Neue EU-Schutzmaßnahmen für Stahlimporte
Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue EU-Schutzmaßnahmen für bestimmte Stahlimporte aus Drittländern. Vorgesehen sind zollfreie Einfuhrkontingente von insgesamt rund 18,3 Millionen Tonnen pro Jahr. Für Einfuhren außerhalb der Kontingente fällt ein Zollsatz von 50 Prozent an. Für Unternehmen besonders relevant: Ab dem 1. Oktober 2026 müssen bei der Einfuhr Angaben zum Schmelz- und Gießland des Stahls gemacht und entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Fehlen die erforderlichen Angaben bzw. Dokumente, kann die Einfuhr abgelehnt werden.
Die neuen Regelungen betreffen grundsätzlich Einfuhren aus allen Drittländern, mit Ausnahmen für Island, Liechtenstein und Norwegen. Die Kontingente werden nach Warenkategorien und teilweise länderspezifisch vergeben.
Weitere Informationen und Details zu den betroffenen Warenkategorien, Kontingenten und Nachweispflichten bietet die Homepage von Germany Trade & Invest (GTAI):