Verordnung in ihrer derzeitigen ab dem 30. Dezember 2026 in Kraft treten.
Über etwaige Änderungen in Annex I werden wir entsprechend informieren.
Über etwaige Änderungen in Annex I werden wir entsprechend informieren.