Neues Hinweispapier vom BMWE gegen Präventionsumgehungen - präventiv gegen Sanktionsumgehungen
In dem Vorhaben Sanktionsumgehungen im besten Fall ganz zu verhindern und insbesondere das Betreiben der russischen Regierung, über diverse Beschaffungsnetzwerke Geschäfte zu verschleiern, maximal einzuschränken, können Best-Practices-Beispiele hilfreich sein, an denen deutsche Exporteure sich orientieren können. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat vor diesem Hintergrund ein neues Hinweispapier veröffentlicht – betreffend CNC-Fräs- und Drehmaschinen.
Computerized Numerical Controlled (CNC) – Technologie steht im Fokus der Maßnahmen, da ohne sie die Produktion moderner Waffensysteme in Russland kaum aufrechtzuerhalten wäre und die Komponenten damit für die Rüstungsindustrie unverzichtbar sind. Die Lieferung von CNC-Fräs- und Drehmaschinen und ihrer wesentlichen Bestandteile nach Russland ist aus genau diesem Grund EU-seitig bereits seit 2022 verboten und zwar, sowohl unmittelbar, als auch mittelbar. Damit ist also auch die Lieferung über Dreiecks- oder Kettengeschäfte untersagt.
Mit Einsatz hoher finanzieller Mittel unterlässt Russland keine Anstrengung, die betriebsnotwendigen Ersatzteile oder Maschinen zu beschaffen und somit braucht es Wachsamkeit auf Seiten der Hersteller. Ihre internen Compliance- und Due-Dilligence-Prüfungen sollten sich an den Pflichten der Sanktionsverordnungen, gemäß Artikel 12gb der EU-Verordnung 833/2014 oder im Falle von Dual-Use-Gütern bei Maschinen und Ersatzteilen an der EU-Verordnung Nr. 821/2021 orientieren. Nicht zuletzt, um grober Fahrlässigkeit entgegenzuwirken, für die Unternehmer strafrechtliche Konsequenzen zu tragen hätten.
Das BMWE-Hinweispapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 281 KB) listet praxisbewährte Ansatzpunkte auf, wie sie bei der Geschäftsanbahnung oder im Bereich Kundenservice dazu beitragen können, Sanktionsumgehungen präventiv zu begegnen.