Änderung der Durchführungsverordnung bei CBAM
Die Europäische Kommission hat am 31.07.2026 die Durchführungsverordnung (EU) 2026/1740 veröffentlicht, welche damit am 01.08.2026 in Kraft getreten ist. Mit ihr werden die Anhänge I und IV der Durchführungsverordnung (EU) 2025/2621 zur Festlegung der CBAM-Standardwerte berichtigt.
Die Berichtigungen betreffen insbesondere die Ergänzung und Korrektur fehlender oder fehlerhafter Kennzeichnungen von Produktionswegen, die Angabe von Einheiten sowie die Berichtigung einzelner länderspezifischer Standardwerte und KN-Codes.
Zudem wurden die Spalten mit den um Aufschläge erhöhten Standardwerten gestrichen. Die endgültigen Standardwerte einschließlich der Aufschläge werden innerhalb des CBAM-Registers auf Grundlage der in Anhang I festgelegten Standardwerte veröffentlicht. Die in Anhang I ausgewiesenen Werte für direkte und indirekte Emissionen haben lediglich informativen Charakter.
Die Verordnung gilt rückwirkend ab dem 01.01.2026.
Die berichtigte Fassung der Anhänge können Sie unter folgendem Link abrufen: