Änderungen der Außenwirtschaftsverordnung - die wichtigsten Neuerungen
Mit der 23. Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) setzt die Bundesregierung europäische und völkerrechtliche Vorgaben in nationales Recht um.
Die Veröffentlichug ist am 16. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt I erfolgt und über nachfolgenden Link abrufbar:
Die Veröffentlichug ist am 16. Oktober 2026 im Bundesgesetzblatt I erfolgt und über nachfolgenden Link abrufbar:
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Russland-Sanktionen: Umsetzung der EU-Sanktionsstrafrechtsrichtlinie mit neuen Sanktionen und Bußgeldern sowie klarer Abgrenzung zum Strafrecht.
- Behördliche Ausnahmen: Erweiterte Möglichkeiten für Behörden, Güter für dienstliche Zwecke in Embargoländer aus- oder durchzuführen. Die grundsätzliche Genehmigungspflicht bleibt bestehen.
- Aktualisierte Ausfuhrliste: Neufassung und Anpassung an EU-weite Dual-Use-Regelungen. Doppelte nationale Listungen entfallen; zugleich wird die neue Güterlistung 2B905 eingeführt.
- Simbabwe: Aufhebung des nationalen Waffenembargos, da EU-Recht den Bereich bereits abdeckt.
- Syrien: Aufhebung bestimmter Ausfuhrbeschränkungen für Dual-Use-Güter im Zuge der Lockerung von EU-Sanktionen.
Die Zielsetzung der Veränderung ist nationale Außenwirtschaftsregelungen an europäische und internationale Vorgaben anzupassen und einheitliche Standards zu stärken.
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