EU-US Deal tritt in Kraft

Die Europäische Union hatte sich im vergangenen Jahr in einer gemeinsamen Erklärung mit den Vereinigten Staaten darauf verständigt, u.a. Zölle auf alle Industriegüter bei Einfuhr aus den USA in das Gemeinschaftsgebiet abzuschaffen.
Eine Ankündigung, die nun mit der Veröffentlichung der VO (EU) 2026/1455 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2026 im EU-Amtsblatt am 30. Juni 2026 in geltendes Recht umgesetzt wurde. Die neue Verordnung gilt zunächst für den Zeitraum 1. Juli 2026 bis 31. Dezember 2029.
Die Union und die Vereinigten Staaten betrachten die Gemeinsame Erklärung als ersten Schritt in einem Prozess, der im Laufe der Zeit um zusätzliche Bereiche erweitert werden kann, um den Marktzugang weiter zu verbessern und die Handels- und Investitionsbeziehungen zu intensivieren, so der Wortlaut der Erklärung. Die Union ist nach wie vor entschlossen, Verhandlungen mit den Vereinigten Staaten aufzunehmen, um eine Einigung von gegenseitigem Nutzen für andere wichtige Sektoren ihrer Wirtschaft, wie etwa dem Agrar- und Lebensmittelsektor, sowie den Sektor der Industriegüter zu erzielen.
In der Gemeinsamen Erklärung hat sich die Union verpflichtet, Zölle auf alle Industriegüter der Vereinigten Staaten abzuschaffen und für ein breites Spektrum von Meereserzeugnissen und landwirtschaftlichen Erzeugnissen aus den Vereinigten Staaten — darunter Schalenfrüchte, Milchprodukte, frisches und verarbeitetes Obst und Gemüse, verarbeitete Lebensmittel, Pflanzsaatgut, Sojabohnenöl sowie Schweinefleisch und Bisonfleisch — einen präferenziellen Marktzugang zu gewähren.
Die Union und die Vereinigten Staaten haben sich verpflichtet, Ursprungsregeln auszuhandeln, die für diese Handelsvorteile gelten sollen.
Bis dies erfolgt ist, wird der Ursprung von Waren im Einklang mit den Vorschriften zum nichtpräferenziellen Ursprung gemäß Titel II Kapitel 2 Abschnitt 1 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union bestimmt.
Der Verordnungstext im genauen Wortlaut.
Bis zum 30. Juni 2029 will die Kommission eine umfassende Bewertung der Auswirkungen dieser Verordnung vornehmen – insbesondere auf klein- und mittelständische Unternehmen.
Die hierfür verwendeten Daten und Methoden sollen in diesem Zuge der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, so das Versprechen und zudem soll, wo angemessen, ein Gesetzgebungsvorschlag zur Verlängerung des Anwendungszeitraums beigefügt werden.