Einführung des volldigitalen Carnets zum 01.06.2026
Zum 1. Juni 2026 wurde in Europa das volldigitale Carnet eingeführt – ein bedeutender Meilenstein für die internationale Wirtschaft. Mit dem volldigitalen Carnet wird ein jahrzehntelang papiergebundenes Verfahren grundlegend modernisiert. Unternehmen profitieren künftig von schnelleren Abläufen, reduzierten Verwaltungsaufwänden und einer deutlich erhöhten Transparenz im grenzüberschreitenden Warenverkehr. Durch die elektronische Abwicklung werden Prozesse effizienter, sicherer und flexibler gestaltet – sowohl für die nutzenden Unternehmen als auch für die beteiligten Behörden.
Der Start erfolgt zunächst in 30 Ländern (EU, Schweiz, Vereinigtes Königreich, Norwegen). Die Internationale Handelskammer (ICC) in Paris hat eine Übergangsphase bis Ende 2027 vorgesehen, in der das volldigitale Verfahren schrittweise auch auf die verbleibenden 51 Carnet-Länder ausgeweitet wird.
Wichtig für die Praxis:
- Der deutsche Zoll wird ab dem 1. Juni 2026 volldigital abfertigen, ergänzt durch eine Übergangslösung mit Papier.
- Digital abgefertigt werden ausschließlich Carnets, die ab dem 1. Juni 2026 ausgestellt werden.
- Ältere Carnets (Ausstellungsdatum vor dem 1. Juni 2026) werden weiterhin nur in Papierform abgefertigt.
- Die DIHK empfiehlt, in der Übergangsphase zusätzlich zum digitalen Carnet ein Papier-Carnet als Backup mitzuführen und beide Varianten parallel beim deutschen Zoll vorzulegen.
- Wichtig: Erfolgt die Reise ausschließlich in ein sogenanntes Papierland, muss dennoch das volldigitale Carnet eröffnet und in Deutschland (parallel zur Papiervariente) abgefertigt werden.
So funktioniert das digitale Carnet:
- Das Carnet wird - wie gewohnt - elektronisch beantragt.
- Wenn das Zielland die Schweiz, Norwegen und/oder das Vereinigte Königreich ist, erhält das Unternehmen anstatt des analogen ATA Carnets eine eCarnet ID sowie einen eCarnet PIN-Code über das e-ata-System.
- Der Carnet-Inhaber lädt die kostenlose ATA Carnet App herunter und registriert sich.
- In der App gibt der Carnet-Inhaber die eCarnet ID sowie den eCarnet PIN-Code ein. Mit der eCarnet ID und dem eCarnet PIN-Code wird das digitale Carnet in die App geladen.
- Der App-Nutzer bereitet die Reiseabschnitte (Nämlichkeitssicherung, Ausfuhr, Einfuhr, Wiederausfuhr, Wiedereinfuhr, ggf. Transit) entsprechend vor und erstellt entsprechende QR-Codes, welche an den jeweiligen Stellen eingescannt werden, um das Carnet zu bearbeiten.
- Bei der Zollabfertigung zeigt der Nutzer oder sein Beauftragter (z. B. Spediteur) den QR-Code aus der App vor. Der Zoll scannt den Code und bearbeitet die Erklärung digital.
- Wenn das Carnet zurück ist, wird die zuständige IHK voraussichtlich hierüber aktiv vom Unternehmen informiert.
Schrittweise werden sich weitere Carnet-Länder dem neuen System anschließen. Nach momentanem Stand werden die nächsten Länder die USA, Kanada und China sein.